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Ehrenamtliche Richter/innen

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter sind selbstverständlicher und wichtiger Bestandteil der Justiz. Ihre Beteiligung in der Rechtsprechung fördert die Transparenz, die Bürgernähe und die gesellschaftliche Akzeptanz der Justiz.

Sie wirken in der Zivilge­richts­barkeit und an den Fachgerichten (Arbeits-, Sozial­-, Verwaltungs- und Finanz­gerichte) mit. In den Strafverfahren werden die ehrenamtlichen Richter auch Schöffen genannt.

In Thüringen werden die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Ar­beitsgerichts­barkeit durch den Präsidenten des Thüringer Landesarbeitsericht berufen. Ihre Be­ru­fung erfolgt auf Vorschlag der Gewerk­schaf­ten, der Arbeitgeberverbände und diesen gleich­ge­stellten Ver­einigungen. Auch Nicht­mitglieder können vorge­schlagen werden. Eine direkte Bewerbung beim für die Justiz zuständigen Ministerium ist nicht möglich.

In der So­zial­gerichtsbarkeit werden die ehrenamtlichen Rich­ter alle fünf Jahre durch den Präsidenten des Thüringer Lan­des­sozialgerichtes auf der Basis von Vor­schlags­listen berufen. Diese Listen ent­stehen aus Vor­schlägen der Gewerkschaften und Arbeitgeber­ver­bän­de, der Kassen(zahn-)ärztli­chen Ver­eini­gungen und der Krankenkassen, des Landesversorgungsamtes sowie der Vereinigungen von Kriegs­­opfern und Behinderten. Bei diesen Organisationen oder beim Landessozialgericht erfahren Sie den Termin der nächsten Berufung.

Auch in der Verwaltungsgerichtsbarkeit stellen (Land)Kreise und kreisfreie Städte für fünf Jahre eine Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter/innen im jeweiligen Gerichtsbezirk für das Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht auf. Wann die nächste Wahl in Ihrem Verwaltungsgerichtsbezirk (Meiningen, Gera, Weimar) stattfindet, erfahren Sie bei den Verwaltungsgerichten oder dem Thüringer Oberverwaltungsgericht in Weimar. Bewerben kann sich jeder wählbare Bürger bei der Verwaltung seiner kreisfreien Stadt oder Kreisverwaltung.

Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Finanzgerichtsbarkeit werden von einem Wahlausschuss aus einer Vorschlagsliste gewählt. Der Präsident des Finanzgerichtes stellt diese Liste auf. Für die Wahlvorschläge werden die Berufsvertretungen (Gewerkschaften, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Vertretungen der freien Berufe, Bauernverbände usw.) gefragt. Wegen des nächsten Wahltermins wenden Sie sich bitte an die genannten Berufsvertretungen oder an das Thüringer Finanzgericht in Gotha.

Ehrenamtliche Handelsrichterinnen und Handelsrichter werden auf Vorschlag der Industrie- und Handelskammern von den Präsident/innen des jeweiligen Landgerichts für die Dauer von fünf Jahren ernannt. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Industrie- und Handelskammer oder an eines der Thüringer Landgerichte (Mühlhausen, Meiningen, Gera, Erfurt).

Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Landwirtschaftsgericht werden von Organisationen der Landwirtschaft (z.B. Landwirtschaftskammer, Bauernverband) vorgeschlagen und vom Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts für fünf Jahre berufen. Interessent/innen wenden sich an eine vorschlagsberechtigte Organisation. Wer das im Einzelfall ist, ist vom Zentralausschuss der Deutschen Landwirtschaft (www.landwirtschaftskammern.de/zdl.htm)  zu erfahren.

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