Pflichtstation Verwaltung
Das Thüringer Landesverwaltungsamt - Ihr Partner in der Verwaltungsstation
Die Ausbildung in der Pflichtstation Verwaltung (§ 35 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b ThürJAPO) leitet das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK), das diese Aufgabe seinerseits auf das Thüringer Landesverwaltungsamt übertragen hat.
Für die Ausbildung in der Verwaltungsstation gilt das im Downloadbereich abrufbare Merkblatt des Thüringer Landesverwaltungsamtes.
Das sogenannte Speyer-Semester
Eine Ausbildung an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften (DUV) Speyer kann unter anderem auf die Pflichtstation Verwaltung mit bis zu drei Monaten angerechnet werden (§ 35 Abs. 5 Satz 1 Alt. 1 ThürJAPO).
Für die Absolventen des Ergänzungsstudiums an der DUV Speyer findet regelmäßig eine Landesübung statt. Die Teilnahme ist Pflicht.
Das Studium wird in folgenden Zeiträumen angeboten:
- Sommersemester: 1. Mai bis 31. Juli
- Wintersemester: 1. November bis 31. Januar
Der Antrag auf Überweisung an die DUV Speyer ist beim Thüringer Landesverwaltungsamt - Referendargeschäftsstelle - als Entsendungsbehörde zu stellen. Übersteigt die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber die Zahl der für den Freistaat Thüringen zur Verfügung stehenden Studienplätze, so findet ein Auswahlverfahren statt. Aufgrund der begrenzten Kapazität wird eine rechtzeitige Bewerbung empfohlen. Weitere Informationen dazu finden Sie auch unter www.uni-speyer.de .
Kontakt
Pflichtstation Verwaltung
Thüringer LandesverwaltungsamtReferendargeschäftsstelleHaus 3
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 WeimarTelefon: 0361 57332-1220
E-Mail: refgst@tlvwa.thueringen.de