Arbeitsgruppen des Landesintegrationsbeirates
AG I - Unterbringung und soziale Betreuung
Die Unterbringung, Versorgung und Betreuung der Asylsuchenden in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen, in den Gemeinschaftsunterkünften sowie bei der dezentralen Wohnungsunterbringung soll sich nach dem Grundsatz einer humanitären Unterbringung der Betroffenen unter Berücksichtigung von Gewaltschutz und der Belange besonders schutzbedürftiger Personen (Kinder, Schwangere, Opfer von Folter etc.) richten.
Die Arbeitsgruppe „Unterbringung und soziale Betreuung“ versteht sich als Plattform für den Austausch der verschiedenen Akteure in der Flüchtlingsarbeit über praktische Erfahrungen bei der Aufnahme, Verteilung und Unterbringung sowie sozialen Betreuung von Flüchtlingen und Asylsuchenden. Sie bietet insbesondere Gelegenheit, Vorschläge für die Verbesserung der Rahmenbedingungen zu diskutieren und Lösungsansätze zu entwickeln. Ein Schwerpunkt der Arbeit der Arbeitsgruppe lag beispielsweise auf der Erarbeitung konkreter Empfehlungen für eine Neufassung der Thüringer Gemeinschaftsunterkunfts- und Sozialbetreuungsverordnung.
Die Arbeitsgruppe „Unterbringung und soziale Betreuung“ tagt in der Regel einmal pro Quartal und setzt sich aus Vertretern folgender Akteure zusammen:
BIMF, Flüchtlingsrat, Diakonie, Verband Thüringer Wohnungswirtschaft, Evangelische Arbeitsgemeinschaft Familie, Thüringischer Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund Thüringen, Vertreter aus den Gebietskörperschaften Jena, Unstrut-Hainich-Kreis, Ilm-Kreis und Gera, Vertreter aus folgenden Thüringer Ministerien: TMMJV, TMBJS, TMIK sowie der Staatskanzlei.
Verantwortlich für die Organisation der Arbeitsgemeinschaft ist das Referat 20 des TMMJV. Bei Fragen rund um die Aufgaben und Tätigkeiten der AG I stehen Ihnen die Mitarbeitenden gerne zur Verfügung.
Veröffentlichungen/ Downloadbereich
AG II - Sprachliche Förderung
Kommunizieren zu können ist grundlegend für Verständigung und Verständnis – sei es im sozialen oder beruflichen Kontext. Deutschkenntnisse sind daher ein entscheidender Schlüssel zur gesellschaftlichen Integration von Zugewanderten. Entsprechend wichtig ist es der Landesregierung, Deutschförderung von Zugewanderten bedarfsorientiert und zielgerichtet anzubieten. Die Deutschförderung sollte frühestmöglich einsetzen.
Die Arbeitsgruppe „Sprachliche Förderung“ (AG II) des Landesintegrationsbeirats hat sich die Aufgabe gestellt, Sprachförderangebote in Thüringen zu erfassen, sichtbar zu machen und auf Lücken zu überprüfen. Sie gibt Empfehlungen für die Verbesserung der Sprachförderung von Zugewanderten in Thüringen.
Die Mitglieder der AG II sind im Bereich Deutschförderung tätig. Es sind Vertreterinnen und Vertreter von Landesregierung, Bundeseinrichtungen sowie Sprachkursträgern und Beratungseinrichtungen. Die Leitung der AG hat das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport inne.
Im Oktober 2017 hat die AG II die Übersicht „Sprachförderung Deutsch als Zweitsprache: Angebote für Neuzugewanderte“ erstellt. Sie wird regelmäßig aktualisiert.
Im September 2019 erarbeitete die AG II eine Übersicht zu Sprachzertifikaten. Die Übersicht bietet eine Orientierung für die Beratung und die Einschätzung erlangter Abschlüsse. Sie kann auch bei der Wahl passender Kursangebote unterstützen.
Veröffentlichungen/ Downloadbereich
AG III - Integration in Arbeit und Ausbildung
Gelungene Integration von Menschen aus anderen Ländern spiegelt sich besonders in einer erfolgreichen Arbeitsmarktintegration wider. Die Arbeitsgruppe „Integration in Arbeit und Ausbildung“ (AG III) setzt sich für eine reale Verbesserung der Situation von Geflüchteten sowie Migrantinnen und Migranten auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt ein. Realisiert wird dies durch die Vernetzung der Akteure und durch die gemeinsame Abstimmung konkreter Maßnahmen und Modellvorhaben.
Ein solches Modellvorhaben wurde durch die Arbeitsgruppe in der Erstaufnahmeeinrichtung in Suhl ins Leben gerufen. Seit Ende Oktober 2015 werden in der Erstaufnahmeeinrichtung in Suhl mithilfe von Sprachmittlern Kompetenzerfassungen bei Asylsuchenden mittels mehrsprachiger Fragebögen durch die Beraterinnen und Berater der zuständigen Agentur für Arbeit Suhl durchgeführt. Die Informationen können dann auch nach der Verteilung der Asylsuchenden in die Landkreise und kreisfreien Städte von allen Agenturen für Arbeit und Jobcentern für die weitere Beratung und Vermittlung in Arbeit und Ausbildung genutzt werden.
In der AG III beteiligt sind die zuständige Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit, die Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, der Verband der Thüringer Wirtschaft, der Deutsche Gewerkschaftsbund sowie Jobcenter und mit der Arbeitsförderung und –vermittlung befasste Akteure.
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AG IV - Stärkung der Willkommenskultur
Integration ist nicht nur eine Leistung der Migrantinnen und Migranten, sondern eine die gesamte Gesellschaft betreffende Aufgabe. Zuwanderung als Bereicherung anzuerkennen und Menschen in ihrer ganzen Vielfalt wertzuschätzen und willkommen zu heißen ist eine große gesellschaftspolitische Herausforderung.
Der Arbeitsauftrag der Arbeitsgruppe umfasst die Weiterentwicklung der Kampagne „Ein Thüringen für Alle“, den Ausbau der Beratungslandschaft, die Stärkung der Ehrenamtsstrukturen, die Sichtbarmachung des Themas Willkommens- und Anerkennungskultur sowie die interkulturelle Öffnung in Thüringen. Dabei kooperiert sie mit der „Thüringer Initiative Willkommenskultur“ (TIWK).
Mitglieder der Arbeitsgruppe sind u.a. das Zentrum für Migration und Integration in Erfurt, die Landesarbeitsgemeinschaft der Ausländer- und Integrationsbeauftragten der Kommunen, die Thüringer Ehrenamtsstiftung, Vorstandsmitglieder der TIWK sowie das Thüringer Zentrum für Interkulturelle Öffnung.
Die Arbeitsgruppe tagt unter der Leitung des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft.