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Förderrichtlinie für besseres Schulessen

49/2018

Zu Beginn des neuen Schuljahres macht das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz auf die Thüringer Förderungsrichtlinie-Schulverpflegungsqualität zur Verbesserung der Schulverpflegung an Schulen im Freistaat aufmerksam.

Hinweis:
Die Anträge sind bei der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GFAW) einzureichen. Die genauen Fördervoraussetzungen können der Richtlinie auf der Internetseite des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz entnommen werden: www.thueringen.de/th4/tmmjv/index.aspx.

 

Zu Beginn des neuen Schuljahres macht das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz auf die Thüringer Förderungsrichtlinie-Schulverpflegungsqualität (ThürFördRLSchulvQ) zur Verbesserung der Schulverpflegung an Schulen im Freistaat aufmerksam. „Gesundes Schulessen ist wichtig für jedes Kind und jeden Jugendlichen an unseren Schulen. Zu Beginn dieses Schuljahres startet das Ministerium ein besonderes Modellprojekt, wodurch die Schulverpflegungsqualität verbessert werden soll. Für die Jahre 2018 und 2019 sind für das Projekt insgesamt 6,8 Millionen Euro im Landeshaushalt eingeplant“, bewirbt Minister Dieter Lauinger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) die Teilnahme am Projekt. Zentrales Element des Projektes ist eine Subventionierung der Mittagsversorgung an den Schulen zum Zwecke der Umsetzung des Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) für die Schulverpflegung. Die Bezuschussung pro Portion beträgt dabei 1,30 Euro bei Verwendung konventioneller Erzeugnisse und 1,80 Euro pro Portion, wenn diese ausschließlich aus Lebensmitteln in Bio-Qualität hergestellt wurde. Neben der Mittagsverpflegung können auch Küchengeräte, wie beispielsweise Konvektomaten und Kühl- oder Gefrierschränke (maximal 50.000 Euro), zur Verkürzung der Warmhaltezeiten der Speisen und Ausgaben zur atmosphärischen und ästhetischen Verbesserung der Speiseräume und deren Ausstattung (maximal 30.000 Euro) an den ausgewählten Schulen gefördert werden. Wissenschaftlich begleitet wird das Projekt von der DGE, Sektion Thüringen. Diese wird sowohl die Cateringfirmen beraten als auch im Verlauf des Projekts Lebensmittelproben entnehmen und analysieren, ob die vorgegebenen Nährwerte des DGE-Qualitätsstandards für die Schulverpflegung eingehalten werden. „Das Projekt ist zunächst auf insgesamt 23 Schulen in Thüringen beschränkt, je eine in jedem Landkreis bzw. jeder kreisfreien Stadt. Somit können vorerst ‚Leuchttürme‘ einer gesunden, qualitativ hochwertigen Mittagsschulverpflegung geschaffen werden. Ich freue mich, wenn auch möglichst viele Schulträger einen Beitrag dazu leisten und sich für eine Teilnahme bewerben“, schließt der Minister.

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