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Vollständige Einführung der elektronischen Gerichtsakten im Bereich der Sozialgerichtsbarkeit

24/2024
Erstellt von Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz

Die Einführung der elektronischen Gerichtsakte in der Thüringer Justiz schreitet stetig voran: Neben der Verwaltungsgerichtsbarkeit, die bereits im Januar letzten Jahres vollständig die eAkte eingeführt hatte, sowie der Finanzgerichtsbarkeit, die im vergangenen Dezember auf eAkte umgestellt wurde, sind nun auch die fünf Thüringer Sozialgerichte vollständig mit der eAkte ausgestattet.

Die Einführung der elektronischen Aktenführung in der Sozialgerichtsbarkeit hatte im Februar 2023 am Sozialgericht in Gotha begonnen und konnte nunmehr mit der Umstellung am 28. Mai 2024 am Sozialgericht in Nordhausen abgeschlossen werden.

Im Bereich der Arbeitsgerichtsbarkeit hat die Einführung von eAkten im November 2023 am Arbeitsgericht in Nordhausen begonnen. Sie soll noch im Juni dieses Jahres bei dem Arbeitsgericht Suhl abgeschlossen werden, so dass dann sämtliche Fachgerichte in Thüringen über elektronische Akten verfügen. 

Insgesamt sind bei 39 Thüringer Gerichten elektronische Verfahrensakten eingeführt, darunter im Bereich der Ordentlichen Gerichtsbarkeit bei dem Thüringer Oberlandesgericht, bei allen Landgerichten und bei 20 der 23 Amtsgerichte.

Der Einführungsschwerpunkt wird künftig im Strafbereich liegen, in dem neben den Gerichten der Ordentlichen Gerichtsbarkeit auch die Thüringer Staats­anwaltschaften betroffen sind.

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