Der Weg aus den Schulden - Verbraucher-Insolvenz
Viele Menschen haben hohe Schulden.
Mehr Schulden, als sie jemals bezahlen können.
Die Menschen wissen nicht, was sie tun sollen.
Es gibt viele Gründe für Schulden.
Das sind zum Beispiel Arbeitslosigkeit, Krankheit oder eine Scheidung.

Eine Lösung kann die Verbraucher-Insolvenz sein.
Verbraucher sind Menschen.
Sie kaufen und verbrauchen Sachen.
Insolvenz bedeutet: Zahlungs-Unfähigkeit.
Man kann seine Schulden nicht bezahlen.
Eine Verbraucher-Insolvenz dauert einige Jahre.
Danach haben Sie keine Schulden mehr.
Jedes Jahr stellen etwa 1.500 Menschen
in Thüringen einen Antrag auf Verbraucher-Insolvenz.
Auf den nächsten Seiten erklären wir,
was eine Verbraucher-Insolvenz ist.
Und was Sie in Thüringen dafür tun müssen.
Es gibt Regeln, die Sie einhalten müssen.
Der Text soll Sie informieren.
Er fasst die wichtigen Punkte zusammen.
Wir erklären nicht alle Einzelheiten.
Vor Gericht gilt der „schwere“ Text.
Lassen Sie sich deshalb von Fach-Leuten beraten!
Zum Beispiel von Schulden-Beratern.

Was ist Verbraucher-Insolvenz?
Viele Menschen haben mehr Schulden, als sie jemals bezahlen können.
Eine Verbraucher-Insolvenz kann helfen,
diese Schulden abzubauen.
Das funktioniert so:
Einige Jahre lang bezahlen Sie einen Teil der Schulden
an die Gläubiger.
Die Gläubiger sind die Menschen und Firmen, denen Sie Geld schulden.
Der Rest der Schulden wird gestrichen.
Die Schulden werden Ihnen erlassen.
Danach haben Sie keine Schulden mehr.

Vorher müssen Sie einige Sachen erledigen und Regeln einhalten.
Sie müssen ehrlich und zuverlässig sein.
Aber Sie bekommen Hilfe und Beratung dabei!

Eine Verbraucher-Insolvenz dauert mehrere Jahre.
Man muss einen Antrag beim Amts-Gericht stellen.
Das muss vor dem Antrag passieren:
- Es muss klar sein, dass Sie die Schulden nicht bezahlen können.
Das Fach-Wort ist: Zahlungs-Unfähigkeit.
Sie werden in der Zukunft nicht bezahlen können.
Das Fach-Wort ist: drohende Zahlungs-Unfähigkeit.
- Sie haben ernsthaft versucht, Ihre Schulden zu bezahlen.
Das hat nicht geklappt.
Das Fach-Wort ist: Schulden-Bereinigungs-Verfahren.
Dabei bekommen Sie Hilfe.
Weiter unten erklären wir genau, wie das funktioniert.
Für wen ist die Verbraucher-Insolvenz?
Die Verbraucher-Insolvenz ist für Privat-Leute.
Das sind alle Menschen:
- die als Angestellte oder Beamte arbeiten,
- die Rente bekommen,
- die Sozial-Hilfe oder Ähnliches bekommen.

Die Verbraucher-Insolvenz ist nicht für Firmen.
Sie ist für Menschen,
die beruflich nicht selbstständig sind.
Selbstständig bedeutet: Man ist sein eigener Chef.
Man hat zum Beispiel eine eigene Firma.
Manchmal kann man auch Privat-Insolvenz beantragen,
wenn man früher selbstständig war.
- Dann darf man höchstens 19 Gläubiger haben.
- Außerdem darf man keine Schulden im Bereich Arbeits-Lohn haben.
Wenn man selbst der Chef von jemandem war.
Und den Lohn noch nicht bezahlt hat oder die Lohn-Steuer. - Und man darf keine Schulden bei Versicherungen haben,
zum Beispiel Beiträge für die Kranken-Kasse für Mitarbeiter.
Wo gibt es Beratung?
An vielen Orten in Thüringen gibt es Beratungs-Stellen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kennen sich gut
mit dem Thema Schulden aus.
Die Beratung kostet nichts.
Am besten machen Sie einen Termin.
Manchmal gibt es auch Sprech-Stunden,
wo man einfach hingehen kann.

