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Der juristische Vorbereitungsdienst in Thüringen

Unser Ziel

Thüringen ist sehr daran interessiert, mehr Bewerberinnen und Bewerber für eine Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst zu gewinnen und qualifizierte Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare nach erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung zunächst in ein Proberichterverhältnis und anschließend in den Justizdienst zu übernehmen.

Ihre Bewerbung

Bewerbungen um Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst des Freistaats Thüringen sind willkommen und werden sehr gern entgegengenommen, und zwar auch dann, wenn zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist noch nicht alle Unterlagen vorgelegt werden können. In den zuletzt genannten Fällen werden – soweit möglich – Nachreichefristen gewährt. Etwaige Anfragen zum juristischen Vorbereitungsdienst beantworten wir gern über nebenstehenden Kontakt im Justizprüfungsamt.

Das Ende der Bewerbungsfrist zum Einstellungstermin 04. Mai 2026 ist Mittwoch, der 04. Februar 2026. 

Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst des Freistaats Thüringen nur schriftlich gestellt werden kann und auf dem Postweg zu übermitteln ist. Bewerbungen, die nach dem 04.02.2026 eingehen, können für den Einstellungstermin 04.05.2026 nicht mehr berücksichtigt werden.

1. FAQ Bewerbung

  • Die Einstellungstermine sind der erste Werktag (außer Samstag) im Mai und November eines jeden Jahres.

  • Der Einstellungsantrag muss spätestens drei Monate vor dem gewünschten Einstellungstermin beim Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz (TMJMV) eingegangen sein.

  • Die 3-Monats-Frist gilt auch, wenn das Gesamtzeugnis über die erste Prüfung zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegt.

  • Sie müssen in diesem Fall eine Kopie des Bescheides über die bestandene staatliche Pflichtfachprüfung sowie einen Nachweis der Universität über die bereits bestandene Schwerpunktbereichsprüfung einreichen.

  • Zumindest eine Kopie der Ladung zur mündlichen Prüfung muss beigefügt werden.

  • Fügen Sie zunächst eine Kopie der Bescheinigung der Universität bei, dass Sie nicht bereits endgültig in der Schwerpunktbereichsprüfung gescheitert sind. 

  • Im Einstellungsverfahren genügt es, wenn die Anlagen als einfache Kopien beigefügt werden. 

  • Der Antrag muss unter Verwendung des vom TMJMV vorgesehenen Vordrucks gestellt werden. Die Möglichkeit der elektronischen Einreichung wird voraussichtlich 2026 über das Karriereportal Thüringen eröffnet.

    • Einwilligung in die Datenverarbeitung
    • Erklärungen zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst
    • Gesundheitserklärung
    • Nachweis, dass ein Führungszeugnis nach § 5 BZRG zur Vorlage bei einer Behörde beantragt wurde (Quittung/Kassenbeleg genügt) 

    sowie einfache Kopien 

    • der Geburtsurkunde
    • ggf. der Eheurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde und/oder einer namensändernden Urkunde
    • ggf. der Geburtsurkunden des Kindes/der Kinder
    • des Zeugnisses über die erste Prüfung (Gesamtzeugnis)
    • ggf. der Promotionsurkunde
    • ggf. des Nachweises der Ableistung von Dienstzeiten  (z.B. Wehrdienstbescheinigung/Bescheinigung eines anerkannten Trägers des Entwicklungsdienstes oder Jugendfreiwilligendienstes) 
    • ggf. des Schwerbehindertenausweises oder einer sonstigen Bescheinigung über eine Behinderung

Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst

Künftigen Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren im Freistaat Thüringen steht es ab dem Einstellungstermin 5/2023 frei, den Vorbereitungsdienst im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis oder im Beamtenverhältnis auf Widerruf abzuleisten. Des Weiteren kann der Vorbereitungsdienst bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen in Teilzeit absolviert werden. Im Downloadbereich finden Sie dazu Hinweisblätter mit detaillierten Informationen.

