Der juristische Vorbereitungsdienst in Thüringen
Unser Ziel
Derzeit ist ein Großteil der rund 700 Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Thüringen über 50 Jahre alt. Aus diesem Grund wird es in absehbarer Zeit viele altersbedingte Versetzungen in den Ruhestand geben. Um die bereits begonnene Verjüngung der Thüringer Justiz fortführen und eine homogene Altersstruktur schaffen zu können, muss der Anteil der Neueinstellungen von Proberichterinnen und -richtern deutlich erhöht werden.

Vor diesem Hintergrund ist Thüringen sehr daran interessiert, mehr Bewerberinnen und Bewerber für eine Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst zu gewinnen und qualifizierte Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare nach erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung zunächst in ein Proberichterverhältnis und anschließend in den Justizdienst zu übernehmen.
Ihre Bewerbung

Bewerbungen um Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst des Freistaats Thüringen sind willkommen und werden sehr gern entgegengenommen, und zwar auch dann, wenn zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist noch nicht alle Unterlagen vorgelegt werden können. In den zuletzt genannten Fällen werden – soweit möglich – großzügige Nachreichefristen gewährt. Etwaige Anfragen zum juristischen Vorbereitungsdienst beantworten wir gern über nebenstehenden Kontakt im Justizprüfungsamt.
Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst
Einstellungstermine (ET) in Thüringen sind jeweils zweimal jährlich zu Beginn der Monate Mai und November. Über den Antrag auf Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst und über die Zuweisung zu den vier Landgerichtsbezirken (LG-Bezirken) Erfurt, Gera, Meiningen und Mühlhausen entscheidet das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (TMMJV) als oberste Dienstbehörde.
Seit mehr als zehn Jahren gibt es für Bewerberinnen und Bewerber, die alle Voraussetzungen für die Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst erfüllen, angesichts der bis dahin ausreichenden Ausbildungskapazitäten keine Wartezeiten.
Nicht zu jedem ET können allen LG-Bezirken Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare zur Ausbildung zugewiesen werden. Ein Anspruch auf Zuweisung zu einem bestimmten LG-Bezirk besteht nicht. Soweit möglich, wird den Ortswünschen der Bewerberinnen und Bewerber Rechnung getragen. Die Zuweisung richtet sich nach sozialen Gesichtspunkten und der örtlichen Verbundenheit zu dem gewünschten LG-Bezirk.
Ende der Bewerbungsfrist für den Einstellungstermin 03.05.2021: | Mittwoch, 03.02.2021 |
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Kontakt
Juristischer Vorbereitungsdienst
Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und VerbraucherschutzJustizprüfungsamt
Werner-Seelenbinder-Straße 5
99096 ErfurtTelefon: 0361 573511-554
E-Mail: Justizpruefungsamt@tmmjv.thueringen.de
Weiterführende Links
- Pflichtstation VerwaltungWahlstation
- Klausurenkurs
- Fortbildung im juristischen VorbereitungsdienstThüringer Oberlandesgericht zur Referendarausbildung in Thüringen
- Rechtsanwaltskammer Thüringen - Liste der ausbildenden RAe
- Verordnungen und gesetzliche Vorschriften
- Wichtige Informationen bezogen auf die aktuelle Lage
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