Wie läuft die Verbraucher-Insolvenz ab?
Die Verbraucher-Insolvenz läuft in mehreren Schritten ab.
1. Schritt: Schulden-Bereinigungs-Verfahren
Sie haben Schulden bei Menschen und Firmen.
Das sind die Gläubiger.
Sie müssen versuchen, sich mit den Gläubigern zu einigen.
Sie müssen ernsthaft versuchen, Ihre Schulden zu bezahlen.
Dabei bekommen Sie Hilfe von Fach-Leuten.
Zum Beispiel von:
- einer Beratungs-Stelle für Schulden und Verbraucher-Insolvenz,
- Rechts-Anwältin oder Rechts-Anwalt,
- Steuer-Beraterin oder Steuer-Berater,
- Notarin oder Notar
Ein Notar ist jemand, der wichtige Dokumente schreibt,
prüft und beurkundet.

Zusammen mit den Fach-Leuten machen Sie einen schriftlichen Plan.
Der Name ist: Schulden-Bereinigungs-Plan.
Mit dem Plan versuchen Sie herauszufinden,
ob Sie Ihre Schulden doch bezahlen können.

Das muss in den Plan stehen:
- Welches Einkommen haben Sie?
Das gehört zum Einkommen:- Lohn und anderes Geld für Arbeit,
- Rente,
- Wohn-Geld,
- Kinder-Geld,
- Unterhalt vom Ehe-Partner,
zum Beispiel nach einer Scheidung, - Zinsen von der Bank.
Das ist Geld, was Ihnen die Bank zahlt.
Wenn Sie dort Geld auf einem Konto haben. - Gewinne von Spar-Büchern, Aktien und Ähnliches,
Aktien sind Wert-Papiere von Firmen. - sonstiges Geld, das Sie bekommen.

- Welches Vermögen haben Sie?
Das gehört zum Beispiel zum Vermögen:- Häuser und Grund-Stücke,
- Geld auf dem Bank-Konto,
- Spar-Buch bei der Bank,
- Bar-Geld,
- Aktien und andere Wert-Papiere,
- Auto,
- Geld von Versicherungen,
- ein Bau-Spar-Vertrag.
Das ist ein besonderes Spar-Konto.

- Wem schulden Sie alles Geld?
- Wieviel Geld schulden Sie den einzelnen Personen oder Firmen?
- Welche Sachen haben Sie mit den Gläubigern vereinbart?
Zum Beispiel:- Was bezahlen Sie in Raten?
Das sind Teil-Zahlungen. - Wo müssen Sie Zinsen bezahlen?
Zinsen muss man zusätzlich bezahlen,
wenn man etwas auf Kredit kauft.
Das bedeutet:
Man bezahlt mehr, als die Sache eigentlich kostet. - Gibt es Schulden, die Sie erst später bezahlen müssen?
- Was bezahlen Sie in Raten?

- Was verändert sich für die Gläubiger durch den Plan?
Was passiert zum Beispiel mit den Sachen,
die sie schon gepfändet haben?
Pfänden bedeutet: Ein Gerichts-Vollzieher kommt
und holt Geld oder Sachen von Ihnen.
Damit werden dann Schulden bezahlt.
Am besten ist es, wenn bei dem Plan
eine Beratungs-Stelle für Schulden und Verbraucher-Insolvenz hilft.

Denn Sie brauchen später sowieso eine Bescheinigung
von einer solchen Beratungs-Stelle.
Die ist für das Gericht, wo Sie die Verbraucher-Insolvenz
beantragen wollen.
In der Bescheinigung muss stehen, dass Sie einen Plan gemacht haben.
Dass Sie Ihre Schulden trotzdem nicht bezahlen können.
Der Plan ist gescheitert.
Das heißt: Er hat nicht geklappt.
Zum Beispiel, wenn ein Gläubiger das Geld direkt von Ihrem Lohn
oder Konto haben will.
Das nennt man: Lohn- oder Konto-Pfändung.
Der Gläubiger ist zum Beispiel nicht mit Raten-Zahlung einverstanden.
Mit der Bescheinigung können Sie beim Gericht einen Antrag
auf Verbraucher-Insolvenz stellen.
Die Bescheinigung darf höchstens 6 Monate alt sein.
2. Insolvenz-Verfahren beim Gericht
Auch dieses Verfahren beim Gericht hat mehrere Schritte.
1. Insolvenz-Antrag
Zuerst stellen Sie beim Amts-Gericht den Antrag
auf Verbraucher-Insolvenz.
Sie können für den Antrag diese Formulare benutzen.
Da werden alle Sachen abgefragt.
Die Beratungs-Stelle kann Ihnen dabei helfen.

