Abschiebungshafteinrichtung (AHE) Arnstadt
Die landeseigene Abschiebungshafteinrichtung (AHE) Arnstadt wurde mit Kabinettbeschluss vom 8. Juli 2025 als spezielle Hafteinrichtung i.S.d. § 62a Abs. 1 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) bestimmt und als Außenstelle der Justizvollzugsanstalt Arnstadt mit Abteilung für Jugendvollzug errichtet.
Derzeit stehen bis zu zehn Unterbringungsplätze in der AHE Arnstadt zur Verfügung.

Anschrift:
Dr.-Albert-Krebs Str. 3
99310 Arnstadt
Kontakt:
Tel.: +49 (03628) 58135-805
E-Mail: Poststelle-AHE@ahearn.thueringen.de
Besuchsregelung
Den in der Abschiebungshafteinrichtung (AHE) Arnstadt untergebrachten Personen ist es gestattet, Besuche zu empfangen.
Sofern Kontakte und/oder Besuche von den in der AHE Arnstadt untergebrachten Personen gewünscht werden, wird grundsätzlich eine Kontakt- und Besuchsmöglichkeit nach vorheriger Ankündigung sowie im Rahmen der regulären Besuchsregelungen eingeräumt.
Besuche der in der AHE Arnstadt untergebrachten Personen können montags bis donnerstags von 10:00 Uhr – 11:00 Uhr sowie von 13:30 Uhr – 14:30 Uhr und freitags von 10:00 Uhr – 11:00 Uhr stattfinden.
Die Terminvergabe für Besuche der in der AHE Arnstadt untergebrachten Personen erfolgt ausschließlich telefonisch und ist grundsätzlich extern durch die Besucher anzumelden. Der Besuch muss bis spätestens einen Tag vor dem Besuchswunsch angemeldet sein. Aufgrund der örtlichen Begebenheiten sind maximal drei Personen pro Besuch möglich.
Telefonnummern zur Besuchsanmeldung
+49 (03628) 58135-802
+49 (03628) 58135-803
Hinweis
Im Rahmen von Besuchen sind das Einbringen und Übergeben von Gegenständen oder Lebensmitteln jeglicher Art untersagt.
Hinweise zu Paketen
Sofern Sie beabsichtigen, den in der AHE Arnstadt untergebrachten Personen Pakete zukommen zu lassen, wird vorsorglich auf Folgendes hingewiesen:
Pakete werden vom Vollzugspersonal mit Hilfe des Röntgengerätes durchleuchtet und im Beisein der untergebrachten Personen geöffnet, der Inhalt wird in Augenschein genommen. Schriftstücke werden nicht gelesen.
Pakete dürfen insbesondere nicht enthalten:
- Alkohol
- andere berauschende Substanzen
- Medikamente
- verderbliche Lebensmittel
- gefährliche Gegenstände