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Finanzgerichtsbarkeit

In Thüringen gibt es nur ein Finanzgericht. Dieses befindet sich in Gotha und ist für den gesamten Freistaat zuständig. Die Finanzgerichtsbarkeit ist zweistufig aufgebaut. Eine Revision oder Beschwerde zum Bundesfinanzhof in München ist aber nur dann möglich, wenn sie durch das Finanzgericht oder den Bundesfinanzhof zugelassen wird.

Aufgaben

Bei den Finanzgerichten geht es vor allem um die Rechtmäßigkeit von Steuerbescheiden, beispielsweise wegen Einkommen-, Umsatz- oder Körperschaftsteuer; auch Zoll- und Kindergeldbescheide können vom Finanzgericht überprüft werden. Die Bestrafung von Steuersündern, beispielsweise wegen Steuerhinterziehung gehört nicht zu den Aufgaben der Finanzgerichte. Dies ist Aufgabe der Strafgerichte.

Aufbau

Das Finanzgericht ist in Senate gegliedert. Diese entscheiden mit drei Berufsrichterinnen und -richtern sowie zwei ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern. Die ehrenamtlichen Richter/innen sollen sicherstellen, dass auch außerjuristische Überlegungen sowie besondere Erfahrungen und Kenntnisse, insbesondere auf wirtschaftlichem Gebiet, in ein Urteil einfließen.

Verfahren

Gegen Bescheide der Finanzbehörden können die Bürgerinnen und Bürger zunächst Einspruch bei der Behörde einlegen, die den Bescheid erlassen hat (Finanzamt, Hauptzollamt, Familienkasse). Erst wenn dieses Verwaltungsverfahren abgeschlossen ist, kann Klage beim Finanzgericht erhoben werden.

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