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Verwaltungsgerichtsbarkeit

Die Verwaltungsgerichte entscheiden über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art (§ 40 Abs. 1 VwGO), soweit diese nicht gesetzlich auf eine andere Gerichtsbarkeit, beispielsweise auf die Sozialgerichtsbarkeit oder auf die Finanzgerichtsbarkeit, übertragen sind. In der Regel stehen sich Bürgerinnen und Bürger als Kläger/innen auf der einen und Verwaltungsbehörden als Beklagte auf der anderen Seite gegenüber. Die Verwaltungsgerichte dienen insoweit der Kontrolle des Verwaltungshandelns.

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist dreistufig gegliedert.

Erste Stufe

Für verwaltungsgerichtliche Verfahren sind in der ersten Instanz - mit einigen gesetzlich festgelegten Ausnahmen - die Verwaltungsgerichte zuständig. Bei den Verwaltungsgerichten sind Kammern gebildet, die mit mehreren Richterinnen bzw. Richtern besetzt sind.

 

Zweite Stufe

Die Oberverwaltungsgerichte sind zum einen Berufungs- und Beschwerdeinstanz. Zum anderen sind sie bei Normenkontrollen von Satzungen, Verordnungen, landesrechtlichen Vereinsverboten sowie bei Genehmigungen von technischen oder verkehrlichen Großprojekten erstinstanzlich zuständig.
 

Dritte Stufe

Revisions- und Rechtsbeschwerdeinstanz ist das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, aber auch das Bundesverwaltungsgericht kann in bestimmten Fällen (z. B. Versicherungsaufsicht, nichtverfassungsrechtlichte Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern) die erste Instanz sein.

 

Aufgaben

Aufgaben der Verwaltungsgerichtsbarkeit sind beispielsweise:

  • öffentliches Baurecht (z. B. Baugenehmigungen, Baubeseitigung)
  • kommunaler Finanzausgleich
  • kommunale Abgaben, z. B. Gebühren für Abfallentsorgung, Straßenreinigung, Abwasser
  • Gewerbeordnung, Gewerbe-, Gaststätten- und Industrieansiedlungen
  • Ausländerrecht
  • Gewährung einer Ausbildungsförderung oder von Wohngeld
  • Nichtversetzung von Schulkindern
  • Datenschutzrecht
  • Polizei- und Ordnungsrecht
  • Beamtenrecht

In Thüringen gibt es drei Verwaltungsgerichte und ein Oberverwaltungsgericht.

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