Für den Antrag brauchen Sie verschiedene Unterlagen:
- Den Schulden-Bereinigungs-Plan.
Und diewichtigsten Gründe, warum er gescheitert ist. - Eine Bescheinigung von der Beratungs-Stelle für Schulden.
Darin muss stehen, dass der Schulden-Bereinigungs-Plan
nicht geklappt hat.
Die Bescheinigung darf höchstens 6 Monate alt sein. - Den Antrag auf Rest-Schuld-Befreiung.
Das bedeutet: Sie müssen sich einige Jahre an die Regeln halten.
Dann können Ihnen die restlichen Schulden erlassen werden.
Sie haben danach keine Schulden mehr. - Eine Erklärung, dass Sie einen Teil von Ihrem Geld abgeben.
Damit die Schulden bezahlt werden können.
Den anderen Teil vom Geld dürfen Sie zum Leben behalten.
Wieviel Sie behalten dürfen, steht im Gesetz.
Der Rest wird benutzt, um Ihre Schulden zu bezahlen.
Ein Teil von diesem Geld wird abgegeben:
Lohn, Rente, Arbeitslosen-Geld, Hartz 4.
Meistens wird das Geld 3 Jahre lang abgegeben.
Manchmal können es bis zu 5 Jahre sein.

- Eine Übersicht, welches Vermögen Sie haben.
- Eine Liste der Gläubiger
Wem schulden Sie alles Geld?
Und wieviel Geld schulden Sie den einzelnen Personen
oder Firmen?
Sie müssen bestätigen, dass die Liste vollständig ist.
Manche Sachen werden schon in den Formularen abgefragt.
2. Das Schulden-Bereinigungs-Verfahren
Wenn das Gericht Ihren Antrag genehmigt hat,
kommt der nächste Schritt.
Jetzt versucht das Gericht, sich mit den Gläubigern zu einigen.
Das sind die Leute, denen Sie Geld schulden.
Das Ziel ist, die Insolvenz zu verhindern.
Dieser Schritt heißt: gerichtliches Schulden-Bereinigungs-Verfahren.
Es dauert höchstens 3 Monate lang.

Das passiert genau:
Es gibt einen Plan, den Schulden-Bereinigungs-Plan.
Darin steht, wie Sie Ihre Schulden bezahlen könnten.
Jetzt schickt das Gericht den Plan nochmal an die Gläubiger.
Die Gläubiger können sagen, ob sie mit dem Plan
einverstanden sind oder nicht.
Dafür haben sie einen Monat Zeit.
Die Regel ist: Wer sich nicht meldet, ist einverstanden.

Es kann sein, dass ein paar Gläubiger nicht einverstanden sind.
Dann kann das Gericht aber sagen: Der Plan wird trotzdem umgesetzt.
Wenn der Plan angenommen wird:
Dann bezahlen Sie Ihre Schulden an die Gläubiger, wie es im Plan steht.
Sie brauchen kein Insolvenz-Verfahren mehr.
3. Eröffnungs-Verfahren
Der Schulden-Bereinigungs-Plan wird abgelehnt:
Dann geht es weiter mit dem Insolvenz-Verfahren.
Das Insolvenz-Verfahren kostet Geld.
Zum Beispiel für das Gericht.
Jetzt wird geklärt: Wie können Sie das bezahlen?
Entweder bezahlen Sie das gleich von Ihrem Geld.
Oder Sie bekommen Zeit, es später zu bezahlen.
Zum Beispiel nach dem Insolvenz-Verfahren.
Wenn Sie die Kosten überhaupt nicht bezahlen können,
wird das Insolvenz-Verfahren abgelehnt.
Sie können dann nicht von Ihren Schulden befreit werden.
Im nächsten Schritt stellt das Gericht nochmal fest,
dass Sie Ihre Schulden nicht bezahlen können.
Das Insolvenz-Verfahren beginnt.
Dann bekommen Sie jemanden, der Ihr Geld verwaltet.
Diese Person heißt am Anfang Insolvenz-Verwalterin
oder Insolvenz-Verwalter.
Später heißt die Person Treu-Händerin oder Treu-Händer.
Sie kümmert sich darum,
dass Sie einen Teil der Schulden bezahlen.
Sie müssen diese Person für ihre Arbeit bezahlen.


4. Wohl-Verhaltens-Phase
Jetzt beginnt die Zeit, in der Sie sich
an bestimmte Regeln halten müssen.
Das Fach-Wort ist: Wohl-Verhaltens-Phase.
Sie müssen jeden Monat einen Teil von Ihrem Geld abgeben.
Das zahlen Sie an die Treu-Händerin oder den
Treu-Händer.
Die Person verteilt das Geld an die Gläubiger.
Damit wird ein Teil Ihrer Schulden bezahlt.
Einen Teil des Geldes dürfen Sie zum Leben behalten.
Wieviel das ist, steht im Gesetz.
Sie dürfen auch Ihre normalen Einrichtungs-Gegenstände behalten.
Und häufig auch das Auto.

Das Ganze dauert 3 Jahre.
Manchmal auch länger.
Zum Beispiel, wenn Sie schon einmal eine
Verbraucher-Insolvenz gemacht haben.
Dann dauert es 5 Jahre.
Das sind die wichtigsten Regeln für diese Zeit:
- Sie müssen arbeiten gehen.
Oder eine Arbeit suchen.
Sie müssen jede Arbeit annehmen, die geeignet ist.
Außer, wenn Sie Rentner sind oder etwas Ähnliches.

- Sie müssen dem Treu-Händer sagen,
wenn sich etwas Wichtiges ändert.
Zum Beispiel:- Ihre Adresse,
- Ihre Arbeits-Stelle.
- Sie dürfen kein Geld verschweigen oder heimlich behalten.
- Sie müssen dem Treu-Händer Informationen geben:
- über Ihre Arbeit,
- über die Suche nach Arbeit.
- welches Geld Sie haben,
- welches Geld Sie jeden Monat bekommen.

- Vielleicht erben Sie etwas.
Das bedeutet: Man bekommt etwas, wenn jemand gestorben ist.
Davon müssen Sie die Hälfte an den Treu-Händer geben.
Damit er Ihre Schulden bezahlen kann. - Sie sollten möglichst keine neuen Schulden machen.
Sie dürfen kein Geld verschwenden.
Sonst kann es sein, dass Ihnen die restlichen Schulden
nicht erlassen werden.
Die neuen Schulden zählen beim
Insolvenz-Verfahren nicht mit. - Sie dürfen keine Gläubiger direkt bezahlen.
Sondern Sie müssen das Geld dem Treu-Händer geben.
Damit es für alle Gläubiger gerecht ist.
5. Befreiung von der Rest-Schuld
Die Wohl-Verhaltens-Phase dauert 3 oder 5 Jahre.
Danach entscheidet das Gericht, ob Ihnen die restlichen
Schulden erlassen werden.

Diese Sachen gehören nicht zu den restlichen Schulden:
- Neue Schulden, die Sie gemacht haben.
Und zwar nach der Eröffnung des Insolvenz-Verfahrens.
Diese Schulden zählen im Insolvenz-Verfahren nicht mit. - Schulden, weil Sie gegen das Gesetz gehandelt haben.
Zum Beispiel Schmerzens-Geld, weil Sie jemanden verletzt haben. - Geld-Strafen, die Sie bei einem Gericht bekommen haben.
- Buß- und Ordnungs-Gelder, zum Beispiel weil Sie zu schnell Auto gefahren sind.

- Wenn Sie sich Geld geborgt haben,
um das Insolvenz-Verfahren zu bezahlen.
Für dieses Geld dürfen keine Zinsen verlangt werden. - Bestimmte Steuer-Schulden beim Finanz-Amt
- Schulden, für Unterhalt an Kinder oder Ehe-Partner
Diese Schulden müssen Sie bezahlen.
Genauere Informationen stehen in der Insolvenz-Ordnung Paragraf 302.

