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Gesetze und Verordnungen

Projektförderrichtlinie Integration

Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Thüringen für die Förderung der Integration von Menschen mit Migrationsbiografie (veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 26/2023, S. 871-873)


Soweit möglich empfehlen wir die Nutzung der bereitgestellten Excel-Dateien (u. a. mit automatischer Berechnung).

Die Anlage 6 zur Richtlinie wird baldmöglichst auf dieser Seite zur Verfügung gestellt. Antragsteller und Zuwendungsempfänger werden bei Bereitstellung per E-Mail informiert.

Beim Zentralen Thüringer Formularservice können einige der Formulare online genutzt werden (HTML5-Version).

Förderschwerpunkt für das Jahr 2023

Gemäß Ziffer 2.1 der Richtlinie zur Gewährung des Freistaats Thüringen für die Integration von Menschen mit Migrationsbiografie (Projektförderrichtlinie Integration) (ThürStAnz Nr. 26/2023, S. 871-873) kann das für Migrations- und Integrationsangelegenheiten zuständige Ministerium jährlich Förderschwerpunkte für die Umsetzung der Richtlinie festlegen. Förderschwerpunkt für das Jahr 2023 sind Projekte, die die „Familien mit Migrationsbiografie – insbesondere Frauen und Kinder“ fördern.

(Für 2024 ist bislang kein Förderschwerpunkt vorgesehen.)

Richtlinie zur Förderung der sozialen Beratung und Betreuung von anerkannten Flüchtlingen in Thüringen

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