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Betreuungsrecht

Jeder von uns kann in eine Situation geraten, in der er auf die Hilfe anderer Menschen ange­wie­sen ist. Durch einen Unfall, eine schwere Krankheit oder auch das Nachlassen der Kräfte im Alter können wir in die Lage ver­setzt wer­den, in der wir unsere per­sönlichen und rechtlichen An­ge­legenheiten nicht mehr selbst or­ga­nisieren kön­nen. Dann ist es gut, wenn wir Vorkehrungen getrof­fen haben und sicher sein können, dass sich alle Ent­schei­dun­gen an unserem Willen orientieren.

In Deutschland werden mehr als 1 Million Menschen betreut. In Thüringen sind es bereits über 40.000 Menschen, mit steigender Tendenz.

Was ist zu tun, um möglichst auch dann ein selbstbe­stimmtes Leben zu füh­ren, wenn man nicht mehr an­sprech­bar ist? Wer wird im Ernstfall Ent­schei­dun­gen für mich treffen, wenn ich nicht mehr in der Lage dazu bin? Was pas­­siert, wenn ich niemanden bevollmächtigt ha­be, der meine Angelegen­hei­ten regelt?

Ein junges Pärchen sitzt auf einer grünen Wiese mit Löwenzahn und schaut in den Himmel, der mit Schäfchenwolken bedeckt ist

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung

Unsere Broschüre "Wie kann ich vorsorgen?" enthält wichtige Infor­mationen, Formulierungshilfen und Formulare

  • zur Vor­sor­ge­vollmacht, durch die Sie selbst bestimmen können, wer Sie im Ernst­fall vertritt. Sie erhalten in dieser Broschüre aber auch einen Überblick darüber, was passiert, wenn Sie nie­man­den be­voll­mächtigt haben und ein Gericht einen Betreuer bzw. eine Betreuerin für Sie be­stellt,
  • zur Be­treuungs­verfügung, mit der Sie darauf Einfluss nehmen können, wer im Be­darfs­fall zum Betreuer oder zur Be­treuerin bestellt wird,
  • und zur Patientenverfügung.

Wir alle wünschen uns, möglichst nicht in die Situation zu kommen, in der wir auf die Hilfe an­derer ange­wie­sen sind. Sollte es aber doch einmal so weit kom­men, können Sie mit einer gut über­legten Vorsorge - übrigens in jedem Alter - al­les dafür tun, Ihre Selbst­­bestimmung wei­test­­­ge­hend zu bewahren. Dies ist nicht nur für Sie, son­dern auch für Ihre Familie, Ihre Freun­de und Ihre Ärzte eine wichtige Hil­fe.

Betreuung als Ehrenamt

Ehrenamtliche Betreuungen werden vorrangig von Familienangehörigen übernommen. Doch gibt es eine stei­gen­de Zahl von Menschen, die nicht auf solche vertrauens­vollen Beziehungen zurück­greifen kön­nen oder de­ren Familien weit ent­fernt leben. Für solche Fällen über­nehmen dieses wichtige Ehrenamt auch Männer und Frauen für Nicht-Familienangehörige betreuungsbedürftige Menschen. Sie le­i­s­ten damit einen wich­tigen Dienst, um dem betreuten Menschen ein selbstbe­stimmtes Leben zu er­möglichen.

Weitere Informationen zu ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern finden sie hier

Neues Betreuungsrecht 2023

Ab 1. Januar 2023 ist das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft getreten. Mit dieser Reform ist das Betreuungsrecht insgesamt neu geregelt worden. Ein zentrales Anliegen der Reform ist, das Betreuungsrecht und die Betreuungspraxis noch konsequenter auf das Selbstbestimmungsrecht der betreuten Person auszurichten.

Umfangreiche Imformationen zum neuen Betreuungsrecht 2023 finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Justiz


 

Fremdsprachige Informationen zum Betreuungsrecht

Informationen in Leichter Sprache

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