Staatliche Pflichtfachprüfung
Die staatliche Pflichtfachprüfung als Teil der ersten Prüfung im Sinne des § 5 Abs. 1 des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) wird vom Justizprüfungsamt (Prüfungsabteilung I) durchgeführt.
Bitte beachten Sie auch die Informationen und Hinweisblätter in der Randspalte dieser Seite.

Die Prüfungen werden voraussichtlich jeweils zu diesen Zeiten stattfinden
Frühjahrstermin
Schriftlicher Teil: Ende Februar/ Anfang März
Mündlicher Teil: Juli
Meldetermin voraussichtlich Ende Oktober/ Anfang November des jeweiligen Vorjahres
Herbsttermin
Schriftlicher Teil: Ende August/ Anfang September
Mündlicher Teil: Januar/ Februar
Meldetermin voraussichtlich Ende April/ Anfang Mai des jeweiligen Jahres
Prüfungstermin 1/25 - Wintersemester 2024/25
Voraussichtliche Termine zur Anfertigung der Aufsichtsarbeiten der staatlichen Pflichtfachprüfung
Donnerstag | 20.02.2025 |
Freitag | 21.02.2025 |
Montag | 24.02.2025 |
Dienstag | 25.02.2025 |
Donnerstag | 27.02.2025 |
Freitag | 28.02.2025 |
Meldeschluss: | Mittwoch, 23. Oktober 2024 |
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Das Justizprüfungsamt weist nur vorsorglich darauf hin, dass sachliche Gründe eine Abänderung des Prüfungszeitraums bzw. einzelner Prüfungstermine innerhalb des Prüfungszeitraums rechtfertigen können.
Auf Ihren Zulassungsantrag hin erhalten Sie eine Mitteilung des JPA, in der Ihnen ggf. Mängel Ihres Zulassungsantrags (z. B. fehlende Unterlagen) benannt werden. Auch bei mangelfreiem Antrag erhalten Sie eine Mitteilung über den Eingang Ihres Antrags. Bitte beachten Sie auch die Informationen im Downloadbereich.
Weitere Informationen - auch zu den Schlüsselqualifikationen - finden Sie im Merkblatt für die Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung.
Erläuterung zum Meldetermin:
Für die Teilnahme an der staatlichen Pflichtfachprüfung ist eine Anmeldung (Antrag auf Zulassung) erforderlich. Für jeden Prüfungsdurchgang wird der jeweilige Meldeschluss rechtzeitig durch Aushang an der Friedrich-Schiller-Universität Jena und auf dieser Seite bekannt gemacht. Ab dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung bis spätestens zu dem jeweiligen Meldeschluss kann der Antrag auf Zulassung beim Justizprüfungsamt eingereicht werden.
Kontakt
Prüfungsabteilung I - Staatliche Pflichtfachprüfung
Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und VerbraucherschutzJustizprüfungsamt
Werner-Seelenbinder-Straße 5
99096 ErfurtTelefon: 0361 573511-556
(Bitte beachten Sie unsere Sprechzeiten: Montag und Donnerstag von 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr)
E-Mail: Justizpruefungsamt@tmjmv.thueringen.de
Weiterführende Links
Downloadbereich
Formulare
Hinweisblätter
- Antworten auf häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie
- Informationen zum Meldetermin im Prüfungsverfahren 1/2025
- Stand der zugelassenen Hilfsmittel für das Prüfungsverfahren 1/2025
- Informationen zur erneuten Teilnahme an der staatlichen Pflichtfachprüfung
- Allgemeine Hilfsmittelliste, aktuell gültig
- Informationen für die Anfertigung der Aufsichtsarbeiten in handschriftlicher Form in der staatlichen Pflichtfachprüfung
- Informationen für die Anfertigung der Aufsichtsarbeiten in elektronischer Form in der staatlichen Pflichtfachprüfung
- Informationen zur Beurlaubung durch die Universität
- Informationen zu Langzeitstudiengebühren