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Ordentliche Gerichtsbarkeit

Aufgaben

Die Ordentliche Gerichtsbarkeit vereinigt die Zivilgerichtsbarkeit (bürgerliche Rechtsstreitigkeiten), die Strafgerichtsbarkeit und die freiwillige Gerichtsbarkeit.

Die Strafjustiz wird ausschließlich von den ordentlichen Gerichten geführt (dazu gehören z. B. auch Steuerstrafverfahren).
Zu den Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zählen

  • Betreuungs- und Unterbringungssachen
  • Grundbuchsachen
  • Registersachen
  • Nachlass- und Teilungssachen
  • Personenstandssachen
  • Aufgebotssachen
  • bestimmte Landwirtschaftssachen.

In der ersten Instanz beginnen Strafverfahren (je nach Tatschwere) und Zivilverfahren (je nach Streitwert) vor einem Amtsgericht oder einem Landgericht. Die Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit beginnen in erster Instanz in der Regel vor einem Amtsgericht.

Die Amtsgerichte sind außerdem für Mahnsachen und Familiensachen (Familiengerichte) zuständig. An den Familienverfahren sind keine ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beteiligt. Zu den Familiensachen zählen Trennung, Scheidung, Unterhaltsrecht, Sorgerecht und Umgangsrecht.

Für Mahnsachen haben die drei Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zentral ein gemeinsames Mahngericht beim Amtsgericht Aschersleben-Staßfurt eingerichtet.

Struktur

Die Ordentliche Gerichtsbarkeit ist vierstufig aufgebaut. Das sind auf der Ebene der Bundesländer die Amtsgerichte, die Landgerichte und die Oberlandesgerichte (§ 12 Gerichtsverfassungsgesetz). Der oberste Gerichtshof des Bundes im Gebiet der Ordentlichen Gerichtsbarkeit ist der Bundesgerichtshof (Artikel 95 Absatz 1 Grundgesetz).

Zur Ordentlichen Gerichtsbarkeit zählen in Thüringen 23 Amtsgerichte, vier Landgerichte und ein Oberlandesgericht.

Geschichte

Der Be­griff „ordentliche“ Gerichtsbarkeit stammt aus dem 17. Jahrhundert, in der nur die Zivil- und Strafgerichte mit unabhängigen Richtern be­setzt waren. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit hingegen war damals anders als heute noch Teil der Verwaltungsbehörden und nicht mit unabhängigen Rich­tern, sondern mit Beamten besetzt (au­ßer­ordentlich).

Weitere Informationen

Alle Informationen zur ordentlichen Gerichtsbarkeit, zu den Landgerichten und Amtsgerichten in Thüringen finden Sie auf der Internetseite des Thüringer Oberlandesgerichts in Jena (ThOLG).

Zur Website des Thüringer Oberlandesgerichts

 

 

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