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Antrag gegen Lebensmittelverschwendung abgelehnt

57/2019
Erstellt von Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz

Im Bundesrat ist heute ein Antrag der Länder Hamburg, Bremen und Thüringen zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung gescheitert. „Leider hat sich einmal mehr gezeigt, dass es den unionsgeführten Ländern nicht um Sachpolitik, sondern um bloße Verweigerung geht. Sie negieren selbst einfachste Sachargumente“, sagt Thüringens Verbraucherschutzminister Dieter Lauinger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).

Der abgelehnte Antrag sah vor, dass der Bund die Lebensmittelbetriebe des Handels ab einer bestimmten Größe dazu verpflichtet, sichere Lebensmittel, deren Verkauf nicht mehr vorgesehen ist, an gemeinnützige Organisationen zu spenden. „Die Praxis hat ja gezeigt, dass das derzeitige auf Freiwilligkeit basierende System für Spenden von Lebensmitteln nicht ausreicht, um das Ziel einer Halbierung der Lebensmittelverluste bis 2030 zu erreichen“, so Lauinger. „Daher ist es notwendig, eine verpflichtende Regel zu schaffen.“

Im Handel ist der Anteil an vermeidbaren Verlusten besonders hoch. Gleichzeitig liegen die Produkte des Handels überwiegend in konsumfertiger Form vor und können daher mit vertretbarem Aufwand abgegeben werden. „Es ist unverständlich, dass diese Fakten nicht ausreichen, um gemeinsam eine Neuregelung zu schaffen, die sozial und ökologisch sinnvoll ist“, sagt Lauinger. „Aus wahl- und parteipolitischen Kalkül wurde eine weitere Gelegenheit verpasst, die Lebensmittelverschwendung zu reduzieren.“

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