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Zügige Ernennungen durch Ausschüsse

5/2020
Erstellt von Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz

Nachdem die Abgeordneten des Landtages den Richter- und den Staatsanwältewahlausschuss komplett besetzt haben, werden die Gremien zügig zu ihrer ersten Sitzung zusammenkommen.

„Wir wollen den in der vergangenen Legislaturperiode eingeschlagenen Weg der Verjüngung der Thüringer Justiz konsequent fortsetzen. Es ist daher ein wichtiges und positives Signal, dass die Ausschüsse arbeitsfähig sind“, sagt Justizminister Dirk Adams (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) dazu. „Die Justiz muss personell so aufgestellt sein, dass der rechtsstaatlich garantierte Justizgewährungsanspruch umfassend und effektiv umgesetzt werden kann. Dazu gehört neben der effektiven und angemessenen Ahndung von Straftätern auch eine den komplexen Anforderungen einer modernen Zivilgesellschaft gerecht werdende Justiz. Die Bürgerinnen und Bürger dürfen eine moderne und leistungsfähige Justiz erwarten, die in der Lage ist, sich umfassend und dem konkreten Einzelfall entsprechend mit den an sie herangetragenen Rechtsstreitigkeiten auseinander zu setzen, hierdurch den verfassungsmäßig garantierten Rechtschutz zu gewähren und Vertrauen in den Rechtsstaat sowie die demokratischen Institutionen zu erhalten und zu stärken.“

Zum 30. Juni 2019 gab es in Thüringen 595 Richterinnen und Richter sowie 198 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Da die Gremien 2019 nicht zusammentreten konnten, sind dem Richterwahlausschuss (RiWA) beziehungsweise Staatsanwaltswahlausschuss (StAWA) insgesamt 24 Juristinnen und Juristen zur Feststellung der Eignung vorzustellen. Davon befinden sich zwölf in richterlicher und zwölf in staatsanwaltlicher Verwendung mit dem Ziel einer entsprechenden Lebenszeiternennung. „Vakante Stellen“, wie von Medien gemeldet, gibt es aufgrund dieser Situation nicht. Die wichtigste Aufgabe des Richterwahlausschusses ist es, die persönliche und fachliche Eignung der Richterinnen und Richter für eine Berufung in ein Probeverhältnis wie auch für die erstmalige Berufung in ein Richteramt auf Lebenszeit festzustellen. Entsprechende Aufgaben nimmt der Staatsanwaltswahlausschuss für staatsanwaltschaftliche Lebenszeitämter wahr. „All dies kann und wird nun erfolgen. Dies ist auch mit Blick auf die Gewinnung von juristischem Nachwuchskräften notwendig“, sagt Adams.

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