Das Justizprüfungsamt ist dem Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz angegliedert und hat seinen Sitz in Erfurt.
Es führt jeweils zwei Mal im Jahr die Pflichtfachprüfung zur ersten Prüfung i.S.d. § 5 Abs. 1 des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) und die zweite Staatsprüfung durch. Die Pflichtfachprüfung findet sowohl schriftlich wie mündlich in aller Regel in Jena statt. In der sich an den juristischen Vorbereitungsdienst anschließenden zweiten juristischen Staatsprüfung werden die Klausuren in der Regel am Ort der Stammdienststelle geschrieben; die mündliche Prüfung wird regelmäßig in Erfurt durchgeführt.
Das Justizprüfungsamt entscheidet außerdem über die Anerkennung der Gleichwertigkeit im Ausland abgelegter juristischer Prüfungen.
Organisatorisch sind dem JPA zusätzlich die Sachbereiche juristischer Vorbereitungsdienst und Aus- und Fortbildung für die Thüringer Justiz sowie rechtskundlicher Unterricht im Rahmen des Projekts JUREGIO zugeordnet.