Elektronischer Rechtsverkehr
In Thüringen ist der elektronische Rechtsverkehr gemäß dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten sowie dem Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs seit dem 01.01.2018 für alle Gerichte und Staatsanwaltschaften, mit Ausnahme des Thüringer Verfassungsgerichtshofs, eröffnet. Hierzu gelten die Vorgaben der Elektronischen-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV).
Die Bundesregierung gibt darüber hinaus technische Anforderungen an die Übermittlung und Bearbeitung elektronischer Dokumente im Bundesanzeiger und auf der Internetseite www.justiz.de bekannt.
Der elektronische Rechtsverkehr ist nicht eröffnet für
- Soziale Dienste,
- Hinterlegungen und
- Grundbuch.
Der bereits seit dem 01.01.2007 eröffnete elektronische Rechtsverkehr in Handelsregister-, Genossenschaftsregister- und Partnerschaftsregistersachen bleibt hiervon unberührt. Hier gilt nach wie vor die ThürERVVO Justiz.

Gesetze und Verordnungen
- Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten
- Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs
- Elektronische-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV)
- Thüringer Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehrbei den Gerichten und Staatsanwaltschaften (ThürERVVO Justiz)
Weitere Informationen
Elektronischer Rechtsverkehr des zentralen Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister Thüringens bei dem Amtsgericht Jena
Bekanntmachung aufgrund §§ 2 und 3 der Thüringer Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr (ThürERVVO Justiz)

Elektronisches Handelsregister
Das Handelsregister gibt u. a. Auskunft über die Rechtsverhältnisse der Kaufleute und Handelsgesellschaften. Die Registerführung der Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister wurde in Thüringen im Zuge der Justizmodernisierung auf die elektronische Form umgestellt. Damit besteht für jeden registrierten Anwender die Möglichkeit am automatisierten Auskunftsverfahren teilzunehmen und direkt über das Internet in das Register Einsicht zu nehmen.
Ausführliche Informationen finden Sie auf den Seiten des Thüringer Oberlandesgerichts in Jena.
Weitere Informationen
Elektronisches Grundbuch
Für einen bestimmten Nutzerkreis (Notare, Kreditinstitute, Behörden, öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, Landes- und Kommunalbehörden) erlaubt das Elektronische Grundbuch die Teilnahme am automatisierten Abrufverfahren. Den Teilnehmern wird damit die Möglichkeit geboten, unabhängig von den Öffnungszeiten der Grundbuchämter, elektronische Grundbücher über das Internet einzusehen oder Grundbuchabdrucke zu fertigen.
Weitere und ausführlichere Informationen finden Sie auf den Seiten des Thüringer Oberlandesgerichts in Jena.
Elektronisches Mahnverfahren
Die Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen betreiben ein Gemeinsames Mahngericht beim Amtsgericht Aschersleben - am Dienstort Staßfurt.
Auch Thüringer Gläubiger, Rechtsanwälte und registrierte Inkasso-Dienstleister reichen insoweit ihre Mahnanträge seit dem Jahr 2009 nur noch in maschinell lesbarer Form bei dem vorgenannten Amtsgericht ein.
Ausführlichere Informationen zum Elektronsichen Mahnverfahren finden Sie auf den Seiten des Thüringer Oberlandesgerichts.
Weitere Informationen
Elektronisches Vereinsregister
Die Thüringer Vereinsregister liegen in digitaler Form vor. Die Bürgerinnen und Bürger können über das Internet auf den Registerinhalt online zugreifen und sich so zeitgemäß informieren.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den Amtsgerichten.
Weitere Informationen
Medieninformationen zum Elektronischen Rechtsverkehr
Elektronische Aktenführung in allen Thüringer Gerichten
38/2024Am Amtsgericht Suhl wurde heute die eAkte eingeführt. Damit sind nun sämtliche Thüringer Gerichte teils umfassend, teils in ausgewählten Fachbereichen auf elektronische Aktenführung umgestellt. zur Detailseite
Einführung der eAkte in der Strafjustiz
36/2024An der Staatsanwaltschaft Mühlhausen wird heute erstmalig in einer Thüringer Staatsanwaltschaft die eAkte eingeführt. Fortan werden alle Verfahren elektronisch geführt, die von der Landespolizei Thüringen elektronisch übersandt werden, beginnend zunächst mit der Polizeiinspektion Eichsfeld. zur Detailseite
Vollständige Einführung der elektronischen Gerichtsakten im Bereich der Sozialgerichtsbarkeit
24/2024Die Einführung der elektronischen Gerichtsakte in der Thüringer Justiz schreitet stetig voran: Neben der Verwaltungsgerichtsbarkeit, die bereits im Januar letzten Jahres vollständig die eAkte eingeführt hatte, sowie der Finanzgerichtsbarkeit, die im vergangenen Dezember auf eAkte umgestellt wurde, sind nun auch die fünf Thüringer Sozialgerichte vollständig mit der eAkte ausgestattet. zur Detailseite
Beginn der Einführung der elektronischen Gerichtsakten an den Amtsgerichten im März 2023
8/2023Im März dieses Jahres beginnt die Einführung der elektronischen Gerichtsakten an den Amtsgerichten. Die Umstellung auf elektronische Aktenführung startet konkret am 7. März am Amtsgericht in Stadtroda, in der weiteren Folge werden die Amtsgerichte in Bad Salzungen, Mühlhausen und Erfurt pilotiert. zur Detailseite
Start des elektronischen Postausgangs bei dem Landgericht Meiningen, dem Verwaltungsgericht Weimar und dem Sozialgericht Gotha
5/2023Am 9. Februar 2023 wird im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung der Justiz parallel zur Einführung der elektronischen Gerichtsakte nun auch der elektronische Postausgang für die Thüringer Gerichte pilotiert: Das Landgericht Meiningen wird ab diesem Zeitpunkt in den Zivilsachen, in denen die Akten elektronisch geführt werden, den Nutzern des besonderen Anwaltspostfachs (beA), also Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Schriftsätze nicht mehr in Papierform, sondern elektronisch zusenden. zur Detailseite