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Nahaufnahme eines Wegweiserschildes im Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz

Justizprüfungsamt

Das Justizprüfungsamt ist dem Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz angegliedert und hat seinen Sitz in Erfurt.

Es führt jeweils zwei Mal im Jahr die Pflichtfachprüfung zur ersten Prüfung i.S.d. § 5 Abs. 1 des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) und die zweite Staatsprüfung durch. Die Pflichtfachprüfung findet sowohl schriftlich wie mündlich in aller Regel in Jena statt. In der sich an den juristischen Vorbereitungsdienst anschließenden zweiten juristischen Staatsprüfung werden die Klausuren in der Regel am Ort der Stammdienststelle geschrieben; die mündliche Prüfung wird regelmäßig in Erfurt durchgeführt.

Das Justizprüfungsamt entscheidet außerdem über die Anerkennung der Gleichwertigkeit im Ausland abgelegter juristischer Prüfungen.

Organisatorisch sind dem JPA zusätzlich die Sachbereiche juristischer Vorbereitungsdienst und Aus- und Fortbildung für die Thüringer Justiz sowie rechtskundlicher Unterricht im Rahmen des Projekts JUREGIO zugeordnet.

Präsident des Justizprüfungsamts Uwe Homberger

Studium und Praktika

 

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Staatliche Pflichtfachprüfung

Die Pflichtfachprüfung zur ersten Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil mit sechs Klausuren und der mündlichen Prüfung. Erfolgreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Pflichtfach- und der - von der Universität abzunehmenden - Schwerpunktbereichsprüfung sind mit Aushändigung des Zeugnisses befugt, die Bezeichnung "Referendar jur." zu führen.

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Juristischer Vorbereitungsdienst

Wer die erste Prüfung nach § 5 Abs. 1 DRiG bestanden hat, wird auf seinen Antrag zum juristischen Vorbereitungsdienst zugelassen, sofern alle Einstellungsvoraussetzungen erfüllt sind. Der Vorbereitungsdienst dauert regulär 24 Monate und ist in fünf Ausbildungsabschnitte (vier Pflichtstationen mit einer Gesamtdauer von 21 Monaten und eine dreimonatige Wahlstation) untergliedert.

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Zweite Staatsprüfung

In der zweiten Staatsprüfung sind ein schriftlicher Teil mit acht fünfstündigen Aufsichtsarbeiten und ein mündlicher Teil, bestehend aus einem Aktenvortrag sowie vier Prüfungsgesprächen, zu absolvieren. Die erfolgreichen Teilnehmer/innen dürfen sich "Assessor/in" nennen und erlangen die "Befähigung zum Richteramt", die ihnen Zugang zu den juristischen Berufen eröffnet.

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Fortbildung

Das Fortbildungsreferat bei dem Justizprüfungsamt bietet thüringenweite und länderübergreifende Fachfortbildungen für alle Laufbahnen der Justiz für die Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie für das Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz an. Das aktuelle Fortbildungsangebot und weitere Informationen finden Sie hier.

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Projekt JUREGIO

Ziel des Projekts JUREGIO ist es, durch Fortbildung und Beratung Erscheinungen von Gewalt unter Kindern und Jugendlichen, fremdenfeindlichen und extremistischen Aktivitäten, Drogenmissbrauch und anderen Rechtsbrüchen in der Schule entgegenzuwirken. Im Rahmen des Projekts JUREGIO werden Fortbildungsangebote konzipiert, die sich insbesondere an Schulleiter, Lehrer, Schüler (-sprecher) und Eltern (-vertreter) wenden.

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Elektronische Klausur

Seit Dezember 2022 bietet Thüringen den Kandidatinnen und Kandidaten der zweiten juristischen Staatsprüfung die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis die Aufsichtsarbeiten in elektronischer Form an bereitgestellten Laptops anzufertigen.

Nachdem die elektronische Klausur in der zweiten Staatsprüfung erfolgreich etabliert werden konnte, können wir das Angebot ab Februar 2024 auf die staatliche Pflichtfachprüfung ausweiten.

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Medieninformationen zum Thema

  • Denstädt: Juristenausbildung sehr gut aufgestellt


    32/2024
    Erstellt von Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz

    In Weimar tagt der bundesweite Ausschuss zur Koordinierung der Juristenausbildung und befasst sich mit weiteren Reformen in diesem Bereich.   zur Detailseite

  • Denstädt: Keine Eingriffe in den Rechtsstaat dulden


    15/2024
    Erstellt von Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz

    Bei einer Tagung des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz in Erfurt wurde heute Referendarinnen und Referendaren das „Thüringen-Projekt“ des Verfassungsblogs vorgestellt.   zur Detailseite

  • Ministerin Denstädt: „Die E-Klausur bringt Thüringen einen erheblichen Standortvorteil“


    4/2024
    Erstellt von Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz

    Thüringens Justizministerin Doreen Denstädt (Bündnis 90/Die Grünen) zeigt sich zufrieden, dass von Februar an im Freistaat das elektronische Examen nun auch in der staatlichen Pflichtfachprüfung angeboten wird.   zur Detailseite

  • Rechtsreferendariat in Teilzeit möglich


    6/2023
    Erstellt von Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz

    Thüringen bietet für angehende Juristinnen und Juristen das Referendariat ab dem Einstellungstermin Mai 2023 nun auch in Teilzeit an. „Das ist ein wichtiger Schritt, damit Ausbildung und Familie vereinbar sind“, sagt die Ministerin für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, Doreen Denstädt, in Erfurt. „Das Referendariat, das mit dem zweiten Staatsexamen abschließt, ist ein immens anspruchsvoller Bestandteil der juristischen Ausbildung. Es ist wichtig, diese Ausbildung auch jungen Eltern und pflegenden Angehörigen zu ermöglichen.“   zur Detailseite

  • Landtag beschließt ThürJAG


    Erstellt von Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz

    Heute hat der Thüringer Landtag das Thüringer Gesetz über die juristischen Staatsprüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst (ThürJAG) beschlossen.   zur Detailseite

    Justizminister Dirk Adams redet im Plenum.

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