Gerichtspraktika / Verwaltungspraktika
Gerichtspraktikum
Das Gerichtspraktikum kann als Gruppenpraktikum (drei Wochen) abgeleistet werden. Bei welchen Gerichten die Gerichtsgruppenpraktika jeweils stattfinden, wird mit der Bekanntgabe der Anmeldefristen zu den jeweiligen Terminen auf dieser Seite mitgeteilt.
Die Bestätigung bzw. Zuteilung eines Praktikumsplatzes kann erst nach dem jeweiligen Anmeldeschluss erfolgen.
Ein Gruppenpraktikum wird durchgeführt, wenn sich mindestens zehn Personen angemeldet haben und mindestens sieben Personen am ersten Tag des Praktikums teilnehmen. Andernfalls werden die Studierenden, soweit möglich, einer anderen Praktikumsgruppe zugewiesen.
Fehlzeiten während des dreiwöchigen Praktikums werden nur für bis zu drei Tage und nur bei Vorlage eines ärztlichen Attests genehmigt. Bei längeren Fehlzeiten bzw. Nichtvorlage eines Attests wird keine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.
Bei Einzelpraktika ist die Anmeldung direkt an die Praktikumsstelle zu richten.
Es besteht kein Anspruch auf Zulassung zu einem bestimmten Praktikum.
Die Anmeldung nehmen Sie bitte mittels des im Downloadbereich abrufbaren Formulars bei dem jeweiligen Landgericht vor. Bitte beachten Sie, dass aus verwaltungstechnischen Gründen keine Mehrfachanmeldungen aufgenommen werden.
Denken Sie bei Verhinderung bitte auch an die Information der Praktikumsstelle.
Termine Gerichtsgruppenpraktika
Bezirk | Zeitraum | Ort | Anmeldeschluss bei dem jeweiligen Landgericht |
---|---|---|---|
Landgericht Erfurt | 19.02. bis 08.03.2024 | Amtsgericht Erfurt | 05.01.2024 |
Landgericht Erfurt | 19.02. bis 08.03.2024 | Landgericht Erfurt | 05.01.2024 |
Landgericht Gera | 19.02. bis 08.03.2024 | 05.01.2024 | |
Landgericht Meiningen | 26.02. bis 15.03.2024 | 05.01.2024 |
Vorbehaltlich der räumlichen und personellen Kapazitäten besteht die Möglichkeit zur Durchführung von Einzelpraktika bei den Landgerichten bzw. dem entsprechenden Amtsgericht. Entsprechende Anfragen richten Sie bitte direkt dorthin.
Bitte beachten Sie, dass es ist nicht gestattet ist, im Zeitraum des Gerichtspraktikums eine Hausarbeit zu schreiben.
Verwaltungspraktikum
Das Praktikum kann als Gruppenpraktikum oder als Einzelpraktikum durchgeführt werden. Die Veröffentlichung der Stellen, an denen die Verwaltungsgruppenpraktika stattfinden, und der jeweiligen Zeiträume erfolgt ab Anfang Juni bzw. Anfang November für die folgende vorlesungsfreie Zeit. Eine Anmeldung zum Verwaltungsgruppenpraktikum ist erst nach Veröffentlichung der Termine möglich.
Bezüglich eventueller Fehlzeiten im Praktikum wird bereits vorab auf das Hinweisblatt „Informationen zur praktischen Studienzeit auf einen Blick“ verwiesen. Die Dauer der täglichen Anwesenheitspflicht bestimmt die jeweilige Ausbilderin / der jeweilige Ausbilder. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass regelmäßig eine drei- bis vierstündige Anwesenheit erforderlich ist.
Die Anmeldung nehmen Sie bitte - vorzugsweise per E-Mail - mittels des im Downloadbereich abrufbaren Formulars beim Thüringer Landesverwaltungsamt - Referendargeschäftsstelle - vor. In diesem Zusammenhang wird um Vorlage der Studienbescheinigung gebeten.
Termine Verwaltungsgruppenpraktika
Ort | Zeitraum | Bemerkung |
---|---|---|
Thüringer Landesverwaltungsamt | 04.03. bis 22.03.2024 | alle Plätze sind belegt |
Verwaltungsgericht Weimar | 14.02. bis 05.03.2024 | alle Plätze sind belegt |
Verwaltungsgericht Gera | 19.02. bis 08.03.2024 | alle Plätze sind belegt |
Kontakt
Prüfungsabteilung I - Staatliche Pflichtfachprüfung
Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und VerbraucherschutzJustizprüfungsamt
Werner-Seelenbinder-Straße 5
99096 ErfurtTelefon: 0361 573511-556
(Bitte beachten Sie unsere Sprechzeiten: Montag und Donnerstag von 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr)
E-Mail: Justizpruefungsamt@tmmjv.thueringen.de