Jedem in Thüringen lebenden Menschen ist die gesamtgesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Dazu gehört neben dem Zugang zur Bildung und dem Arbeitsmarkt insbesondere der Zugang zu Deutschkursen von Beginn des Aufenthaltes an.
Den Hauptpfeiler der Bundesintegrationsmaßnahmen bilden die im Rahmen des Zuwanderungsgesetzes von 2005 eingeführten Integrationskurse. Die Kurse werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) koordiniert und von verschiedenen, in Thüringen ansässigen Trägerinnen und Trägern durchgeführt. Sie bestehen aus einem Sprach- sowie einem Orientierungskurs. Informationen zu verfügbaren Integrationskursträgern finden Sie unter dem Auskunftssystem BAMF-NAvI. Für Flüchtlinge ohne Zugang zum Integrationskurs fördert das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz über die Projektförderrichtlinie Integration seit Juni 2016 das Landesprogramm Start Deutsch. Die Kurse in den Sprachstufen Alpha (Alphabetisierung), A1, A2 und B1 werden thüringenweit in der Projektverantwortung des Thüringer Volkshochschulverbands durchgeführt.
Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz fördert über die Projektförderrichtlinie Integration vielfältige Projekte und unterstützt damit Verbände, Vereine und andere gemeinnützige Organisationen und Initiativen bei der gesellschaftlichen Integration und Betreuung von Menschen mit Migrationshintergrund in Thüringen. Jährlich wird seitens des Migrationsministeriums ein Förderschwerpunkt bekanntgegeben.
Landesprogramm Dolmetschen
Seit Anfang Mai 2019 wird das Landesprogramm Dolmetschen in Thüringen ausgerollt. Es ist in Deutschland bisher das Einzige seiner Art. Eine große Anzahl von Stellen, die in ihrer täglichen Arbeit mit Zugewanderten in Berührung kommen, sind berechtigt, auf die vom Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz finanzierten Audio- und Videodolmetschleistungen zuzugreifen. Zu diesen Stellen gehören neben Behörden auch Beratungsstellen, Ärzte, Hebammen, Krankenhäuser, Frauenhäuser, Gemeinschaftsunterkünfte, Verbraucherberatungsstellen sowie landesgeförderte Projektträger. Die berechtigten Stellen wurden auf geeignetem Wege angeschrieben und auf das für sie kostenfreie Angebot hingewiesen. Die Dolmetschleistungen können über Endgeräte wie stationäre Computer, Laptops oder Tablets sowie über das Telefon genutzt werden.
Anbieter der Leistung ist SAVD Videodolmetschen GmbH aus Wien. Umgesetzt wird das Landesprogramm Videodolmetschen mit Hilfe der GFAW - Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbh.
Weitere Informationen erhalten Sie in den FAQs und dem Flyer zum Landesprogramm Dolmetschen.
FAQs zum Landesprogramm Dolmetschen
Flyer Videodolmetschen