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Berufe in der Justiz und im Justizvollzug

Die Justiz und der Justizvollzug in Thüringen bieten vielfältige Möglichkeiten für eine berufliche Verwirklichung. Über die Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten in den Laufbahnen des höheren, gehobenen und mittleren Justizdienstes können Sie sich in der nachfolgenden Übersicht und anhand der weitergehenden Verlinkungen informieren.

Höherer Dienst / Hochschulstudium

Die klassischen juristischen Berufe

■ Richterin/Richter
■ Staatsanwältin/Staatsanwalt
■ Rechtsanwältin/Rechtsanwalt
■ Notarin/Notar

erfordern ein Hochschulstudium (Abschluss: erste juristische Prüfung) und einen zweijährigen Vorbereitungsdienst (Abschluss: zweite juristische Staatsprüfung). Voraussetzung für die Aufnahme des juristischen Studiums ist in der Regel die allgemeine oder einschlägig fachgebundene Hochschulreife.

Gehobener Dienst / Fachhochschulstudium

Rechtspfleger/innen sind Beamtinnen und Beamte des gehobenen Justizdienstes. Sie sind an Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig. Ähnlich wie Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sind sie ein sachlich unabhängiges Organ der Rechtspflege. In bestimmten Fachgebieten leiten sie das Verfahren (z. B. Grundbuch-, Register- oder Nachlassverfahren). Voraussetzung für das dreijährige Studium an einer Fachhochschule ist die Fachhochschulreife oder eine andere zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung.

Die Beamtinnen und Beamten des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes nehmen Aufgaben in der Vollzugsverwaltung wahr und wirken bei der Gefangenenbehandlung sowie an der Erfüllung von Vollzugsaufgaben mit. Die praxisbezogene Fachausbildung auf wissenschaftlicher Grundlage dauert drei Jahre. Voraussetzung ist die Fachhochschulreife oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand.

Mittlerer Dienst / Ausbildung in der Justiz

Die Ausbildung im mittleren Dienst wird in zwei Bereiche unterschieden. Es gibt die Ausbildung im allgemeinen Justizdienst und die Ausbildung zur/m Justizwachtmeister/in.

Die Beamtinnen und Beamten des allgemeinen Justizdienstes (Justizsekretär/in) sind für den reibungslosen Ablauf der Verfahren bei Gerichten und Staatsanwaltschaften verantwortlich und übernehmen büroorganisatorische und rechtsanwendende Tätigkeiten. Voraussetzung für die zweijährige Ausbildung sind entweder der Realschulabschluss oder der Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung.

Gerichtsvollzieher/innen sind Beamtinnen und Beamte des mittleren Justizdienstes mit einer Zusatzausbildung. Sie sind an Amtsgerichten tätig und mit der Vollstreckung von zivilgerichtlichen Urteilen, insbesondere mit der Vollstreckung beweglichen Vermögens, befasst. Sie sind u. a. für die Abnahme von eidesstattlichen Versicherungen zuständig und nehmen die Abwicklung ihrer Verfahren eigenverantwortlich vor. Einstellungsvoraussetzung ist eine Ausbildung im mittleren Justizdienst oder eine als förderlich anerkannte Berufsausbildung.

Justizwachtmeister/innen (Justizoberassistent/in) haben die Aufgabe, für die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften zu sorgen. Für die zweijährige Ausbildung wird der Realschulabschluss oder der Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung benötigt.

Mittlerer Dienst / Ausbildung im Justizvollzug

Beamtinnen und Beamte des mittleren allgemeinen Vollzugsdienstes  sind in einer Justizvollzugsanstalt tätig und sorgen für die Bewachung der Gefangenen. Die Ausbildung dauert zwei Jahre. Voraussetzung sind der Realschulabschluss oder der Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung.

Weitere Berufsmöglichkeiten

Justizsozialarbeiterinnen und Justizsozialarbeiter in der Bewährungs- und Gerichtshilfe sowie Führungsaufsicht sollen die Betroffenen unterstützen, ihre Angelegenheiten zu regeln sowie ihre Rechte und Pflichten wahrzunehmen.

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Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter im Justizvollzug sind in den Justizvollzugseinrichtungen tätig und unterstützen die Justizvollzugsbeamtinnen und -beamten bei der Resozialisierung der Gefangenen.

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Die Psychologinnen und Psychologen des Thüringer Justizvollzuges sind insbesondere im Bereich der Behandlung und Resozialisierung der Gefangenen aber auch in der Diagnostik und Krisenintervention tätig.

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