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Gewaltkonfliktberatung

Täterarbeit als präventiver Opferschutz

Täterarbeit leistet Beitrag zur Bekämpfung häuslicher Gewalt

Ein Bestandteil von Interventionsprojekten gegen häusliche Gewalt ist die Täterarbeit. Durch ein ganzheitliches Konzept, das Opfer und Täter erreicht, soll der Kreislauf von häuslicher Gewalt dauerhaft durchbrochen werden. Mit Hilfe von Täterprogrammen sollen Täter Verantwortung für ihre Taten übernehmen und ihr gewalttätiges Verhalten beenden. Sie sollen lernen, ihre Taten nicht zu verleugnen, zu rechtfertigen, zu entschuldigen oder dem Opfer oder der Situation die Schuld zuzuschieben. Sie sollen vielmehr ihr eigenes Verhalten reflektieren und Empathie mit dem Opfer sowie mit betroffenen Personen, insbesondere den Kindern, erlernen. Die Täter sollen alternative Konfliktlösungsstrategien verinnerlichen und ihre Kommunikationsfähigkeit in Beziehungen verbessern.

Täterarbeit wirkt präventiv und dient dem Opferschutz

Ziel der Täterarbeit ist es, körperliche und seelische Gewalttätigkeiten gegen die geschädigten Frauen oder Männer und unter Umständen mitbetroffene Kinder künftig zu verhindern und gleichzeitig die Beziehungsfähigkeit der Täter zu verbessern. Die Täterprogramme beinhalten dafür Unterstützungs- und Beratungsangebote und ergänzen insbesondere die bestehenden Maßnahmen zum Schutz von Frauen und Kindern. Das Programm richtet sich dabei jedoch nicht ausschließlich an Männer, sondern auch an gewalttätig gewordene Frauen.

Verhaltensänderungen nach Teilnahme an Täterprogrammen signifikant

Forschungsergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung von Interventionsprojekten gegen häusliche Gewalt in Deutschland bestätigen, dass Täterarbeit im Kontext von Interventionsprojekten eine sinnvolle Maßnahme für gewalttätige Männer ist. Knapp zwei Drittel der Männer, die ein Programm begannen, schlossen es auch ab. Täter, die aufgrund einer Weisung oder Auflage an einem Täterprogramm teilnehmen, schließen dieses signifikant häufiger ab als die anderen Teilnehmer. Die Mehrzahl der Männer, die ein Täterprogramm abgeschlossen haben, übernimmt mehr Verantwortung für ihr Gewaltverhalten, verbessert ihre Beziehungsfähigkeit und akzeptiert stärker die Bedürfnisse und die Eigenständigkeit der Partnerin.

Männer, die gegenüber ihren Partnerinnen gewalttätig geworden sind, melden sich nur selten aus eigener Motivation in Einrichtungen, die verhaltensändernde Maßnahmen für diese Zielgruppe anbieten. Oftmals ist gerade deshalb ein äußerer Druck nötig, damit Täter an einem sozialen Trainingsprogramm teilnehmen.

Anbindung an die Justiz erhöht Teilnahmedruck

Verurteilungen können unter Umständen mit der Bewährungsauflage verbunden werden, dass der Täter an einem sozialen Trainingskurs teilzunehmen hat. Auch Staatsanwaltschaften können Beschuldigte im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens nach § 153a Abs. 1 der Strafprozessordnung zur Kursteilnahme anhalten. Schließt der Täter das Programm ab, erfolgt in der Regel keine weitere Sanktion. Bricht er ab oder wird er von der Teilnahme ausgeschlossen, erhebt die Staatsanwaltschaft in der Regel Anklage.

Täterarbeit muss regional vernetzt stattfinden

Durch die Anbindung der Täterberatung an die Justiz und mit der Entscheidung für einen justiznahen Trägerverein ist sichergestellt, dass eine enge Zusammenarbeit zwischen den Täterberatungsstellen in Erfurt, Gera, Meiningen und Mühlhausen sowie den Gerichten (Straf- und Familiengerichte), den Staatsanwaltschaften, der Polizei, der Bewährungshilfe, den Frauenunterstützungseinrichtungen sowie Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe gegeben ist.

Der Bewährungs- und Straffälligenhilfe Thüringen e.V. bietet im Rahmen des Projekts ORANGE eine Täterberatung an den Standorten Erfurt, Gera, Meiningen und Mühlhausen an. Diese Beratungsstellen werden aus dem Haushalt des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz gefördert. Sie arbeiten nach Maßgabe der Standards der Bundesarbeitsgemeinschaft "Täterarbeit häuslicher Gewalt".

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