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Vereinbarung zur Suchtprävention unterzeichnet


Im Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz wurde heute die Dienstvereinbarung über Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe unterzeichnet. Sie enthält auch einen Interventionsleitfaden.

Vertreterinnen und Vertreter der Hauptpersonalräte von Justiz und Justizvollzug, der Schwerbehindertenvertretung, der Suchtpräventionsbeauftragten und des Ministeriums hatten sich intensiv mit der Vereinbarung befasst. Sie sind sich nun einig, dass dieser Prozess ein sehr gutes Ergebnis hervorgebracht hat. Insbesondere begrüßten alle Beteiligten, dass es jetzt auch eine Handreichung für das Vorgehen in konkreten Fällen gibt.

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