Gesetze und Verordnungen
Projektförderrichtlinie Integration und migrationsspezifische Sozialberatung
Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Thüringen für die Förderung der Integration und sozialen Beratung von Menschen mit Migrationsbiografie (Veröffentlichung im Thüringer Staatsanzeiger folgt)
Die Richtlinie bündelt die Fördergegenstände aus bisher zwei Richtlinien und gliedert sich nunmehr in drei Programmsäulen. Die Förderung für anerkannte Flüchtlinge aus der bisherigen Sozialberatungsrichtlinie geht in Programmsäule 1 der Richtlinie über. Die Programmsäulen 2 und 3 bilden die bisherige Förderung von Integrationsprojekten über die Projektförderrichtlinie Integration ab.
Hinweis: Projekte, die auf Grundlage der ausgelaufenen Richtlinien bewilligt wurden, können wie bewilligt fortgesetzt werden.
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