Ernennung zum Notar im Freistaat Thüringen
Notare werden von der Landesjustizverwaltung nach Anhörung der Notarkammer ernannt. Um zukünftig frei werdende Notarstellen besetzen zu können, besteht in Thüringen ein fortlaufendes Interesse an der Gewinnung geeigneter Notarassessoren.
Das nachfolgende Recruiting Video gibt einen Einblick in den Beruf einer Notarin bzw. eines Notars und erläutert die Voraussetzungen für den Notarassessorendienst in Thüringen.
Video "Notarassessoren für Thüringen"
Was genau macht der Notar und wie sieht der praktische Alltag aus?
Der Notar ist ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Aufgrund seiner hohen fachlichen und sozialen Kompetenz genießt er besonderes Vertrauen. Er gestaltet die Zukunft, indem er die Ziele der Beteiligten ermittelt, über die rechtlichen Folgen der abzugebenden Erklärungen berät und schließlich die Vorhaben der Beteiligten praktisch umsetzt.
Die Tätigkeitsfelder des Notars sind vielfältig. Zu ihnen gehören beispielsweise Wohnungskauf, Grundstücksschenkung, Gesellschaftsgründung, Unternehmensverschmelzung, Ehevertrag, Scheidungsfolgenvereinbarung, Testament oder Erbauseinandersetzung; aber auch Querbezüge zum Internationalen Privatrecht, zum Öffentlichen Recht und zum Steuerrecht.
Ebenso facettenreich wie der Tätigkeitsbereich sind auch die Menschen, die dem Notar begegnen. Neben Rechtskenntnissen sind daher auch Organisationstalent, Kreativität, Verantwortungsbewusstsein, Gespür und Geschick im Umgang mit Menschen, Kommunikationsfähigkeit und Personalführungskompetenz gefragt.
Unter welchen Voraussetzungen erfolgt die Bestellung zum Notar?
In Thüringen werden die Notare zur hauptberuflichen Amtsausübung auf Lebenszeit bestellt. Vor seiner Bestellung hat der Notar einen Anwärterdienst als Notarassessor zu leisten, der in der Regel mindestens drei Jahre betragen soll. Der Notarassessorendienst hilft, die fachlichen Qualifikationen für das Notaramt zu vermitteln und die persönlichen Anforderungen zu vervollständigen.
Nach Ableistung des dreijährigen Anwärterdienstes kann sich der Notarassessor auf eine freiwerdende Notarstelle bewerben. Eine vorherige fachliche Prüfung ist nicht abzulegen. Die sog. notarielle Fachprüfung ist nur für den Anwaltsnotar vorgesehen, den es in Thüringen nicht gibt.
Wie gestaltet sich der Notarassessorendienst?
Der Notarassessor steht während seines Anwärterdienstes in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Staat und hat grundsätzlich dieselben allgemeinen Amtspflichten und sonstige Pflichten wie der Notar. Er erhält vom Zeitpunkt der Zuweisung ab für die Dauer des Anwärterdienstes Bezüge, die denen eines Richters auf Probe angeglichen sind.
Der Notarassessor wird einem Ausbildungsnotar zugewiesen, der während des Assessorendienstes wechseln soll. Nach einer Einarbeitungszeit übernehmen die Assessoren auch die Vertretung ihres Ausbildungsnotars und anderer Notare des Kammerbereichs.
Insgesamt ist die Tätigkeit des Notarassessors anspruchsvoll und verlangt ein hohes Maß an Flexibilität. Das örtliche Einsatzgebiet kann sich grundsätzlich auf ganz Thüringen erstrecken.
Zudem können im vorgerückten Ausbildungsstadium Stationen bei einem Ministerium, einer Standesorganisation oder als Verwalter einer vakanten Notarstelle folgen. Wesentlicher Bestandteil des Vorbereitungsdienstes sind darüber hinaus zahlreiche notarspezifische Fortbildungsveranstaltungen in allen praxisrelevanten Rechtsgebieten.
Welche Einstellungsvoraussetzungen als Notarassessor bestehen und wie sind die Bewerbungsmodalitäten?
Neben einem besonderen Interesse an dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege sollten die Bewerber für die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst zumindest ein vollbefriedigendes und ein befriedigendes Staatsexamen nachweisen können.
Im Rahmen der persönlichen Eignung wird darüber hinaus ein besonders hohes Maß an Verantwortungsbereitschaft, Kommunikationsfähigkeit, Organisationsvermögen, Belastbarkeit, Flexibilität und sozialer Kompetenz erwartet. Gleiches gilt für die Bereitschaft zur Weiterbildung.
Die Ausschreibungen von Notarassessorenstellen erfolgen in der Regel zwei Mal im Jahr, zeitlich angelehnt an den Abschluss der Zweiten Juristischen Staatsprüfung im Mai und November. Sie werden in der NJW veröffentlicht. Zusätzlich können Sie den Ausschreibungstext auf der Internetseite des TMMJV abrufen. Die Bewerbung ist innerhalb der in der Ausschreibung gesetzten Frist einzureichen.
Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im gesamten Text die männliche Form verwendet; die Angaben beziehen sich selbstverständlich auch auf die weibliche/diverse Form.
Kontakt
Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte an:
Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
Herrn Dr. Siegmund
Werner-Seelenbinder-Straße 5
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Telefon 0361 57351 1005
E-Mail: Lars.Siegmund@tmmjv.thueringen.de
oder
Notarkammer Thüringen
Herrn Dr. Selentin
Regierungsstraße 28
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E-Mail: info@notarkammer-thueringen.de
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