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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter justiz.thueringen.de veröffentlichte Website des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Als öffentliche Stelle sind wir bemüht, unsere Website barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG) sowie der Thüringer-Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (ThürBITVO).


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website justiz.thueringen.de und deren Funktionalität und Darstellungsform auf gängigen Endgeräten sind mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 und mit den Web Content Accessibility Guidlines 2.0 aktuell weitgehend vereinbar. Grundlage der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit ist die vorgenommene Selbstbewertung in Form des BITV/WCAG-Tests. Für die aufgeführten Inhalte wurde bisher noch kein BITV-Test von Dritten durchgeführt.

Für den redaktionellen und technischen Betrieb der Website justiz.thueringen.de wird das auf der Website des BITV-Tests empfohlene Content Management System TYPO3 genutzt (Siehe auch: https://www.bitvtest.de/sites_und_agenturen/genutzte_cms.html).


Welche Bereiche sind noch nicht barrierefrei?

  • PDF-Dateien werden weitestgehend in barrierefreier Version erstellt. Ausnahmen sind PDF-Dokumente, bei denen die Umsetzung der Barrierefreiheit nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand zu realisieren wäre. Es handelt sich teilweise um PDF-Dokumente, die sehr kurzfristig erstellt oder nur kurzfristig eingestellt werden und welche aus Zeit- und Kostengründen nicht barrierefrei gestaltet werden können.

Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit

Wir arbeiten kontinuierlich an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen um. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft. Wir bieten Inhalte in Leichter Sprache an und sind bestrebt, diese weiter auszubauen.

Diese Erklärung wurde am 21. September 2021 überarbeitet.


Feedback und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, können Sie sich an das Pressereferat des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz wenden. Für Hinweise und Verbesserungsvorschläge sind wir stets dankbar. Wir bemühen uns um eine baldige Umsetzung von Korrekturwünschen und Vorschlägen.

Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
Pressereferat
Werner-Seelenbinder-Straße 5
99096 Erfurt

Telefon:  0361 57 3511-840
E-Mail:    presse@tmmjv.thueringen.de


Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrer Rückmeldung an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle nach dem ThürBarrWebG wenden. Diese ist beim Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen eingerichtet und hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Thüringen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Durchsetzungsverfahren ist für Sie kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie beim: 

Beauftragten der Thüringer Landesregierung für Menschen mit Behinderungen
Joachim Leibiger
Häßlerstraße 6
99096 Erfurt

Telefon: 0361 57 3118-000

E-Mail: kontakt@tlmb.thueringen.de

Barrierefreiheitsmeldung

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