Der Landgerichtsbezirk Gera verfügt mit den Jugendstationen in Gera und Jena über zwei besonders gut funktionierende Einrichtungen, die beispielhaft zeigen, wie schnelle Reaktion im Jugendstrafrecht und effektive Prävention gelingen können.
In der Jugendstation Gera arbeiten Staatsanwaltschaft, Jugendgerichtshilfe und Polizei unter einem Dach eng zusammen. Die unmittelbare Abstimmung ermöglicht kurze Wege und schnelle Entscheidungen. Verfahren werden zügig bearbeitet, Informationen können direkt weitergegeben werden. So kann Jugendlichen zeitnah klare Rückmeldungen zu ihrem Verhalten gegeben und frühzeitig pädagogisch gegengesteuert werden.
„Gerade bei jungen Menschen ist Zeit ein entscheidender Faktor“, betonte Justizministerin Beate Meißner. „Je schneller eine Tat aufgearbeitet wird und je schneller Konsequenzen folgen, desto größer ist die Chance, Wiederholungstaten zu vermeiden. Die Jugendstation Gera zeigt eindrucksvoll, wie gut abgestimmte Zusammenarbeit in der Praxis funktioniert.“
Ein zentraler Bestandteil der Arbeit ist die enge Einbindung der Jugendgerichtshilfe. Neben der strafrechtlichen Bewertung stehen soziale Hintergründe, persönliche Lebenslagen und konkrete Unterstützungsangebote im Fokus. Ziel ist es, delinquenten Jugendlichen wohnortnah Perspektiven aufzuzeigen und sie nachhaltig von weiteren Straftaten abzuhalten.
Die erfolgreiche Arbeit der Jugendstationen im Landgerichtsbezirk Gera ist auch Vorbild für die weitere Entwicklung in Thüringen. Im Koalitionsvertrag der Brombeer-Koalition ist ausdrücklich vereinbart, mindestens eine weitere Jugendstation im Freistaat zu schaffen. „Wir wollen dieses bewährte Modell weiter ausbauen“, so Meißner. „Jugendstationen sind ein wichtiger Baustein für einen handlungsfähigen Rechtsstaat, der konsequent, aber auch verantwortungsvoll mit jungen Menschen umgeht. Sie eröffnen Jugendlichen die Möglichkeit, frühzeitig wieder auf einen straffreien Weg zu finden.“
