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Meißner: Kinderschutz ist Kern staatlicher Verantwortung

7/2026
Erstellt von Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz

„Kinder haben ein Recht auf eine gesunde geistige, körperliche und seelische Entwicklung“, betont Thüringens Justizministerin Beate Meißner. „Dieses Recht ist in Artikel 19 der Thüringer Verfassung fest verankert. Daraus folgt für die Justiz eine klare Verpflichtung: Straftaten gegen Kinder müssen konsequent verfolgt, Verfahren zügig geführt und Täter rechtsstaatlich zur Verantwortung gezogen werden.“

Im Rahmen des Thüringen-Plans setzt die Landesregierung insbesondere im Bereich der Justiz verbindliche Prioritäten für einen wirksamen und verlässlichen Kinderschutz. Im Mittelpunkt stehen eine spezialisierte Strafverfolgung, beschleunigte Verfahren sowie eine enge Abstimmung zwischen Staatsanwaltschaften, Gerichten und Polizeibehörden. Ziel ist es, Prävention, effektive Strafverfolgung und einen konsequenten Opferschutz strukturell miteinander zu verzahnen. „Kinderschutz ist Kernaufgabe des Rechtsstaates. Die Justiz trägt hier eine besondere Verantwortung, weil sie das staatliche Schutzversprechen konkret durchsetzt“, so Meißner.

Ein wesentlicher Bestandteil ist die konsequente Anwendung und Fortentwicklung strafrechtlicher Instrumente zum Schutz von Kindern. Dazu gehören spezialisierte Dezernate bei Staatsanwaltschaften, besonders geschulte Richterinnen und Richter sowie eine sensible und zugleich effiziente Verfahrensführung. Das Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz (TMJMV) sorgt hierbei insbesondere für klare rechtliche Rahmenbedingungen, praxisnahe Fortbildungen und verbindliche Standards im Umgang mit kindlichen Opfern. „Die Justiz muss handlungsfähig, durchsetzungsstark und verlässlich sein. Wer Kinder missbraucht oder Gewalt gegen sie ausübt, muss mit einer schnellen, rechtsstaatlich konsequenten und spürbaren Sanktion rechnen“, erklärt Meißner.

Gleichzeitig gewährleistet die Justiz einen starken Opferschutz. Neben einer zügigen Bearbeitung von Verfahren stehen Maßnahmen wie psychosoziale Prozessbegleitung, Opferschutzprogramme und eine kindgerechte Ausgestaltung von Gerichtsverfahren im Fokus. Ziel ist es, Belastungen für betroffene Kinder so gering wie möglich zu halten und ihre Rechte im Verfahren umfassend zu sichern.

Auch im Jugendstrafrecht kommt der Justiz eine zentrale Rolle zu. Jugendrichterinnen und Jugendrichter sowie Staatsanwaltschaften setzen auf den erzieherischen Auftrag des Jugendstrafrechts und verbinden klare Grenzen mit verbindlichen Konsequenzen. „Das Jugendstrafrecht verfolgt das Ziel, junge Menschen zu verantwortungsbewusstem Handeln zu befähigen. Konsequente Reaktionen auf Straftaten und zugleich individuelle Förderung sind zwei Seiten desselben rechtsstaatlichen Anspruchs“, so Meißner. „Auf diese Weise stellt die Justiz sicher, dass Kinderschutz nicht nur politisches Ziel, sondern gelebte Rechtswirklichkeit ist.“

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