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Kerstin Jüttemann ist neue Präsidentin des Thüringer Landessozialgerichts

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Erstellt von Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz

Der Thüringer Justizstaatssekretär Sebastian von Ammon hat heute Kerstin Jüttemann die Ernennungsurkunde zur Präsidentin des Thüringer Landessozialgerichts überreicht.

Der Thüringer Justizstaatssekretär Sebastian von Ammon überreicht Kerstin Jüttemann die Ernennungsurkunde zur Präsidentin des Thüringer Landessozialgerichts.
Justizstaatssekretär Sebastian von Ammon und die neue Präsidentin des Thüringer Landessozialgerichts Kerstin Jüttemann.

„Ich freue mich sehr, dass mit Frau Jüttemann eine Juristin an der Spitze des Thüringer Landessozialgerichts steht, die sowohl eine ausgewiesene Expertin in ihrem Fachgebiet als auch fest verwurzelt in der Justiz des Freistaats ist“, sagte von Ammon. „Uns ist es gelungen, den Übergang im Präsidentenamt des Landessozialgerichts fast nahtlos zu gestalten“, so von Ammon weiter. Erst Ende Januar war Jüttemanns Amtsvorgänger Fritz Keller in den Ruhestand gegangen. „Ich danke ihm für die langjährige zuverlässige und vertrauensvolle Zusammenarbeit“, sagt der Staatssekretär. „Ich wünsche Frau Jüttemann alles Gute, viel Erfolg und allzeit eine glückliche Hand.“

Jüttemann, 1961 in Kirchen/Sieg geboren, begann nach dem Studium der Rechtswissenschaften 1993 ihre richterliche Tätigkeit im Freistaat bei der Kammer für Sozialrecht bei dem Kreisgericht in Gera und dem Sozialgericht Altenburg. 1997 erfolgte die Abordnung an das Thüringer Landessozialgericht in Erfurt, wo sie seit Juli 2007 Vorsitzende Richterin war. Mit ihrer Ernennung ist Jüttemann neben der Präsidentin des Thüringer Landesarbeitsgerichts Susanne Engel nunmehr die zweite Frau an der Spitze eines obersten Thüringer Landesgerichts.

Das Thüringer Landessozialgericht hat seinen Sitz in Erfurt. Die Sozialgerichtsbarkeit umfasst als eine besondere Verwaltungsgerichtsbarkeit alle öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten auf dem Gebiet des Sozialrechts (§ 51 Sozialgerichtsgesetz). Die Sozialgerichte dienen insoweit dem Schutz der sozialen Rechte der Bürgerinnen und Bürger. In Thüringen gibt es neben dem Landessozialgericht noch vier Sozialgerichte in Altenburg, Gotha, Meiningen und Nordhausen.

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