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Elektronische Klausur

Seit Dezember 2022 bietet Thüringen den Kandidatinnen und Kandidaten der zweiten juristischen Staatsprüfung die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis die Aufsichtsarbeiten in elektronischer Form an bereitgestellten Laptops anzufertigen.

Nachdem die elektronische Klausur in der zweiten Staatsprüfung erfolgreich etabliert werden konnte, können wir das Angebot ab Februar 2024 auf die staatliche Pflichtfachprüfung ausweiten. Die technische Umsetzung erfolgt in bewährter Weise wie in der staatlichen Pflichtfachprüfung durch die IQUL GmbH.

Nachfolgend haben wir einige Informationen zur elektronischen Klausur für Sie zusammengestellt.

 

Weitere konkrete Anwendungshinweise zur Prüfungssoftware und -durchführung werden den jeweiligen Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmern mit der Ladung zur Prüfung übersandt.

1. FAQ elektronische Klausur allgemein

  • Ja, es wurde ein Demoportal eingerichtet. Der Zugriff ist über diesen Link

    jpa-thueringen-demo.q-examiner.com

    möglich.
  • Die Laptops werden von dem Unternehmen IQUL GmbH zur Verfügung gestellt. Hierbei handelt sich stets um leistungsstarke und geräuscharme Laptops der Marken Fujitsu oder Lenovo. Welcher konkrete Laptoptyp zur jeweiligen Prüfung ausgeteilt wird, hängt von der aktuellen Verfügbarkeit ab.

  • Den Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmern steht es frei, zur Prüfung eine Tastatur vom Typ "CHERRY KC 1000" selbst mitzubringen. Es wird jedoch seitens des JPA keine externe Tastatur zu Verfügung gestellt.

  • Nein, auch während der Prüfung kann für die Klausurbearbeitung statt der externen Tastatur die Laptop-Tastatur verwendet werden. Die Support-Mitarbeiter der IQUL GmbH vor Ort sind in diesem Fall zu informieren.

  • Nein, eine Verwendung einer anderen Tastatur ist aus technischen Gründen nicht möglich.

  • Ja, eine PC-Maus wird standardmäßig an jedem Arbeitsplatz ausgelegt.

  • Nein, dies ist aus technischen Gründen nicht möglich.

  • Ja, zur Prüfung kann ein eigenes Mousepad, eine Handballenablage oder eine Kombination aus beidem mitgebracht werden.

  • Der Aufgabentext wird ausschließlich in Papierform ausgegeben. Eine Anzeige am Bildschirm ist nicht vorgesehen.

  • Ja, den Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmern steht es frei, eigenes Konzeptpapier und Stifte zur Prüfung mitzubringen und eigene Notizen anfertigen.

  • Nein, bei der elektronischen Klausur können Konzepte und Notizen nicht mit abgegeben werden.

  • Die Prüfungsteilnehmerinnen und –teilnehmer können sich bei Problemen jederzeit an die Aufsicht des JPA wenden. Während der gesamten Bearbeitungszeit sind auch die Support-Mitarbeiter der beauftragten IQUL GmbH vor Ort, die technische Probleme umgehend beheben. Da die Bearbeitungen automatisch alle fünf Sekunden gespeichert werden, kann selbst nach einem eventuellen Ausfall und anschließendem Laptopwechsel nahezu ohne Datenverlust weitergearbeitet werden.

  • Ja, ca. 15 Minuten vor dem Ende der regulären Bearbeitungszeit erfolgt ein mündlicher Hinweis durch eine Aufsichtsperson auf die noch verbleibende Bearbeitungszeit. Zudem wird während der gesamten Bearbeitungszeit die noch verbleibende Bearbeitungszeit in der Prüfungssoftware als Countdown angezeigt.

  • Die Prüfungssoftware schließt automatisch. Es sind dann keine Veränderungen mehr am Text möglich.

  • Ja, hierzu ist in der Prüfungssoftware der Button "Prüfung beenden" (oben rechts) zu drücken.

  • Nach Beendigung der Bearbeitungszeit wird eine unveränderbare pdf-Datei erzeugt, welche vom Justizprüfungsamt gesichert wird. Die Prüfungsarbeiten werden anschließend ausgedruckt und sodann wie die handschriftlichen Prüfungsarbeiten an die Prüferinnen und Prüfer zur Korrektur versandt.

