Studium und Praktika
Studium
Das juristische Voll-Studium beträgt in der Regel mindestens 4 Jahre (§ 5a DRiG). Mindestens zwei Jahre davon müssen an einer Universität in Deutschland absolviert werden.
In Thüringen wird das Studium der Jurisprudenz nur an der Friedrich-Schiller-Universität Jena angeboten. Allerdings gibt es auch juristische Lehrstühle an der Universität Erfurt (Staatswissenschaftliche Fakultät). An der Technischen Universität Ilmenau und an der Fachhochschule Schmalkalden wird ebenfalls Recht gelehrt.
Gegenstand des universitären Studiums sind im Wesentlichen die Kernbereiche des Bürgerlichen Rechts, des Strafrechts und des Öffentlichen Rechts einschließlich des zugehörigen Verfahrensrechts und des Europarechts.
Praktika
Die praktische Studienzeit für Studierende der Rechtswissenschaften ist geregelt in § 5a Abs. 3 S. 2-3 DRiG i.V.m. § 15 ThürJAPO.
Sie soll den Studierenden einen Einblick in die Praxis der Rechtsprechung, Verwaltung und Rechtsberatung vermitteln. Die Studierenden sollen durch Anschauung und Information erfahren, wie Praktiker mit den Rechtsnormen umgehen und Gelegenheit zu erster praktischer Tätigkeit erhalten. Sie sollen die sozialen Bedingungen und Auswirkungen des Rechts und den Zusammenhang zwischen materiellem Recht und Verfahrensrecht kennen lernen.
Sie interessieren Sich für die Modalitäten der praktischen Studienzeit? Weitere Informationen finden Sie hier oder im Hinweisblatt im Downloadbereich.
Kontakt
Prüfungsabteilung I - Staatliche Pflichtfachprüfung
Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und VerbraucherschutzJustizprüfungsamt
Werner-Seelenbinder-Straße 5
99096 ErfurtTelefon: 0361 573511-556
(Bitte beachten Sie unsere Sprechzeiten: Montag und Donnerstag von 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr)
E-Mail: Justizpruefungsamt@tmmjv.thueringen.de