Thüringer System
Die Landesjustizverwaltung Hessen erstellt auf der Grundlage der Beschlüsse der Kommission für Fragen der Personalbedarfsberechnung die bundeseinheitlichen Grundsätze zur Ermittlung des Personalbedarfs in der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
Diese Grundsätze sind aus den anschließenden Dateien ersichtlich. Ergänzt wurden die Grundsätze um die landesspezifischen Anpassungen in Thüringen, die von zwei Arbeitsgruppen unter Beteiligung von Praktikern erarbeitet wurden. Die landesspezifischen Anpassungen ergeben sich aus der dementsprechend bezeichneten Spalte im System.