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Staatsanwaltschaften

Die Staatsanwaltschaften sind den Gerichten gleichgeordnete Organe der Strafrechtspflege sowie staatliche Ermittlungs- und Anklagebehörde in Strafsachen.

Staatsanwältinnen und Staatsanwälte besitzen die Befähigung zum Richteramt, sind jedoch als Beamte unabhängig von den Gerichten.

Maßstab der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungstätigkeit ist allein die Frage, ob ein Verhalten strafbar war oder nicht. Dafür ist der Sachverhalt umfassend, das heißt einschließlich möglicherweise entlastender Tatsachen, aufzuklären. Neben der Ermittlung und Verfolgung von Straftaten obliegt der Staatsanwaltschaft die Strafvollstreckung. 

Verfahren

Der Hauptverhandlung (Gericht) geht das „Vorverfahren“ voraus. Es wird Ermittlungsverfahren genannt. Die Staatsanwaltschaft hat, sobald sie vom Verdacht einer strafbaren Handlung erfährt, den Sachverhalt zu erforschen. Nur unter bestimmten, im Gesetz näher bezeichneten Voraussetzungen darf sie von der weiteren Verfolgung und gegebenenfalls der Anklageerhebung absehen.

Die durch das Grundgesetz gewährleisteten Rechte der Beteiligten sind auch im Ermittlungsverfahren zu achten. So sind etwa Zwangsmaßnahmen, die in die Rechte einer Person eingreifen, wie Beschlagnahme, Durchsuchungen und anderes, grundsätzlich nur nach richterlicher Anordnung zu treffen.

Bieten die Ermittlungen genügenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage, reicht die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Gericht eine Anklageschrift ein. Bei weniger schwerwiegenden Vergehen kann sie auch den Erlass eines Strafbefehls beantragen. Sollte sich ein Tatverdacht nicht bestätigen, wird das Verfahren eingestellt. Der Beschuldigte und der Anzeigenerstatter werden hiervon in der Regel in Kenntnis gesetzt

Zu den Begriffen

Mit Erhebung der Anklage wird aus dem Beschuldigten des Ermittlungsverfahrens der Angeschuldigte. Erst nach der Eröffnung des Hauptverfahrens durch einen entsprechenden gerichtlichen Beschluss spricht man vom Angeklagten.

Standorte

In Thüringen gibt es vier Staatsanwaltschaften, die sich jeweils an den Standorten der Landgerichte befinden, das heißt in Erfurt, Gera, Meiningen und Mühlhausen. Die Generalstaatsanwaltschaft befindet sich in Jena, am Standort des Thüringer Oberlandesgerichts.

Weitere Informationen

Alle Informationen zu den Staatsanwaltschaften sowie für Geschädigte von Strafverfahren finden Sie auf der Webseite der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft.

Zur Website der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft

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