2. FAQ Demo-Portal

  • Über das Demoportal

    jpa-thueringen-demo.q-examiner.com

    kann man sich einen Eindruck von Aufbau und Funktionsweise der Prüfungssoftware verschaffen. Es dient der Ansicht und dem kurzzeitigen Testen der Funktionen, die einem bei der elektronischen Klausurbearbeitung zur Verfügung stehen.
  • Das Demoportal funktioniert nur über den Google Chrome Browser, der kostenlos im Internet zum Download zur Verfügung steht.

  • Nein, die Anfertigung einer Übungsklausur über das Demoportal in der Seitenansicht wie beispielsweise in Microsoft Word ist nicht möglich. Das Demoportal entspricht technisch und optisch der Prüfungssoftware (siehe auch FAQ zur Prüfungssoftware).

  • Bei Auswahl der Funktion "PDF-Vorschau anzeigen" in der Toolbar können der geschriebene Text in der Seitenansicht und in der oberen Leiste die aktuelle sowie die Gesamtseitenzahl angesehen werden. Eine automatische Seitenanzahlanzeige am unteren Bildschirmlauf, wie bei gängigen Textverarbeitungsprogrammen, ist nicht möglich.

  • Nein, der im Demoportal geschriebene Text wird nicht im Demoportal gespeichert.

  • Das Demoportal ist nur der Ansicht und dem Ausprobieren der Funktionen der Prüfungssoftware gedacht. Ein längeres Arbeiten über das Demoportal ist nicht vorgesehen. Daher schließt das Demoportal zu gegebener Zeit selbständig, ohne die Eingaben zu speichern.

  • Nein, das ist aus technischen Gründen nicht möglich. Im Demoportal werden keine Daten gespeichert. Geschriebene Texte im Demoportal können nach dem Abmelden (selbständig oder durch Programmabsturz) nicht wiederhergestellt werden.

3. FAQ Prüfungssoftware

  • Nein, die Anfertigung der Prüfungsarbeit in Seitenansicht, wie beispielsweise in Microsoft Word oder LibreOffice, ist aus technischen Gründen nicht möglich. Bei der Prüfungssoftware handelt es sich um eine webbasierte Anwendung, in der Text nur fortlaufend geschrieben und ohne automatischen Seitenumbruch angezeigt werden kann. Es kann jedoch ein manueller Seitenumbruch (in der Toolbar über den Befehl "Seitenumbruch einfügen") verwendet werden, der auch als solcher dargestellt wird.

  • Nein.

  • Geschriebener Text kann unterstrichen oder im Fettdruck dargestellt werden. Weitere Änderungen an der voreingestellten Textformatierung sind hingegen nicht möglich. Auch eine Vergrößerung der Bildschirmansicht, wodurch sich die Ansicht der Oberfläche der Prüfungssoftware insgesamt vergrößern oder verkleinern lässt, ist nicht möglich.

    Das Verschieben von markiertem Text mittels Maus ist nicht möglich. Der zu verschiebende Text kann aber markiert, ausgeschnitten und dann an der entsprechenden Stelle eingefügt werden. Zu beachten ist hierbei, dass der wieder eingefügte Text nur unformatiert übernommen wird. Eventuelle Textausrichtungen oder Formatierungen müssen dann nochmals vorgenommen werden.

  • Nein.

  • Nein, farbliche Markierungen oder Markierungen mittels Fähnchen oder Kommentaren können nicht erfolgen.

  • Zum Einrücken ganzer Textzeilen sind die Befehle "Einzug vergrößern" und "Einzug verkleinern" in der Toolbar zu verwenden. Ein Einrücken mittels Leertaste oder Tabulator wird technisch bedingt nicht in die pdf-Datei übertragen.

  • Nein, das ist aus technischen Gründen nicht möglich.

Kontakt

Prüfungsabteilung II - Zweite juristische Staatsprüfung

Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz
Justizprüfungsamt
Werner-Seelenbinder-Straße 5
99096 Erfurt

Telefon: 0361 573511-552 oder -512
E-Mail: Justizpruefungsamt@tmjmv.thueringen.de

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