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Aufnahme und Unterbringung

Das Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz ist für Grundsatzfragen im Zusammenhang mit der Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden und anderen Flüchtlingen zuständig. Die Aufnahmequoten der Bundesländer richten sich nach dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“. Danach werden in den Freistaat Thüringen rund 2,6 Prozent der neu in Deutschland ankommenden Flüchtlinge verteilt.

In der zentralen Erstaufnahmeeinrichtung des Landes in Suhl werden die Flüchtlinge zunächst untergebracht, versorgt und betreut. Anschließend erfolgt auf der Grundlage der Thüringer Flüchtlingsverteilungsverordnung (ThürFlüVertVO) vom Thüringer Landesverwaltungsamt die Verteilung in die Landkreise und kreisfreien Städte. Dort wird die weitere Versorgung und soziale Betreuung der Asylsuchenden in Einzel- oder Gemeinschaftsunterkünften sichergestellt. Zudem werden Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie sonstige Leistungen nach Maßgabe des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylblG) gewährt.

Temporäre Steigerung der Unterbringungskapazitäten für Geflüchtete

Im Rahmen des Unterprogramms „Temporäre Steigerung der Unterbringungskapazitäten für Geflüchtete“ des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF), bestand die Möglichkeit einer 75-prozentigen Förderung (ohne MwSt.) für die Steigerung der Kapazitäten temporärer Unterbringungsplätze. Damit konnten unter bestimmten Voraussetzungen EU-Mittel für die temporäre Unterbringung von Flüchtlingen in einem erleichterten Verfahren mit Unterstützung durch den Bund beantragt werden.

Hierbei wurden landesseitig die Miet- und Dienstleistungskosten für den Betrieb der Aufnahmeeinrichtung Hermsdorf beantragt.

Konkret wird die Anmietung (inkl. Betriebskosten) und die (Erst-)Ausstattung der Aufnahmeeinrichtung in Hermsdorf gefördert. Fördermittel fließen ebenfalls in notwendige Sicherheitsdienstleistungen zum Schutz der Aufnahmeeinrichtung und ihrer Bewohnerinnen und Bewohner. Ebenso wurden Fördermittel für die Reinigungsdienstleistung, Gesundheitsdienstleistung und für die soziale Betreuung erfolgreich beantragt.

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