Betreuungsrecht
Jeder von uns kann in eine Situation geraten, in der er auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen ist. Durch einen Unfall, eine schwere Krankheit oder auch das Nachlassen der Kräfte im Alter können wir in die Lage versetzt werden, in der wir unsere persönlichen und rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst organisieren können. Dann ist es gut, wenn wir Vorkehrungen getroffen haben und sicher sein können, dass sich alle Entscheidungen an unserem Willen orientieren.
In Deutschland werden mehr als 1 Million Menschen betreut. In Thüringen sind es bereits über 40.000 Menschen, mit steigender Tendenz.
Was ist zu tun, um möglichst auch dann ein selbstbestimmtes Leben zu führen, wenn man nicht mehr ansprechbar ist? Wer wird im Ernstfall Entscheidungen für mich treffen, wenn ich nicht mehr in der Lage dazu bin? Was passiert, wenn ich niemanden bevollmächtigt habe, der meine Angelegenheiten regelt?
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
Unsere Broschüre "Wie kann ich vorsorgen?" enthält wichtige Informationen, Formulierungshilfen und Formulare
- zur Vorsorgevollmacht, durch die Sie selbst bestimmen können, wer Sie im Ernstfall vertritt. Sie erhalten in dieser Broschüre aber auch einen Überblick darüber, was passiert, wenn Sie niemanden bevollmächtigt haben und ein Gericht einen Betreuer bzw. eine Betreuerin für Sie bestellt,
- zur Betreuungsverfügung, mit der Sie darauf Einfluss nehmen können, wer im Bedarfsfall zum Betreuer oder zur Betreuerin bestellt wird,
- und zur Patientenverfügung.
Wir alle wünschen uns, möglichst nicht in die Situation zu kommen, in der wir auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Sollte es aber doch einmal so weit kommen, können Sie mit einer gut überlegten Vorsorge - übrigens in jedem Alter - alles dafür tun, Ihre Selbstbestimmung weitestgehend zu bewahren. Dies ist nicht nur für Sie, sondern auch für Ihre Familie, Ihre Freunde und Ihre Ärzte eine wichtige Hilfe.
Broschüre und Formulare
Ausfüllbare Formulare
- Formular für eine Vorsorgevollmacht (Stand: Januar 2023; PDF)
- Formular für eine Betreuungsverfügung (Stand: September 2019; PDF)
- Formular P - Antrag auf Eintragung einer Vorsorgevollmacht (Stand: 01.02.2023; PDF)
- Formular PZ - Antrag auf Eintragung weiterer Bevollmächtigter zu einer bestehenden Vorsorgevollmacht (Stand: März 2020; PDF)
Betreuung als Ehrenamt
Ehrenamtliche Betreuungen werden vorrangig von Familienangehörigen übernommen. Doch gibt es eine steigende Zahl von Menschen, die nicht auf solche vertrauensvollen Beziehungen zurückgreifen können oder deren Familien weit entfernt leben. Für solche Fällen übernehmen dieses wichtige Ehrenamt auch Männer und Frauen für Nicht-Familienangehörige betreuungsbedürftige Menschen. Sie leisten damit einen wichtigen Dienst, um dem betreuten Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
Weitere Informationen zu ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern finden sie hier
Neues Betreuungsrecht 2023
Ab 1. Januar 2023 ist das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft getreten. Mit dieser Reform ist das Betreuungsrecht insgesamt neu geregelt worden. Ein zentrales Anliegen der Reform ist, das Betreuungsrecht und die Betreuungspraxis noch konsequenter auf das Selbstbestimmungsrecht der betreuten Person auszurichten.
Umfangreiche Imformationen zum neuen Betreuungsrecht 2023 finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Justiz