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Vor- und Nachteile des Verbraucherinsolvenzverfahrens

Das Verbraucherinsolvenzverfahren bietet überschuldeten Privatpersonen die Möglichkeit zur Rückkehr in ein schuldenfreies Leben.

Vorteile

  • Die meisten Schulden sind nach einer Wohlverhaltensphase von drei bzw. fünf Jahren weg.
     
  • Einzelzwangsvollstreckungsmaßnahmen (z. B. Konto- oder Lohnpfändungen) sind nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht mehr zulässig.
     
  • Der Gerichtsvollzieher steht nicht mehr vor der Haustür.
     
  • Das Existenzminimum ist durch die Pfändungsfreigrenzen gesichert.
     
  • Das Vermögen wird nach der Eröffnung von dem Insolvenzverwalter/Treuhänder verwaltet. Dieser ist auch Ansprechpartner für die Gläubigerin oder den Gläubiger.
     
  • Schufa-Einträge werden spätestens drei Jahre nach der Erteilung der Restschuldbefreiung gelöscht.

Nachteile

  • Die Insolvenz wird regelmäßig bei der SCHUFA eingetragen. Das ist bei vielen Geschäften (z. B. beim Wohnungswechsel) hinderlich.
     
  • Das Konsumverhalten muss eingeschränkt werden (keine Ratenkaufverträge und keine Kreditkarte).
     
  • Auch das Verbraucherinsolvenzverfahren ist nicht kostenfrei zu erlangen, so müssen das Gericht, die/der Insolvenzverwalter/in und die/der Treuhänder/in bezahlt werden. Allerdings kann auch ein/e völlig mittellose/r Schuldner/in ein Insolvenzverfahren durchlaufen und Restschuldbefreiung erlangen. Die Insolvenzordnung hält mit dem Stundungsverfahren eine eigenständige Verfahrenskostenhilfe bereit.
     
  • Eine Privatinsolvenz lässt sich vor dem Arbeitgeber nicht verheimlichen. Da der pfändungsfreie Teil des Arbeitseinkommens an den Treuhänder abgetreten werden muss, erfährt auch der Arbeitgeber in der Regel von der Insolvenz.

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