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Nahaufnahme eines Wegweiserschildes im Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz

Studium und Praktika

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Stapel Prozessakten zur Bearbeitung

Staatliche Pflichtfachprüfung

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Schild mit der Aufschrift Bitte Ruhe vor einem Prüfungsraum

Juristischer Vorbereitungsdienst

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Paragraphenzeichen im vordergrund vor einem unschaf abgebildeten gefüllten Bücherregal

Zweite Staatsprüfung

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Darstellung eines fiktiven Prüfungsplatzes mit Schreibtisch, Stuhl und Gesetzestexten

Fortbildung

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Fortbildungsmaterial in Form von Broschüren aufgefächert

JUREGIO

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Logo gelb auf blau Juregio

Justizprüfungsamt

Das Justizprüfungsamt ist dem Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz angegliedert und hat seinen Sitz in Erfurt.

Es führt jeweils zwei Mal im Jahr die Pflichtfachprüfung zur ersten Prüfung i.S.d. § 5 Abs. 1 des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) und die zweite Staatsprüfung durch. Die Pflichtfachprüfung findet sowohl schriftlich wie mündlich in aller Regel in Jena statt. In der sich an den juristischen Vorbereitungsdienst anschließenden zweiten juristischen Staatsprüfung werden die Klausuren in der Regel am Ort der Stammdienststelle geschrieben; die mündliche Prüfung wird regelmäßig in Erfurt durchgeführt.

Das Justizprüfungsamt entscheidet außerdem über die Anerkennung der Gleichwertigkeit im Ausland abgelegter juristischer Prüfungen.

Organisatorisch sind dem JPA zusätzlich die Sachbereiche juristischer Vorbereitungsdienst und Aus- und Fortbildung für die Thüringer Justiz sowie rechtskundlicher Unterricht im Rahmen des Projekts JUREGIO zugeordnet.

Präsident des Thüringer Justizprüfungsamtes

Jürgen Matz

Studium und Praktika

 

Weitere Informationen

Staatliche Pflichtfachprüfung

Die Pflichtfachprüfung zur ersten Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil mit sechs Klausuren und der mündlichen Prüfung. Erfolgreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Pflichtfach- und der - von der Universität abzunehmenden - Schwerpunktbereichsprüfung sind mit Aushändigung des Zeugnisses befugt, die Bezeichnung "Referendar jur." zu führen.

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Juristischer Vorbereitungsdienst

Wer die erste Prüfung nach § 5 Abs. 1 DRiG bestanden hat, wird auf seinen Antrag zum juristischen Vorbereitungsdienst zugelassen, sofern alle Einstellungsvoraussetzungen erfüllt sind. Der Vorbereitungsdienst dauert regulär 24 Monate und ist in fünf Ausbildungsabschnitte (vier Pflichtstationen mit einer Gesamtdauer von 21 Monaten und eine dreimonatige Wahlstation) untergliedert.

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Zweite Staatsprüfung

In der zweiten Staatsprüfung sind ein schriftlicher Teil mit acht fünfstündigen Aufsichtsarbeiten und ein mündlicher Teil, bestehend aus einem Aktenvortrag sowie vier Prüfungsgesprächen, zu absolvieren. Die erfolgreichen Teilnehmer/innen dürfen sich "Assessor/in" nennen und erlangen die "Befähigung zum Richteramt", die ihnen Zugang zu den juristischen Berufen eröffnet.

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Fortbildung

Das Fortbildungsreferat bei dem Justizprüfungsamt bietet thüringenweite und länderübergreifende Fachfortbildungen für alle Laufbahnen der Justiz für die Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie für das Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz an. Das aktuelle Fortbildungsangebot und weitere Informationen finden Sie hier.

Weitere Informationen

Projekt JUREGIO

Ziel des Projekts JUREGIO ist es, durch Fortbildung und Beratung Erscheinungen von Gewalt unter Kindern und Jugendlichen, fremdenfeindlichen und extremistischen Aktivitäten, Drogenmissbrauch und anderen Rechtsbrüchen in der Schule entgegenzuwirken. Im Rahmen des Projekts JUREGIO werden Fortbildungsangebote konzipiert, die sich insbesondere an Schulleiter, Lehrer, Schüler (-sprecher) und Eltern (-vertreter) wenden.

Weitere Informationen

Elektronische Klausur

Seit Dezember 2022 bietet Thüringen den Kandidatinnen und Kandidaten der zweiten juristischen Staatsprüfung die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis die Aufsichtsarbeiten in elektronischer Form an bereitgestellten Laptops anzufertigen. Seit Februar 2024 erstreckt sich dieses Angebot auch auf die staatliche Pflichtfachprüfung.

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Medieninformationen zum Thema

  • Thüringen startet die Justizassistenz zur Nachwuchsgewinnung


    41/2026
    Erstellt von Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz

    Juristischer Nachwuchs soll in Thüringen gehalten werden. Dieses Ziel hat sich die Landesregierung schon zu Beginn gesetzt. Mit immer mehr Neueinstellungen von Referendarinnen und Referendaren aber auch bei Richtern und Staatsanwälten sowie Anpassungen bei der Einstellungsvoraussetzung für das Richteramt, konnten erste Maßnahmen ergriffen werden.   zur Detailseite

    Justizministerin Beate Meißner steht vor dem Thüringer Oberlandesgericht mit den Teilnehmern der Justizassistenz
  • Wieder hohe Einstellungszahl bei Rechtsreferendaren


    22/2026
    Erstellt von Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz

    Am 4. Mai ernennen Justizministerin Beate Meißner und Staatssekretär Christian Klein 59 Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare. Damit wird das Rekordniveau des Novembertermins erneut erreicht. Insgesamt wurden im Jahr 2025 108 Nachwuchsjuristen eingestellt – so viele wie seit 2013 nicht mehr.   zur Detailseite

  • Doppelhaushalt stärkt Thüringer Justiz


    59/2025
    Erstellt von Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz

    „Ein funktionierender Rechtsstaat braucht ausreichend Personal und Ressourcen. Gerichte und Staatsanwaltschaften müssen handlungsfähig und durchsetzungsstark sein“, sagt Thüringens Justizministerin Beate Meißner. „Mit dem beschlossenen Doppelhaushalt haben wir eine verlässliche Basis, um die Justiz zukunftsfest aufzustellen und die Rechtsstaatlichkeit zu sichern.“   zur Detailseite

  • Verfassungsgerichtshof: Regelung im Juristenausbildungsgesetz ist verfassungsgemäß


    53/2025
    Erstellt von Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz

    Zur heutigen Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichthofes erklärt Justizministerin Beate Meißner: „Die heutige Entscheidung bestätigt, dass der Anspruch auf Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst nicht grenzenlos ist. Wer Rechtsreferendar werden will, der muss Mindestanforderungen genügen, im Hinblick auf seine Treue zur Verfassung und damit im Hinblick auf seine persönliche Eignung für einen Beruf in der Rechtspflege. Wer gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung tätig ist, ist auch nicht geeignet, eine berufspraktische Ausbildung an Gerichten, Staatsanwaltschaften und Behörden zu durchlaufen.   zur Detailseite

  • Rekord bei Einstellung von Rechtsreferendaren


    47/2025
    Erstellt von Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz

    Heute hat Thüringen 59 neue Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare in den juristischen Vorbereitungsdienst aufgenommen. Damit konnten in diesem Jahr insgesamt 108 Referendare eingestellt werden – so viele wie seit 2013 nicht.   zur Detailseite

Weitere Medieninformationen finden Sie hier

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