Gesetze und Verordnungen
Projektförderrichtlinie Integration
Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Thüringen für die Förderung der Integration von Menschen mit Migrationsbiografie (veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 26/2023, S. 871-873)
- Projektförderrichtlinie Integration (online)
- Anlage 1 - Antrag (PDF)
- Anlage 2 - Zielplanung und Indikatoren (Excel)
- Anlage 3 - Finanzierungsplan (Excel)
- Anlage 4 - Mittelanforderung (PDF)
- Anlage 5 - Belegliste (Excel)
- Anlage 6 - Verwendungsnachweis (folgt)
Soweit möglich empfehlen wir die Nutzung der bereitgestellten Excel-Dateien (u. a. mit automatischer Berechnung).
Die Anlage 6 zur Richtlinie wird baldmöglichst auf dieser Seite zur Verfügung gestellt. Antragsteller und Zuwendungsempfänger werden bei Bereitstellung per E-Mail informiert.
Beim Zentralen Thüringer Formularservice können einige der Formulare online genutzt werden (HTML5-Version).
Bekanntmachung des Thüringer Ministeriums für Justiz, Migration und Verbraucherschutz zur Projektförderrichtlinie Integration
Förderschwerpunkt für das Jahr 2025
Gemäß Ziffer 2.1 der Projektförderrichtlinie Integration kann das für Migrations- und Integrationsangelegenheiten zuständige Ministerium jährlich Förderschwerpunkte für die Umsetzung der Richtlinie festlegen. Förderschwerpunkt für das Jahr 2025 sind Projekte zur Förderung der nachhaltigen Integration von Menschen mit Migrationsbiografie im ländlichen Raum. Ein weiterer Förderschwerpunkt ist die Verbesserung der niedrigschwelligen psychosozialen Beratung.
Sozialberatungsrichtlinie für anerkannte Flüchtlinge
Richtlinie zur Förderung der sozialen Beratung und Betreuung von anerkannten Flüchtlingen in Thüringen (veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 5/2024, S. 171-174)
Antragsformulare und begleitende Unterlagen für die Umsetzung stellt die Bewilligungsbehörde (Thüringer Landesverwaltungsamt) zur Verfügung.