Seitenbeginn . Zur Hauptnavigation . Zum Seiteninhalt

Staatliche Pflichtfachprüfung

Die staatliche Pflichtfachprüfung als Teil der ersten Prüfung im Sinne des § 5 Abs. 1 des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) wird vom Justizprüfungsamt (Prüfungsabteilung I) durchgeführt.

Bitte beachten Sie auch die Informationen und Hinweisblätter in der Randspalte dieser Seite.

Auf einer Schultafel an der Wand steht das Anfangs- und Enddatum eines Klausurabschnittes.

Die Prüfungen werden voraussichtlich jeweils zu diesen Zeiten stattfinden

Frühjahrstermin
Schriftlicher Teil: Ende Februar/ Anfang März
Mündlicher Teil: Juli

Meldetermin voraussichtlich Ende Oktober/ Anfang November des jeweiligen Vorjahres


Herbsttermin
Schriftlicher Teil: Ende August/ Anfang September
Mündlicher Teil: Januar/ Februar

Meldetermin voraussichtlich Ende April/ Anfang Mai des jeweiligen Jahres

Prüfungstermin 2/24 - Sommersemester 2024

Voraussichtliche Termine zur Anfertigung der Aufsichtsarbeiten der staatlichen Pflichtfachprüfung

Donnerstag22.08.2024
Freitag23.08.2024
Montag26.08.2024
Dienstag27.08.2024
Donnerstag29.08.2024
Freitag30.08.2024
Meldeschluss:Mittwoch, 24. April 2024

 


Das Justizprüfungsamt weist nur vorsorglich darauf hin, dass sachliche Gründe eine Abänderung des Prüfungszeitraums bzw. einzelner Prüfungstermine innerhalb des Prüfungszeitraums rechtfertigen können.

Im November werden Sie auf Ihren Zulassungsantrag hin eine Mitteilung des JPA erhalten, in der Ihnen ggf. Mängel Ihres Zulassungsantrags (z. B. fehlende Unterlagen) benannt werden. Auch bei mangelfreiem Antrag erhalten Sie eine Mitteilung über den Eingang Ihres Antrags. Bitte beachten Sie auch die Informationen im Downloadbereich.

Erläuterung zum Meldetermin:

Für die Teilnahme an der staatlichen Pflichtfachprüfung ist eine Anmeldung (Antrag auf Zulassung) erforderlich. Für jeden Prüfungsdurchgang wird der jeweilige Meldeschluss rechtzeitig durch Aushang an der Friedrich-Schiller-Universität Jena und auf dieser Seite bekannt gemacht. Ab dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung bis spätestens zu dem jeweiligen Meldeschluss kann der Antrag auf Zulassung beim Justizprüfungsamt eingereicht werden.

Unsere sozialen Netzwerke: