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Landesverbraucherschutzministerinnen und -minister fordern besseren Schutz vor überzogenen Inkasso-Gebühren und Maßnahmen gegen Vorkasse-Geschäfte

49/2020
Erstellt von Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz

Sechs Verbraucherschutzministerinnen und -minister sowie für den Verbraucherschutz zuständige Senatorinnen und Senatoren wollen einen besseren Schutz vor überzogenen Inkasso-Gebühren. Der entsprechende Gesetzentwurf der Bundesregierung lässt immer noch zu hohe Inkassogebühren zu. In einem offenen Brief an die zuständige Bundesministerin Christine Lambrecht fordern sie eine Deckelung der zulässigen Gebühren bei allen ersten Mahnschreiben.

Hierzu erklären die rheinland-pfälzische Verbraucherschutzministerin Anne Spiegel, die brandenburgische Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher, der Berliner Senator für Verbraucherschutz Dirk Behrendt, die Hamburger Senatorin für Verbraucherschutz Anna Gallina, die hessische Verbraucherschutzministerin Priska Hinz und der thüringische Verbraucherschutzminister Dirk Adams: „Dass ausgerechnet die Inkassounternehmen, die von den Folgen der Corona-Pandemie profitieren, sich ihr einträgliches Geschäftsmodell auch noch vergolden lassen können, ist völlig inakzeptabel. Es kann nicht sein, dass beispielsweise bei einer Forderung von 45 Euro Gebühren bis zu 70 Euro hinzukommen. Der Aufwand für solche meist vollständig automatisierte, erste Mahnschreiben ist minimal. Wir halten daher eine stärkere Deckelung der erstattungsfähigen Kosten bei allen ersten Schreiben für notwendig.“

Die sechs Verbraucherschutzministerinnen und -minister sowie für den Verbraucherschutz zuständigen Senatorinnen und Senatoren setzen sich zudem dafür ein, Vorkasse-Geschäfte stärker einzuschränken. Sie prangern gegenüber der Bundesregierung die derzeitige Praxis an: „Immer mehr Vorkasse-Geschäfte erschweren die Durchsetzung von Verbraucherrechten erheblich. Das zeigt sich beispielsweise bei Flügen, die aufgrund der Corona-Pandemie storniert wurden. Geleistete Zahlungen werden von Unternehmen teilweise systematisch nicht zeitnah erstattet, obwohl sie hierzu gesetzlich verpflichtet wären. Die Position der Verbraucherinnen und Verbraucher wird hier eindeutig verschlechtert, wenn sie schon vorab bezahlt haben. Das ist auch deswegen problematisch, weil Verbraucherinnen und Verbraucher hierdurch gerade in der Corona-Pandemie die dringend benötigte Liquidität für existenzielle Verpflichtungen wie zum Beispiel Miete oder Immobilienkredite entzogen wird.“ 

Viele Verbraucherinnen und Verbraucher geraten in der Corona-Krise in finanzielle Probleme. Daher ist es nach Ansicht der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner des offenen Briefes besonders fatal, dass das Kreditmoratorium nicht verlängert wurde. Die sechs Verbraucherschutzministerinnen und -minister sowie für den Verbraucherschutz zuständigen Senatorinnen und Senatoren erklärten daher gegenüber Bundesministerin Lambrecht: „Mit dem Kreditmoratorium fällt eine wichtige Maßnahme zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher weg. Wir befürchten, dass Jobverluste und Insolvenzen im Herbst stark zunehmen werden. Verbraucherschützende Maßnahmen müssen jetzt ergriffen werden, um dies abzuwenden.“

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