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Gerichtspraktika / Verwaltungspraktika

Gerichtspraktikum

Das Gerichtspraktikum kann als Gruppenpraktikum (drei Wochen) abgeleistet werden. Bei welchen Gerichten die Gerichtsgruppenpraktika jeweils stattfinden, wird mit der Bekanntgabe der Anmeldefristen zu den jeweiligen Terminen auf dieser Seite mitgeteilt. 

Die Bestätigung bzw. Zuteilung eines Praktikumsplatzes kann erst nach dem jeweiligen Anmeldeschluss erfolgen.

Ein Gruppenpraktikum wird durchgeführt, wenn sich mindestens zehn Personen angemeldet haben und mindestens sieben Personen am ersten Tag des Praktikums teilnehmen. Andernfalls werden die Studierenden, soweit möglich, einer anderen Praktikumsgruppe zugewiesen.

Fehlzeiten während des dreiwöchigen Praktikums werden nur für bis zu drei Tage und nur bei Vorlage eines ärztlichen Attests genehmigt. Bei längeren Fehlzeiten bzw. Nichtvorlage eines Attests wird keine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.

Bei Einzelpraktika ist die Anmeldung direkt an die Praktikumsstelle zu richten.

Es besteht kein Anspruch auf Zulassung zu einem bestimmten Praktikum.

Die Anmeldung nehmen Sie bitte mittels des im Downloadbereich abrufbaren Formulars bei dem jeweiligen Landgericht vor. Bitte beachten Sie, dass aus verwaltungstechnischen Gründen keine Mehrfachanmeldungen aufgenommen werden.

Denken Sie bei Verhinderung bitte auch an die Information der Praktikumsstelle.

Termine Gerichtsgruppenpraktika

BezirkZeitraumOrtAnmeldeschluss bei dem jeweiligen Landgericht
Landgericht Erfurt19.02. bis 08.03.2024

Amtsgericht Erfurt

05.01.2024
Landgericht Erfurt19.02. bis 08.03.2024Landgericht Erfurt05.01.2024
Landgericht Gera

19.02. bis 08.03.2024

 05.01.2024
Landgericht Meiningen26.02. bis 15.03.2024 05.01.2024

 

Vorbehaltlich der räumlichen und personellen Kapazitäten besteht die Möglichkeit zur Durchführung von Einzelpraktika bei den Landgerichten bzw. dem entsprechenden Amtsgericht. Entsprechende Anfragen richten Sie bitte direkt dorthin.

Bitte beachten Sie, dass es ist nicht gestattet ist, im Zeitraum des Gerichtspraktikums eine Hausarbeit zu schreiben. 

Verwaltungspraktikum

Das Praktikum kann als Gruppenpraktikum oder als Einzelpraktikum durchgeführt werden. Die Veröffentlichung der Stellen, an denen die Verwaltungsgruppenpraktika stattfinden, und der jeweiligen Zeiträume erfolgt ab Anfang Juni bzw. Anfang November für die folgende vorlesungsfreie Zeit. Eine Anmeldung zum Verwaltungsgruppenpraktikum ist erst nach Veröffentlichung der Termine möglich.

Bezüglich eventueller Fehlzeiten im Praktikum wird bereits vorab auf das Hinweisblatt „Informationen zur praktischen Studienzeit auf einen Blick“ verwiesen. Die Dauer der täglichen Anwesenheitspflicht bestimmt die jeweilige Ausbilderin / der jeweilige Ausbilder. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass regelmäßig eine drei- bis vierstündige Anwesenheit erforderlich ist.

Die Anmeldung nehmen Sie bitte - vorzugsweise per E-Mail - mittels des im Downloadbereich abrufbaren Formulars beim Thüringer Landesverwaltungsamt - Referendargeschäftsstelle - vor. In diesem Zusammenhang wird um Vorlage der Studienbescheinigung gebeten. 

Termine Verwaltungsgruppenpraktika

OrtZeitraumBemerkung
Thüringer Landesverwaltungsamt04.03. bis 22.03.2024alle Plätze sind belegt
Verwaltungsgericht Weimar14.02. bis 05.03.2024alle Plätze sind belegt
Verwaltungsgericht Gera19.02. bis 08.03.2024alle Plätze sind belegt

Kontakt

Prüfungsabteilung I - Staatliche Pflichtfachprüfung

Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
Justizprüfungsamt
Werner-Seelenbinder-Straße 5
99096 Erfurt

Telefon: 0361 573511-556
(Bitte beachten Sie unsere Sprechzeiten: Montag und Donnerstag von 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr)
E-Mail: Justizpruefungsamt@tmmjv.thueringen.de

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