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Arbeitsgruppen des Landesintegrationsbeirates

AG I – Sprachliche Förderung

Kommunizieren zu können ist grundlegend für Verständigung und Verständnis – sei es im sozialen oder beruflichen Kontext. Deutschkenntnisse sind daher ein entscheidender Schlüssel zur gesellschaftlichen Integration von Zugewanderten.

Die Arbeitsgruppe „Sprachliche Förderung“ (AG I) des Landesintegrationsbeirates fungiert als fachbereichs- und ressortübergreifende Informationsaustausch- und Diskursplattform für die sprachliche Integration. Sie hat sich die Aufgabe gestellt, Strategien bestehender Programme und Bildungsabschnitte zu entwickeln, um sprachliche Förderung frühzeitig in Planungsphasen einzubinden, Doppelstrukturen zu vermeiden und den Zugang zu Angeboten für Zugewanderte zu verbessern. Darüber hinaus erarbeitet die AG Empfehlungen für zukunftsfähige, thüringenspezifische Sprachförderstrukturen und entwickelt fachübergreifende Lösungsansätze sowie Handlungsempfehlungen für die Sprachförderpraxis.

Die Arbeitsgruppe „Sprachliche Förderung“ tagt in der Regel zwei- bis viermal jährlich und setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern von Fachministerien, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, der Bundesagentur für Arbeit sowie Sprachkursträgern zusammen.

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AG II – Schnittstellen und Vernetzung der Migrations- und Integrationsförderung

Die Arbeitsgruppe „Schnittstellen und Vernetzung der Migrations- und Integrationsförderung“ (AG II) dient als fachliches Untergremium des Landesintegrationsbeirates Thüringen, um die systematische Verzahnung von Bundes-, Landes- und kommunalen Förderstrukturen im Sinne gelingender Integration zu begleiten. Auftrag ist es Synergiepotenziale zu identifizieren, Doppelstrukturen zu vermeiden und praxisbasierte Expertise in politischen Entscheidungsprozessen einzubringen.

Ziel der AG ist es, die Thüringer Integrationsförderung bei der Weiterentwicklung zu unterstützen, Übergänge zwischen Bundesprogrammen und der Landesförderung zu untersuchen, Strukturen für ein planvolles Zusammenwirken von Bundesprogrammen, Landesförderung, Kommunen und Regelsystem zu schaffen sowie migrantische Partizipation in den Arbeitsprozessen sicherzustellen.

Die Arbeitsgruppe setzt sich aus folgenden Akteuren zusammen:

Ministerium für Migration, der LIGA Thüringen e. V., von Trägern der Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE), Jugendmigrationsdienste (JMD) und von Landesprojekten, der Integrationsbeauftragten, einer Vertretung kommunaler Netzwerke sowie migrantischer Selbstorganisationen.

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AG III - Arbeitsmarktintegration

Gelungene Integration von Menschen aus anderen Ländern spiegelt sich besonders in einer erfolgreichen Arbeitsmarktintegration wider.

Die Arbeitsgruppe „Arbeitsmarktintegration“ (AG III) setzt sich für eine Verbesserung der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte in Thüringen ein. Sie hat den Auftrag, Hemmnisse beim Zugang zum Thüringer Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu erkennen und lösungsorientierte Handlungsempfehlungen zu erarbeiten. Realisiert wird dies durch die Vernetzung der Akteure, durch die Weiterentwicklung bestehender Modellprojekte, durch Vorschläge zur Beschleunigung der Anerkennung ausländischer Abschlüsse und zur Bekämpfung von Diskriminierung sowie durch Förderung der Akzeptanz von Zuwanderung.

In der AG „Arbeitsmarktintegration“ sind neben den Ministerien für Migration sowie für Arbeit und Soziales, die Beauftragte für Integration, Migration und Flüchtlinge vertreten sowie die Regionaldirektion Sachsen-Anhalt/Thüringen der Bundesagentur für Arbeit, die Kammern, Bildungsträger, Sozialpartner und Migrantenorganisationen.

Die AG tagt regelmäßig bis zu dreimal pro Jahr.

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