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Integration

Das Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz (TMJMV) ist zuständig für Fragen der Integration der in Thüringen lebenden Menschen mit Migrationshintergrund.

Maßnahmen der Integration richten sich an alle in Thüringen lebenden Menschen mit Migrationshintergrund - unabhängig von ihrer Bleibeperspektive. Darunter fallen neben Flüchtlingen auch zugezogene deutschstämmige Zugewanderte, jüdische Emigrantinnen und Emigranten, Zugewanderte aus den EU-Staaten sowie Schutzbedürftige, welche aus familiären Gründen im Wege des Familiennachzugs nach Thüringen gekommen sind.

Integrationsmaßnahmen

Jedem in Thüringen lebenden Menschen ist die gesamtgesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Dazu gehört neben dem Zugang zur Bildung und dem Arbeitsmarkt insbesondere der Zugang zu Deutschkursen von Beginn des Aufenthaltes an.

Den Hauptpfeiler der Bundesintegrationsmaßnahmen bilden die im Rahmen des Zuwanderungsgesetzes von 2005 eingeführten Integrationskurse. Die Kurse werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) koordiniert und von verschiedenen, in Thüringen ansässigen Trägerinnen und Trägern durchgeführt. Sie bestehen aus einem Sprach- sowie einem Orientierungskurs. Informationen zu verfügbaren Integrationskursträgern finden Sie unter dem Auskunftssystem BAMF-NAvI. Für Flüchtlinge ohne Zugang zum Integrationskurs fördert das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz über die Projektförderrichtlinie Integration seit Juni 2016 das Landesprogramm Start Deutsch. Die Kurse in den Sprachstufen Alpha (Alphabetisierung), A1, A2 und B1 werden thüringenweit in der Projektverantwortung des Thüringer Volkshochschulverbands durchgeführt.

Das TMJMV fördert über die Projektförderrichtlinie Integration vielfältige Projekte und unterstützt damit Verbände, Vereine und andere gemeinnützige Organisationen und Initiativen bei der gesellschaftlichen Integration und Betreuung von Menschen mit Migrationshinterbiografie in Thüringen. Jährlich wird seitens des Migrationsministeriums ein Förderschwerpunkt bekanntgegeben. 

Landesprogramm Dolmetschen

Das TMJMV finanziert seit 2019 ein flächendeckendes Angebot für das Dolmetschen per Telefon und Video. Der Dolmetschdienst kann über Endgeräte wie stationäre Computer, Laptops oder Tablets sowie über das Telefon genutzt werden. So gelingt die Verständigung auch dann, wenn keine gemeinsame Sprache vorhanden ist oder benötigte Deutschkenntnisse nicht bei allen Beteiligten ausreichend vorhanden sind.

Zur kostenfreien Nutzung des Angebotes berechtigt sind zahlreiche Einrichtungen, die in ihrer täglichen Arbeit mit Zugewanderten in Kontakt kommen.

Das Thüringer Landesprogramm Dolmetschen war in Deutschland das erste seiner Art. Andere Bundesländer haben inzwischen ähnliche Programme auf den Weg gebracht.
Umgesetzt wird das Landesprogramm Dolmetschen mit Hilfe des Thüringer Landesverwaltungsamtes. Die Dienstleistung wird durch die LingaTel GmbH aus München erbracht.

  • Behören/Ämter, Landeseinrichtungen
    • Antidiskriminierungsstelle des Landes
    • Beauftragte für Integration, Migration und Flüchtlinge des Freistaates
    • Bürgerbeauftragter des Freistaates
    • Landespolizeiinspektionen und Autobahnpolizei
    • Landratsämter und Stadtverwaltungen mit zugehörigen Ämtern, insbesondere Ausländerbehörde, Sozialbehörde, Gesundheitsamt, Jugendamt, kommunale Jobcenter, Standesämter, Pass- und Meldebehörden
    • mit der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes betraute Behörden
    • Stellen für die Anerkennung ausländischer Bildungs- und Berufsabschlüsse
    Integration, Migration
    • Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes
    • Gemeinschaftsunterkünfte der Kommunen für Geflüchtete
    • Mitglieder der Härtefallkommission des Landes
    • migrationspolitische Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen im Thüringer Landtag
    • Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer
    • Jugendmigrationsdienste
    • Sozialberatungsstellen für anerkannte Geflüchtete in Kommunen
    • Landesgeförderte Integrationsprojekte (insbesondere Beratung i.R. Projektförderrichtlinie Integration, LAT)
    Medizin
    • Hebammen und Geburtshelfer
    • Krankenhäuser und Sanatorien
    • niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen/-ärzte, Psychotherapeutin/-therapeut
    • Familiengesundheits- und Kinderkrankenpflege
    Justiz
    • Gerichte, Justizvollzugsanstalten, Staatsanwaltschaften
    • Soziale Dienste in der Justiz (Bewährungshilfe, Straffälligenhilfe, Jugendgerichtshilfe)
    Bildung und Jugendhilfe
    • Kindertagesstätten
    • Kinder- und Jugendschutzdienste, sonstige Dienste der Jugendhilfe
    • Schulämter
    • Schulen (staatliche und freie Trägerschaft)
    • Stationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
    Soziales
    • Ehe-, Familien-, Lebens- und Erziehungsberatung
    • Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt
    • Pflegeberatung
    • Schwangerschaftskonfliktberatung
    • Sucht- und Drogenberatung
    • Verbraucherberatung, Verbraucherinsolvenzberatung
    • Frauenhäuser, Frauenschutzzentren