Nach der Wohl-Verhaltens-Phase werden Ihnen
die restlichen Schulden erlassen.
Wenn Sie sich an alle Regeln gehalten haben.
Es kann sein, dass Sie Ihnen die Schulden nicht erlassen werden:
- Wenn Sie schon einmal Verbraucher-Insolvenz gemacht haben.
Wenn Ihnen schon Schulden erlassen worden sind.
Dann müssen Sie 11 Jahre warten. - Wenn Sie sich schon einmal im Bereich Insolvenz
strafbar gemacht haben.
Zum Beispiel, weil Sie Geld verheimlicht haben.
Dann müssen Sie 5 Jahre warten. - Wenn das Gericht schon einmal abgelehnt hat,
die restlichen Schulden zu erlassen.
Dann müssen Sie 3 Jahre warten.
Außerdem meldet sich das Gericht nochmal bei Ihren Gläubigern.
Die Gläubiger können verlangen,
dass die Schulden nicht erlassen werden.
Auch der Treu-Händer kann das tun.
Das sind die Gründe:
- Wenn Sie wegen einer Straf-Tat im Bereich Insolvenz verurteilt wurden.
- Wenn Sie über Ihr Einkommen und Vermögen gelogen haben.
- Wenn Sie zu viele neue Schulden gemacht haben.
- Wenn Sie nicht genug Informationen gegeben haben.
- Wenn bei den Informationen über Einkommen und Vermögen etwas gefehlt hat oder falsch war.
- Wenn Sie nicht alles tun, um die Schulden zu bezahlen.
Wenn Sie zum Beispiel nicht arbeiten gehen. - Wenn Sie den Treu-Händer nicht bezahlen.
Sie können sich nochmal beraten lassen!

Kosten
Das kostet die Verbraucher-Insolvenz:
- Die Beratung bei den Schulden- Beratungs-Stellen ist kostenlos.
- Beim Gericht entstehen Kosten.
Die müssen Sie bezahlen.
Die Kosten richten sich danach,
wieviel Eigentum und Vermögen Sie haben.
Die Regeln dazu stehen im Gerichts-Kosten-Gesetz. - Sie müssen auch den Insolvenz-Verwalter /
Treu-Händer bezahlen.
Wieviel Geld die Person bekommt, steht im Gesetz.
Sie können das gleich von Ihrem Geld bezahlen.
Oder Sie bekommen Zeit, das später zu bezahlen.
Zum Beispiel nach dem Insolvenz-Verfahren.
Sie können das auch in Raten (Teil-Zahlungen) bezahlen.

Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Verbraucher-Insolvenz finden Sie auf der Internet-Seite des Bundes-Justiz-Ministeriums.

Vor- und Nachteile der Verbraucher-Insolvenz
Vorteile
- Sie können ein Leben ohne Schulden erreichen.
- Die meisten Schulden sind nach 3 bis 5 Jahren weg.
- Ihr Konto oder Ihr Lohn können nicht von einzelnen Gläubigern gepfändet werden.
Pfänden bedeutet wegnehmen. - Der Gerichts-Vollzieher kommt nicht mehr zu Ihnen.
Der Gerichts-Vollzieher geht zu Menschen, die Schulden haben.
Er schaut, ob sie Geld oder wertvolle Dinge haben.
Womit sie ihre Schulden bezahlen können.
Er kommt im Auftrag der Gläubiger. - Sie behalten Geld zum Leben.
- Sie müssen sich nicht mehr selbst mit den Gläubigern sprechen.
Das macht der Treu-Händer. - Wer Schulden hat, ist bei der Schufa eingetragen.
Das ist eine Firma, die Informationen über Kunden sammelt.
Vor allem über unbezahlte Rechnungen, Schulden, Kredite.
Viele Firmen fragen dort nach.
Bevor sie jemandem einen Kredit geben oder eine Raten-Zahlung.
Wer bei der Schufa einen Eintrag hat, bekommt das Geld oder den Vertrag dann nicht.
3 Jahre nach der Verbraucher-Insolvenz
werden die Schufa-Einträge wieder gelöscht.

Nachteile
- Auch die Insolvenz wird bei der Schufa eingetragen.
Das kann Probleme machen.
Zum Beispiel, wenn man eine neue Wohnung sucht.
Denn viele Vermieter wollen eine Schufa-Auskunft.
Es kann sein, dass man den Miet-Vertrag nicht bekommt. - Sie können weniger kaufen.
Sie können nicht auf Raten (Teil-Zahlungen) kaufen.
Sie bekommen keine Kredit-Karte. - Die Verbraucher-Insolvenz kostet Geld.
- Ihr Chef oder Ihre Chefin erfährt von der Verbraucher-Insolvenz.
Denn ein Teil von Ihrem Lohn geht direkt an den Treu-Händer.
Damit er die Schulden bezahlen kann.
Das Geld wird direkt von Ihrem Lohn abgezogen.
Es kommt nicht auf Ihr Konto.
