Landesintegrationsbeirat (LIB)
Allgemeine Informationen: Entstehung und Aufgaben
Die Thüringer Landesregierung hat bereits 2010 den Landesintegrationsbeirat errichtet. Dieser ist ein die Landesregierung beratendes Gremium aus Vertretenden von Flüchtlingsorganisationen, Religionsgemeinschaften, Gewerkschaften, Industrie und Handwerk, Ausländerbeauftragten, Migrantinnen- und Migrantenorganisationen, kommunalen Spitzenverbänden und Projektträgern im Bereich der Migration und Integration. Dem Landesintegrationsbeirat gehören zudem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die mit Integrationsfragen befassten Ressorts sowie die Migrationsbeauftragte der Landesregierung an.
Der Beirat hat die Aufgabe, die Landesregierung in allen Fragen der Integration zu beraten und zur Fortschreibung der integrationspolitischen Leitlinien beizutragen. Dabei kann er auch selbst Vorschläge zu Integrationsmaßnahmen vorlegen. Vorsitzender des Landesintegrationsbeirates ist Staatssekretär Christian Klein (TMJMV).
Seine Mitglieder werden für die Dauer von drei Jahren berufen. Die letzte Berufungsrunde fand zum 1. Januar 2025 statt. Der Beirat besteht derzeit aus 34 Mitgliedern. Die Geschäftsstelle des LIB liegt beim Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz im Referat Integration.
Kontakt
Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz
Geschäftsstelle des Beirates für Migration und Integration (Landesintegrationsbeirat)
Tino Gaßmann
Referent
Tel. 0361 57 3511-015
E-Mail: Lib@tmjmv.thueringen.de
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