Anmeldung

Berechtigte Einrichtungen können sich mit dem Anmeldeformular per E-Mail für die Nutzung im Landesprogramm anmelden (E-Mail: Landesprogramm.Dolmetschen@tmjmv.thueringen.de). Sofern die Anmeldung im Rahmen projektgeförderter oder befristeter Angebote erfolgt, ist bei der Anmeldung gesondert darauf hinzuweisen.

Anmeldeformular (PDF)

Das TMJMV prüft eingehende Anmeldungen auf ihre Berechtigung bevor die Daten an den Dienstleister weitergegeben werden.

Für die soziale Betreuung anerkannter Flüchtlinge in den Landkreisen und kreisfreien Städten stellt das Land über die Richtlinie zur Förderung der sozialen Beratung und Betreuung von anerkannten Flüchtlingen in Thüringen Mittel zur Verfügung.

Die Mittel werden nach einem Verteilschlüssel (Anlage 1 zur Richtlinie) an die Landkreise und kreisfreien Städte mit der Zielstellung ausgereicht, eine migrationsspezifische Sozialberatung und –betreuung für anerkannte Flüchtlinge durch eigenes Personal der Kommunen bzw. durch beauftragte Träger absichern zu können.

Integrationsmonitoring der Länder

Das Integrationsmonitoring der Länder ist ein gemeinsames Produkt aller Bundesländer und erschien im Jahr 2019 zum fünften Mal. Der aktuelle Bericht umfasst nunmehr insgesamt 51 Indikatoren. Das Integrationsmonitoring der Länder ist die umfassendste Auswertung zum Stand der Integration in den deutschen Bundesländern und beinhaltet neben allgemeinen Strukturdaten bezüglich Zuwanderung unter anderem Auswertungen zur rechtlichen Integration, zu Sprachkenntnissen, zur Bildungs- sowie Arbeitsmarktintegration, zur Gesundheit und Wohnen.

Weitere Informationen und Berichte

Weitere Informationen und Links

Ansprechpartner und Adressen

Die Thüringer Beauftragte für Integration, Migration und Flüchtlinge (BIMF) bündelt Informationen und verweist auf wesentliche Akteurinnen und Akteure.

Zur Webseite der BIMF

Thüringer Zuwanderungs- und Integrationsbericht 2024

Broschüre zum Download (PDF, 5 MB)

Thüringer Zuwanderungs- und Integrationsbericht 2019

Broschüre zum Download (PDF, 3,6 MB)

Thüringer Integrationskonzept

Die Integration aller in Thüringen lebenden Menschen mit Migrationshintergrund stellt für die am Integrationsprozess beteiligten Akteure eine langfristige und anspruchsvolle Aufgabe dar. Aufgabe der Politik ist es, die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für eine gelingende Integration der hier lebenden Menschen zu schaffen. Mit dem Thüringer Integrationskonzept vom 7. November 2017 verfügt die Thüringer Landesregierung nunmehr über Leitlinien und ausformulierte Zielstellungen für eine erfolgreiche und zukunftsorientierte Integrationspolitik.

Broschüre zum Download (PDF, 5 MB)

Landesintegrationsbeirat

Der Landesintegrationsbeirat berät die Thüringer Landesregierung in allen integrationspolitischen Fragen.

Weitere Informationen

Ein Thüringen für Alle

Kampagne des Landesintegrationsbeirates, die zeigt, wie in Thüringen Vielfalt das Zusammenleben bereichert.  

Weitere Informationen

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