Seitenbeginn . Zur Hauptnavigation . Zum Seiteninhalt

Rechtspflegebericht

Im 2018 verabschiedeten Thüringer Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Richter und Staatsanwälte (ThürRiStAG) wurde in § 15a festgeschrieben, dass der Justizminister alle zwei Jahre dem Landtag über den Stand und die Entwicklungen in der Thüringer Justiz berichtet. Der Rechtspflegebericht ist eine Bestandsaufnahme, die sowohl bereits Erreichtes als auch noch anstehende Aufgaben beschreiben soll. Er enthält Angaben zur personellen Situation, zur mittel- und langfristigen Personalplanung sowie Informationen zur Tätigkeit der Justiz.

Rechtspflegebericht nach § 15a ThürRiStAG für den Zeitraum 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2020

Justizminister Dirk Adams hat in der Regierungsmedienkonferenz am 27.04.2021 den ersten Rechtspflegebericht für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2020 vorgestellt.

Die erste Auflage haben wir zum Anlass genommen, besonders umfassend Auskunft zu erteilen und die aktuelle Situation darzustellen. So ist eine Zusammenfassung entstanden, die auch das grundlegende Verständnis von Arbeit, Struktur und Organisation der Justiz fördern und diese somit den Bürgerinnen und Bürgern näherbringen kann. Aus der Publikation kann sich ein Überblick über die Dauer von Gerichtsverfahren, die personelle Ausstattung der Justiz oder die Ausbildungsmöglichkeiten verschafft werden.

Justizminister Dirk Adams zeigt ein Exemplar des Rechtspflegeberichtes.

Der nun vorliegende erste Rechtspflegebericht verdeutlicht auch ganz klar die größten Herausforderungen, vor denen die Thüringer Justiz steht. Dazu gehört, wie in allen anderen Bereichen unseres Lebens auch, die Digitalisierung. Mit dem Start der Elektronischen Akte am Landgericht Meiningen hat im September 2020 eine neue Ära in der Thüringer Justiz begonnen. Ein weiterer Fokus liegt selbstverständlich auf der Personalentwicklung in den Gerichten und bei den Staatsanwaltschaften. Wir erleben nichts Geringeres als einen kompletten Generationswechsel.

Rechtspflegebericht 2019 - 2020 zum Download (PDF, 9,53 MB)

Rechtspflegebericht nach § 15a ThürRiStAG für den Zeitraum 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2022

Unsere sozialen Netzwerke: