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Migrationsminister Dirk Adams im Austausch mit Landkreisen und kreisfreien Städten zum aktuellen Stand der Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine

8/2022
Erstellt von Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz

Am Montagabend, 07.03.2022, hat Migrationsminister Dirk Adams die Landrätinnen und Landräte sowie Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte zu einer Videokonferenz zur aktuellen Situation und zum weiteren Umgang mit den vor dem Krieg geflüchteten Menschen aus der Ukraine eingeladen. Zahlreiche Landrätinnen und Landräte, Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister waren dieser Einladung zum Austausch gefolgt.

Themen waren zum einen, über die aktuelle Entwicklung auf Bundesebene und die Folgen für Thüringen zu berichten, und sich zum anderen über die aktuelle Situation in den Landkreisen und kreisfreien Städte informieren zu lassen, um möglichst passgenaue Unterstützung seitens des Ministeriums leisten zu können.

Minister Adams betont: „Es ist mir gerade in der jetzigen Situation besonders wichtig, in engem Austausch mit den Landkreisen, kreisfreien Städten und Kommunen zu stehen, vor allem da eine Schätzung der noch zu erwartenden Anzahl an Geflüchteten aus der Ukraine derzeit nicht möglich ist. Wenn es irgendwo zu Problemen oder einer Überlastung kommt, stehe ich gerne für die Suche nach Lösungen zur Verfügung.“

„Parallel setze mich dafür ein, dass der Bund weitere finanzielle Hilfen für die Aufgaben in meiner Ressortzuständigkeit, die Aufnahme, Unterbringung und Verpflegung der Geflüchteten aus der Ukraine, auflegt, die dann auch den Landkreisen und Kommunen zugutekommen“, so Minister Adams.

Zum aktuellen Stand:

Das Land ist für die Erstaufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine in Suhl vorbereitet. Eine weitere Aufnahmeeinrichtung in Eisenberg ist bei Bedarf kurzfristig verfügbar. Sie bietet derzeit jedoch nur knapp 100 Menschen Platz. Darüber hinaus werden ständig weitere Liegenschaften in Hinblick auf eine Erstaufnahme geprüft.

Eine Verteilung der Geflüchteten aus der Ukraine findet generell nur für diejenigen statt, die nicht anderweitig, z.B. bei Verwandten, Freunden oder Bekannten, unterkommen. Die Verteilung findet voraussichtlich nach dem Königsteiner Schlüssel statt, für Thüringen bedeutet das, ca. 2,7 % der nach Deutschland Geflüchteten aufzunehmen. Sie werden dann durch das Land nach der Thüringer Flüchtlingsverteilungsverordnung auf die Landkreise und kreisfreien Städte verteilt.

Die Unterbringung der Geflüchteten in den Kommunen ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. § 1 des Thüringer Gesetzes über die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und anderen ausländischen Flüchtlingen regelt die Aufnahmepflicht und bestimmt insbesondere:

Die Landkreise und kreisfreien Städte sind verpflichtet, folgende Ausländer aufzunehmen und unterzubringen:

1. Personen, deren Aufenthalt nach dem Asylverfahrensgesetz gestattet ist,

[…]

3. Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 oder § 24 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) wegen des Krieges in ihrem Heimatland oder nach § 25 Abs. 4 Satz 1, Abs. 4a, 4b oder 5 AufenthG

Leistungen gemäß Asylbewerberleistungsgesetz sind von den Landkreisen und kreisfreien Städten zu gewähren und werden vom Land auf Basis der Thüringer Flüchtlingskostenerstattungsverordnung erstattet.

Geflüchtete aus der Ukraine haben die Möglichkeit, einen Aufenthaltstitel gemäß § 24 Aufenthaltsgesetz zu beantragen. Mit der Beantragung ist man nach § 1 Abs. 1 Nr. 3a Asylbewerber-Leistungsgesetz leistungsberechtigt.

Wer ein Schutzgesuch äußert, z.B. durch eine Bitte um Unterstützung wie Unterkunft, Verpflegung, medizinische Versorgung, ist leistungsberechtigt nach § 1 Abs. 1 Nr. 1a Asylbewerber-Leistungsgesetz.

Leistungen gemäß Asylbewerberleistungsgesetz sind von den Landkreisen und kreisfreien Städten zu gewähren und werden vom Land auf Basis der Thüringer Flüchtlingskostenerstattungsverordnung erstattet.

An weiteren Regelungen, wie dem Zugang zu Integrationskursen oder der Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis, wird derzeit auf Bundesebene gearbeitet.

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