Einstellungstermine (ET) in Thüringen sind jeweils zweimal jährlich zu Beginn der Monate Mai und November. Über den Antrag auf Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst und über die Zuweisung zu den vier Landgerichtsbezirken (LG-Bezirken) Erfurt, Gera, Meiningen und Mühlhausen entscheidet das Thüringer Ministerium für Justiz, Migration, und Verbraucherschutz (TMJMV) als oberste Dienstbehörde.

Seit mehr als zehn Jahren gibt es für Bewerberinnen und Bewerber, die alle Voraussetzungen für die Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst erfüllen, angesichts der bis dahin ausreichenden Ausbildungskapazitäten keine Wartezeiten.

Nicht zu jedem ET können allen LG-Bezirken Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare zur Ausbildung zugewiesen werden. Ein Anspruch auf Zuweisung zu einem bestimmten LG-Bezirk besteht nicht. Soweit möglich, wird den Ortswünschen der Bewerberinnen und Bewerber Rechnung getragen. Die Zuweisung richtet sich nach sozialen Gesichtspunkten und der örtlichen Verbundenheit zu dem gewünschten LG-Bezirk.

2. FAQ Zuständigkeiten und Zulassungsverfahren

  • Das Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz (TMJMV). Zuständig ist dort das Justizprüfungsamt, Referat J 3.

  • Ja, Ortswünsche können im Rahmen der Bewerbung geäußert werden. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Zuweisung zu einem bestimmten Landgerichtsbezirk.

  • Falls eine Auswahl getroffen werden muss, richtet sich die Zuweisung nach sozialen Gesichtspunkten und der örtlichen Verbundenheit zum gewünschten Landgerichtsbezirk. Vorrang haben besondere soziale Aspekte, wie z.B. minderjährige Kinder im Haushalt, gemeinsamer Wohnsitz mit Ehe- oder Lebenspartner, Schwerbehinderung oder Krankheit, die eine ortsbezogene ärztliche Behandlung erfordert. Entsprechende Nachweise müssen vorgelegt werden.

  • Tätigkeiten als wissenschaftliche Hilfskraft, Promotionsvorhaben, Zweitstudium, Nebentätigkeiten, politische/ehrenamtliche Betätigungen, Verlöbnis, nichteheliche Lebensgemeinschaft, Freundes- oder Bekanntenkreis, freizeitorientierte Aktivitäten oder eine bereits gemietete Wohnung am Wunschort haben keinen Einfluss auf die Zuweisungsentscheidung.

  • Ja, seit dem Einstellungstermin 5/2023 können Sie zwischen dem Beamtenverhältnis auf Widerruf und dem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis wählen.

  • Für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen, die sich aus dem Beamtenstatusgesetz (§ 7 BeamtStG) und dem Thüringer Laufbahngesetz (§ 8 ThürLaufbG) ergeben. Liegen diese nicht vor, besteht kein Wahlrecht, und der Vorbereitungsdienst kann nur im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis abgeleistet werden.

  • In beiden Arten des Ausbildungsverhältnisses führen Sie die Bezeichnung "Rechtsreferendar" bzw. "Rechtsreferendarin".

  • Ja, der Vorbereitungsdienst kann in Teilzeit abgeleistet werden.

  • Für den Einstellungstermin Mai voraussichtlich Mitte März des Jahres. Für den Einstellungstermin November voraussichtlich Mitte September des Jahres.

  • Mit dem Einstellungsangebot wird eine kurze Frist zur Erklärung über die Annahme des Ausbildungsplatzes gesetzt. Die Bewerbung kann nicht mehr berücksichtigt werden, wenn das Angebot nicht fristgerecht angenommen wird.

Thüringer Juristenausbildungsgesetz (ThürJAG) vom 7. Dezember 2022

Kontakt

Juristischer Vorbereitungsdienst

Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz
Justizprüfungsamt
Werner-Seelenbinder-Straße 5
99096 Erfurt

Telefon: 0361 573511-554
E-Mail: Justizpruefungsamt@tmjmv.thueringen.de

Weiterführende Links

Downloadbereich

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