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Schiedsfrauen und Schiedsmänner

Zunehmend werden Streitigkeiten auch in Bagatellen ohne vorhergehenden Versuch einer Streit­schlichtung vor die Gerichte gebracht und dort bis in die letzte Instanz ausgetragen. Man­cher steht dann am Ende eines langen Weges vor einem materiellen und men­schlichen Scherbenhaufen. Leider stellt sich oft erst hinterher die Frage, ob Gesprächsbereitschaft und ge­genseitiges Entgegenkommen nicht für beide Seiten die bes­sere Lösung gewesen wären.

Die Schiedsstellen bieten Streitschlichtungen, um Streitigkeiten des täglichen Lebens auf schnel­lere und kostengünstige Weise zu beenden. Geeignet sind hierfür beispielsweise Nach­bar­schafts­streitigkeiten, Mietsachen, „kleine“ Strafsachen wie Hausfrie­dens­­bruch und Beleidigung.

Dafür halten alle Gemeindeverwaltungen nach dem Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden (ThürSchStG) Schieds­­stellen vor. Kleinere Gemeinden können auch gemeinsame Schiedsstellen führen.

Gleichzeitig dienen die Schiedsstellen auch als An­sprech­stellen für an diesem Amt interessierte Bürgerinnen und Bürger.

Das Amt der Schiedsperson knüpft an alte Rechts­tra­ditionen an, die bis in das 19. Jahrhundert zurückreichen. Es wird ehrenamtlich von Frauen und Männern ausgefüllt, die zwi­schen 25 und 70 Jahre alt sind und sich durch ihre Lebens- und Berufserfahrung besonders dafür eignen. Schieds­personen sind Bürgerinnen und Bür­ger Ihrer Gemeinde und leben daher oft ganz in Ihrer Nähe. Deshalb kennen sie oft die menschlichen Hintergründe eines Streites und haben dann bessere Vorschläge für dessen Beilegung, als dies ein Gericht mit seinen prozessualen Mitteln leisten könnte. Durch ihre Anteilnahme an den zu verhandelnden Sachen, durch ihre Bereitschaft, den Beteiligten zuzuhören und durch die ruhige und entspannte Verhandlungsatmo­sphäre schaffen die Schiedspersonen wichtige Voraussetzungen dafür, dass die Parteien sich eini­gen und der soziale Frieden wieder hergestellt wird.

Die Schiedspersonen werden vom Gemeinderat für die Dauer von fünf Jahren gewählt.

In unserem Merkblatt "Schlichten ist besser als Richten" finden Sie detaillierte Informationen zu den Schiedsstellen im Freistaat Thüringen.

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