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Ermittlungsverfahren gegen ZPS wird eingestellt

22/2019
Erstellt von Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz

Im Ergebnis einer heute stattgefunden Besprechung der Leitung der Staatsanwaltschaft Gera, dem Generalstaatsanwalt und dem Thüringer Justizminister Dieter Lauinger besteht zwischen allen Teilnehmern Einigkeit in folgenden Punkten:

Im Ergebnis einer heute stattgefunden Besprechung der Leitung der Staatsanwaltschaft Gera, dem Generalstaatsanwalt und dem Thüringer Justizminister Dieter Lauinger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) besteht zwischen allen Teilnehmern Einigkeit in folgenden Punkten:

  • Das Ermittlungsverfahren gegen Dr. Philipp Ruch wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB) u.a. wird nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.
  • Der ermittelnde Staatsanwalt wird auf eigenen Wunsch vorläufig bis zur endgültigen Klärung der medial gegen ihn erhobenen Vorwürfe mit anderen Aufgaben in der Staatsanwaltschaft Gera betraut. Ebenso wird er von seinen Aufgaben als Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Gera entbunden.


„Ich begrüße ausdrücklich die übereinstimmende rechtliche Auffassung von Staatsanwaltschaft, Generalstaatsanwaltschaft und Ministerium in der heutigen Sitzung“, sagt Justizminister Dieter Lauinger. „Damit kann dieses Verfahren endlich abgeschlossen werden.“

Generalstaatsanwalt Andreas Becker und der amtierende Leiter der Staatsanwaltschaft Gera, Oberstaatsanwalt Steffen Flieger, ergänzen: „Die Entscheidung, den Staatsanwalt bis zur Klärung der gegen ihn erhobenen Vorwürfe mit anderen Aufgaben zu betrauen, erfolgte aus Fürsorgeaspekten und auf Vorschlag des Betroffenen.“

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