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Staatliche Pflichtfachprüfung

Die staatliche Pflichtfachprüfung als Teil der ersten Prüfung im Sinne des § 5 Abs. 1 des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) wird vom Justizprüfungsamt (Prüfungsabteilung I) durchgeführt.

Bitte beachten Sie auch die Informationen und Hinweisblätter in der Randspalte dieser Seite.

Auf einer Schultafel an der Wand steht das Anfangs- und Enddatum eines Klausurabschnittes.

Die Prüfungen werden voraussichtlich jeweils zu diesen Zeiten stattfinden

Frühjahrstermin
Schriftlicher Teil: Ende Februar/ Anfang März
Mündlicher Teil: Juli

Meldetermin voraussichtlich Ende Oktober/ Anfang November des jeweiligen Vorjahres


Herbsttermin
Schriftlicher Teil: Ende August/ Anfang September
Mündlicher Teil: Januar/ Februar

Meldetermin voraussichtlich Ende April/ Anfang Mai des jeweiligen Jahres

Prüfungstermin 1/25 - Wintersemester 2024/25

Voraussichtliche Termine zur Anfertigung der Aufsichtsarbeiten der staatlichen Pflichtfachprüfung

Donnerstag20.02.2025
Freitag21.02.2025
Montag24.02.2025
Dienstag25.02.2025
Donnerstag27.02.2025
Freitag28.02.2025
Meldeschluss:Mittwoch, 23. Oktober 2024

 


Das Justizprüfungsamt weist nur vorsorglich darauf hin, dass sachliche Gründe eine Abänderung des Prüfungszeitraums bzw. einzelner Prüfungstermine innerhalb des Prüfungszeitraums rechtfertigen können.

Auf Ihren Zulassungsantrag hin erhalten Sie eine Mitteilung des JPA, in der Ihnen ggf. Mängel Ihres Zulassungsantrags (z. B. fehlende Unterlagen) benannt werden. Auch bei mangelfreiem Antrag erhalten Sie eine Mitteilung über den Eingang Ihres Antrags. Bitte beachten Sie auch die Informationen im Downloadbereich.

Weitere Informationen - auch zu den Schlüsselqualifikationen - finden Sie im Merkblatt für die Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung.

 

Erläuterung zum Meldetermin:

Für die Teilnahme an der staatlichen Pflichtfachprüfung ist eine Anmeldung (Antrag auf Zulassung) erforderlich. Für jeden Prüfungsdurchgang wird der jeweilige Meldeschluss rechtzeitig durch Aushang an der Friedrich-Schiller-Universität Jena und auf dieser Seite bekannt gemacht. Ab dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung bis spätestens zu dem jeweiligen Meldeschluss kann der Antrag auf Zulassung beim Justizprüfungsamt eingereicht werden.

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