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Gesetze und Verordnungen

Projektförderrichtlinie Integration und migrationsspezifische Sozialberatung

Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Thüringen für die Förderung der Integration und sozialen Beratung von Menschen mit Migrationsbiografie (Veröffentlichung im Thüringer Staatsanzeiger folgt)

Die Richtlinie bündelt die Fördergegenstände aus bisher zwei Richtlinien und gliedert sich nunmehr in drei Programmsäulen. Die Förderung für anerkannte Flüchtlinge aus der bisherigen Sozialberatungsrichtlinie geht in Programmsäule 1 der Richtlinie über. Die Programmsäulen 2 und 3 bilden die bisherige Förderung von Integrationsprojekten über die Projektförderrichtlinie Integration ab.

Hinweis: Projekte, die auf Grundlage der ausgelaufenen Richtlinien bewilligt wurden, können wie bewilligt fortgesetzt werden.

  • Programmsäule 1 - Soziale Beratung und Betreuung

    In Programmsäule 1 können Zuwendungen für die migrationsspezifische Sozialberatung für anerkannte Geflüchtete gewährt werden. Antragsteller sind vorrangig Landkreise und kreisfreie Städte.

    Antragsverfahren für Säule 1:

    Anträge können grundsätzlich bis zum 30. Oktober des Vorjahres gestellt werden.

    Die Anträge sind ausschließlich in Textform per E-Mail beim TLVwA einzureichen.

    Die entsprechenden Unterlagen (Formblätter) für Säule 1 werden vom TLVwA bereitgestellt und nach der Bereitstellung hier verlinkt.

  • Programmsäulen 2 und 3 - Integrationsprojekte

    In Programmsäule 2 können Zuwendungen für die flächendeckende Bereitstellung von lokalen und regionalen Integrationsangeboten für Menschen mit Migrationsbiografie gewährt werden.

    In Programmsäule 3 werden überregionale, thüringenweite oder länderübergreifende Integrationsangebote für Menschen mit Migrationsbiografie gefördert.

    Antragsverfahren für Säulen 2 und 3:

    Anträge können grundsätzlich bis zum 30. September des Vorjahres eingereicht werden.

    Eine rechtzeitige Antragstellung zur o. g. Frist wird ausdrücklich für alle Projekte 2027 empfohlen. (Eine spätere Antragstellung bleibt für Projekte, die unterjährig beginnen sollen, weiterhin möglich, birgt aber das Risiko ausgeschöpfter Fördermittel.)

    Die Anträge sind ausschließlich in Textform per E-Mail beim TLVwA einzureichen: 
    integrationsfoerderung@tlvwa.thueringen.de

    Für die Antragstellung sollen folgende Formblätter verbindlich genutzt werden:

    • Antrag (folgt)
    • Zielplanung und Indikatoren (folgt)
    • Finanzierungsplan (folgt)

    Begleitende Unterlagen (Formblätter):

    • Mittelanforderung (folgt)
    • Belegliste (folgt)
    • Verwendungsnachweis (folgt)

    Ankündigung: Die Formblätter werden zeitnah auf dieser Internetseite zur Verfügung gestellt. Die Träger von aktuellen Integrationsprojekten erhalten dann eine Information.

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