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Arbeitsgerichtsbarkeit

Die Arbeitsgerichte als Fachgerichte für Arbeitssachen sind zuständig in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie für die Streitigkeiten zwischen den Tarifvertragsparteien. Sie betreffen insbesondere die Bereiche des Tarifvertragsrechts, des Kündigungsrechts und des Mitbestimmungsrechts.

In erster Instanz besteht kein Anwaltszwang. Die Parteien können sich in allen Instanzen auch durch die Gewerkschaft oder aber Arbeitgeberverbände vertreten lassen. Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht unterliegt einem besonderen Beschleunigungsgrundsatz. Das heißt, das Arbeitsgericht muss versuchen, die Sachen möglichst schnell zu verhandeln. Hierfür hat es die Möglichkeit, den Parteien kurze Fristen zu setzen und in einer dem Hauptverfahren vorgeschalteten Güteverhandlung den Streit schnell zu klären.

Verfahren

Bereits in der 1. Instanz entscheidet eine Kammer, die sich nicht nur aus einem Berufsrichter bzw. einer Berufsrichterin, sondern jeweils auch aus einem ehrenamtlichen Richter bzw. einer ehrenamtlichen Richterin von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite.

Parteien können sich selbst vertreten oder sich durch eine/n Rechtsanwalt / Rechtsanwältin, eine/n Vertreter/in eines Arbeitgeberverbandes oder einer Gewerkschaft oder einen sonstigen Bevollmächtigten vertreten lassen.

Berufungen vor dem Landesarbeitsgericht (2. Instanz) müssen vom Arbeitsgericht zugelassen werden oder einen Streitgegenstand von 600 Euro übersteigen. Auch das Landesarbeitsgericht ist analog den Arbeitsgerichten aus Kammern mit je drei Richter/innen besetzt.

Arbeitsgerichte in Thüringen

Arbeitsgerichte gibt es in Erfurt, Gera, Nordhausen und Suhl. Das Arbeitsgericht Suhl hat zwei weitere Standorte in Sonneberg und Eisenach, an denen Gerichtstage stattfinden.
Das Thüringer Landesarbeitsgericht befindert sich in Erfurt.

 

Weitere Informationen

Allgemeine Informationen zum arbeitsgerichtlichen Verfahren sowie zu den Arbeitsgerichten in Thüringen finden Sie auf der Webseite des Thüringer Landesarbeitsgerichts.

Zur Website des Thüringer Landesarbeitsgerichts

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