Ab dem 1. März 2023 werden das Verwaltungsgericht Weimar und das Sozialgericht Gotha (dieses zunächst testweise mit zwei Serviceeinheiten) folgen. Beide werden in ihren elektronisch geführten Verfahren dann allerdings nicht nur den Nutzern des beA, sondern auch allen übrigen Verfahrensbeteiligten, die über ein entsprechendes Postfach verfügen, die Schriftsätze elektronisch übermitteln.
Nach der Erprobung sollen zügig weitere Thüringer Gerichte folgen.
„Die Digitalisierung der Thüringer Justiz, und damit eines meiner wichtigsten Projekte, schreitet voran. Der Start des elektronischen Postausgangs ist ein weiterer Schritt auf diesem Weg, den wir weiterhin konsequent gehen werden“, sagt Justizministerin Doreen Denstädt. „Mit dem elektronischen Postausgang können endlich aktuell noch vorhandene Medienbrüche beseitigt, ein durchgängig elektronischer Verfahrensablauf geschaffen sowie Ablaufprozesse vereinfacht und verkürzt werden.“
Nach dem elektronischen Zugang zu Gerichten und Staatsanwaltschaften, der nach dem Willen des Gesetzgebers zum 1. Januar 2018 zu ermöglichen war, ist auch die elektronische Aktenführung spätestens ab 1. Januar 2026 in allen Gerichten und Staatsanwaltschaften bundesweit vorgeschrieben. Bislang verfügen zehn Thüringer Gerichte über elektronische Verfahrensakten, darunter alle vier Landgerichte, das Thüringer Oberlandesgericht und zuletzt, seit dem 7. Februar, auch das Sozialgericht in Gotha. Mit dem Thüringer Landessozialgericht im September und dem Sozialgericht Meiningen im November stellen in diesem Jahr noch zwei weitere Sozialgerichte auf elektronische Aktenführung um. In der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist die Umstellung auf die elektronische Aktenführung dagegen bereits seit Ende Januar vollständig abgeschlossen.
Im März dieses Jahres beginnt erstmals die Einführung der elektronischen Gerichtsakte an den Amtsgerichten und zwar in Stadtroda, Bad Salzungen, Mühlhausen und Erfurt. In der zweiten Jahreshälfte sollen sieben weitere Standorte folgen, nämlich die Amtsgerichte Rudolstadt, Gotha, Sondershausen, Meiningen, Jena, Arnstadt (mit Zweigstelle Ilmenau) und Heilbad Heiligenstadt.
Mit der Einführung am Arbeitsgericht Nordhausen Anfang Oktober sowie am Thüringer Finanzgericht Anfang Dezember folgen zudem weitere Fachgerichte, die in diesem Jahr die eAkte erhalten werden.
„Die Einführung der elektronischen Akte ist eine immense Herausforderung. Angesichts der bisherigen, erfolgreichen Einführungen, des aktuellen Planungsstandes und des großartigen Einsatzes aller an diesem Projekt Beteiligten bin ich jedoch sehr zuversichtlich, dass wir die Einführung bis zum 31. Dezember 2025 abschließen und somit die gesetzlichen Vorgaben einhalten werden“, so Ministerin Denstädt weiter.