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Astrid Baumann ist die neue Präsidentin des Thüringer Oberlandesgerichts

42/2020
Erstellt von Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz

Justizminister Dirk Adams hat heute Astrid Baumann ihre Ernennungsurkunde zur Präsidentin des Thüringer Oberlandesgerichts überreicht. Damit steht erstmals eine Frau diesem Gericht vor.

Astrid Baumann, die neue Präsidentin des Thüringer Oberlandesgerichts und Justizminister Dirk Adams vor einem Rollup des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
Justizminister Dirk Adams ernennt Astrid Baumann zur neuen Präsidentin des Thüringer Oberlandesgerichts.

"Ich freue mich außerordentlich, dass wir die lange vakante Stelle an der Spitze der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Thüringen nun besetzen konnten. Mit Frau Baumann steht dem Thüringer Oberlandesgericht eine Juristin vor, die fest verwurzelt in der Justiz des Freistaats ist. Sie hat die Digitalisierung der Thüringer Justiz entschieden vorangebracht und sich ebenso als Vizepräsidentin des Oberlandesgerichts ausgezeichnet bewährt und profiliert“, sagt Adams. „Ich wünsche Frau Präsidentin Baumann alles Gute, viel Erfolg und allzeit eine glückliche Hand.“

Zur Person:

Baumann, 1957 in Fulda geboren, begann 1986 nach dem Studium der Rechtswissenschaften ihre richterliche Tätigkeit in Frankfurt am Main und Bad Hersfeld. 1992 wurde sie an das Bezirksgericht in Gera abgeordnet, anschließend an das Bezirks- und jetzige Landgericht Erfurt. 1997 wurde sie Vizepräsidentin und 2004 Direktorin des Amtsgerichts Erfurt, teils mit Abordnungen an das Landgericht Erfurt. 2011 bis 2012 folgte eine Teilabordnung an das Thüringer Justizministerium zur Mitwirkung in der „Schäfer-Kommission“. Seit dem 01.10.2012 war sie Vizepräsidentin des Oberlandesgerichts bei dem Thüringer Oberlandesgericht in Jena. Mit ihrer Ernennung ist Astrid Baumann neben der Präsidentin des Thüringer Landesarbeitsgerichts, Susanne Engel, und der Präsidentin des Thüringer Landessozialgerichts, Kerstin Jüttemann, nunmehr die dritte Frau an der Spitze eines der fünf obersten Gerichte Thüringens.

Zum Gericht:

Das Thüringer Oberlandesgericht ist auf Landesebene das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit, also für Zivil-, Familien- und Strafverfahren sowie für die freiwillige Gerichtsbarkeit (zu der zum Beispiel Nachlassangelegenheiten und Grundbuchsachen gehören). In der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Thüringen sind über 2.000 Menschen an 23 Amtsgerichten, vier Landgerichten und einem Oberlandesgericht beschäftigt. Am Oberlandesgericht wird in der Regel als zweite – unter bestimmten Voraussetzungen auch als dritte – Instanz nach den Land- und Amtsgerichten entschieden. In vielen Fällen ist die Entscheidung auch abschließend.

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