„Die Amtsgerichte sind das Fundament unserer bürgernahen Rechtspflege. Hier werden täglich die meisten Rechtsangelegenheiten des Alltags entschieden – von Zivilsachen über Familiensachen bis hin zu Strafsachen in erster Instanz. Die Landesregierung wird daher alle Justizstandorte erhalten!“
Dies ist besonders bedeutsam vor dem Hintergrund der von der Bundesregierung geplanten Erhöhung der Streitwertgrenze von derzeit 5.000 auf 10.000 Euro. Damit wird die Rolle der Amtsgerichte als wohnortnahe Anlaufstellen für Rechtsstreitigkeiten gesichert.