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Vollzugshelferinnen und Vollzugshelfer

Ehrenamtliche Vollzugshelferinnen und Vollzugshelfer sind Personen und Einrichtungen außerhalb des Justizvollzugsdienstes, die unterstützend in den Vollzugsalltag einbezogen werden. Sie helfen Straf- und Jugendstrafgefangenen in ihrem Bestreben künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen.

Die Mitwirkung ehrenamtlicher Vollzugshelferinnen und Vollzugshelfer erstreckt sich u.a. von Freizeitmaßnahmen wie musikalische, sportliche und künstlerische Angebote über angebotene Veranstaltungen zur Schuldnerberatung sowie Deutsch- oder Englischunterricht bis hin zur Betreuung ausländischer Gefangener. Insbesondere für Gefangene, die wenig oder keinen Kontakt zu ihrer Familie bzw. Angehörigen haben, können sie wichtige persönliche Ansprechpartner sein.

Wie wird man ehrenamtliche Vollzugshelferin oder Vollzugshelfer?

Als ehrenamtliche Vollzugshelferin oder Vollzugshelfer kann sich jede Person ab vollendetem 21. Lebensjahr bewerben, welche die persönlichen Eignungen und Voraussetzungen erfüllt. So muss sich diese etwa aus Gründen der besonderen Sicherheitsbelange insbesondere durch Zuverlässigkeit auszeichnen und sollte wenn möglich Erfahrungen im Bereich Sozialarbeit vorweisen können.

Als Ansprechpartner dient die Leitung der jeweiligen Justizvollzugseinrichtung. Dort erhält man nähere Informationen zu den Voraussetzungen und Bedingungen, um als Vollzugshelfer/in tätig sein zu können. Diese trifft auch die Entscheidung über die Zulassung der/des Bewerbenden.

 

 

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