Der abgelehnte Antrag sah vor, dass der Bund die Lebensmittelbetriebe des Handels ab einer bestimmten Größe dazu verpflichtet, sichere Lebensmittel, deren Verkauf nicht mehr vorgesehen ist, an gemeinnützige Organisationen zu spenden. „Die Praxis hat ja gezeigt, dass das derzeitige auf Freiwilligkeit basierende System für Spenden von Lebensmitteln nicht ausreicht, um das Ziel einer Halbierung der Lebensmittelverluste bis 2030 zu erreichen“, so Lauinger. „Daher ist es notwendig, eine verpflichtende Regel zu schaffen.“
Im Handel ist der Anteil an vermeidbaren Verlusten besonders hoch. Gleichzeitig liegen die Produkte des Handels überwiegend in konsumfertiger Form vor und können daher mit vertretbarem Aufwand abgegeben werden. „Es ist unverständlich, dass diese Fakten nicht ausreichen, um gemeinsam eine Neuregelung zu schaffen, die sozial und ökologisch sinnvoll ist“, sagt Lauinger. „Aus wahl- und parteipolitischen Kalkül wurde eine weitere Gelegenheit verpasst, die Lebensmittelverschwendung zu reduzieren.“