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Gesetze und Verordnungen

Projektförderrichtlinie Integration

Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Thüringen für die Förderung der Integration von Menschen mit Migrationsbiografie (veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 26/2023, S. 871-873)


Soweit möglich empfehlen wir die Nutzung der bereitgestellten Excel-Dateien (u. a. mit automatischer Berechnung).

Die Anlage 6 zur Richtlinie wird baldmöglichst auf dieser Seite zur Verfügung gestellt. Antragsteller und Zuwendungsempfänger werden bei Bereitstellung per E-Mail informiert.

Beim Zentralen Thüringer Formularservice können einige der Formulare online genutzt werden (HTML5-Version).

Bekanntmachung des Thüringer Ministeriums für Justiz, Migration und Verbraucherschutz zur Projektförderrichtlinie Integration

Förderschwerpunkt für das Jahr 2025

Gemäß Ziffer 2.1 der Projektförderrichtlinie Integration kann das für Migrations- und Integrationsangelegenheiten zuständige Ministerium jährlich Förderschwerpunkte für die Umsetzung der Richtlinie festlegen. Förderschwerpunkt für das Jahr 2025 sind Projekte zur Förderung der nachhaltigen Integration von Menschen mit Migrationsbiografie im ländlichen Raum. Ein weiterer Förderschwerpunkt ist die Verbesserung der niedrigschwelligen psychosozialen Beratung.

Präsentation mit Informationen zur Projektförderrichtlinie Integration, zum Förderschwerpunkt für 2025, zur Antragstellung und zu weiteren Fördermöglichkeiten (PDF, 400 KB)

Förderschwerpunkte für die Jahre 2026-2027

  • Gefördert werden Projekte, die ergänzende oder begleitende Sprachfördermaßnahmen anbieten – insbesondere dort, wo bundesfinanzierte Angebote wie Integrationskurse nicht oder nicht ausreichend greifen. Die Maßnahmen sollen Sprachkompetenz, Kommunikationsfähigkeit und Selbstwirksamkeit fördern und so den Zugang zu Bildung, Arbeit und gesellschaftlichem Leben verbessern.

  • Ziel dieses Förderschwerpunkts ist es, bestehende Integrationsstrukturen – insbesondere Beratungsstellen, Begegnungsstätten und andere Integrationsangebote – gezielt zu stärken und weiterzuentwickeln, damit Übergänge in bestehende Unterstützungs- und Fördersysteme von Kommunen, Ländern und dem Bund besser genutzt werden können. Dazu zählen insbesondere Maßnahmen, die die Arbeitsmarktkompetenz von Fachkräften in der Integrationsarbeit erhöhen.

  • Gefördert werden niedrigschwellige, alltagsorientierte Angebote für Menschen mit Migrationsbiografie, die psychosoziale Belastungen erfahren. Die Projekte sollen stabilisierend und begleitend wirken und Betroffene bei der Nutzung vorhandener Hilfesysteme unterstützen. Im Fokus stehen Vernetzung, kultursensible Ansätze und gegebenenfalls aufsuchende Arbeit oder Qualifizierung von Mitarbeitenden in Gemeinschaftsunterkünften.

  • Gefördert werden Projekte, die Teilhabe und Selbstbestimmung von Frauen und Kindern mit Migrationsbiografie stärken. Im Vordergrund stehen der Zugang zu Bildungs- und Betreuungsangeboten, der Aufbau sozialer Netzwerke sowie Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Integration.

  • Die vorstehenden Förderschwerpunkte dienen der inhaltlichen Orientierung für die Förderentscheidungen ab dem Förderjahr 2026. Sie treten mit Veröffentlichung auf der Internetseite des Thüringer Ministeriums für Justiz, Migration und Verbraucherschutz unter https://justiz.thueringen.de/themen/migration/gesetze in Kraft.

    Für überregionale und thüringenweite Projektvorhaben ist als wesentliches Auswahlkriterium die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung mit Integrationsangeboten zu berücksichtigen. Dies umfasst sowohl die Einbindung bestehender Strukturen als auch die Schaffung zusätzlicher Angebote in bislang unterversorgten Regionen, um eine ausgewogene regionale Abdeckung im gesamten Landesgebiet zu gewährleisten.

Sozialberatungsrichtlinie für anerkannte Flüchtlinge

Richtlinie zur Förderung der sozialen Beratung und Betreuung von anerkannten Flüchtlingen in Thüringen (veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 5/2024, S. 171-174)

Antragsformulare und begleitende Unterlagen für die Umsetzung stellt die Bewilligungsbehörde (Thüringer Landesverwaltungsamt) zur Verfügung.

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