Seit Inbetriebnahme der Einrichtung in Arnstadt wurden bis Ende Oktober 2026 mehr als 150 vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer zum Zwecke der Sicherung der Rückführung untergebracht, von denen mehr als 100 Personen zwangsweise rückgeführt werden konnten. „Bei der Abschiebungshaft handelt es sich um ein rechtstaatliches Mittel, das als ultima ratio auf strengen gesetzlichen Regelungen beruht und dem Richtervorbehalt unterliegt“, betont Meißner. „Auch angesichts der Tatsache, dass es sich bei den Untergebrachten unter anderem um Personen handelt, die während ihres Aufenthalts in Deutschland teilweise wiederholt straffällig geworden sind, erachte ich das Instrument der Abschiebungshaft für notwendig und geboten“, so Meißner.
Die Notwendigkeit zeigt sich auch an der Auslastung der Einrichtung: Etwa zwei Monate nach Inbetriebnahme der Abschiebungshafteinrichtung (AHE) Arnstadt waren die Kapazitäten vollständig ausgeschöpft. Seither war sie mehrfach und über längere Zeiträume hinweg voll belegt. Auch nach der Aufstockung auf 15 Plätze waren bereits eine Woche später die Kapazitäten erneut vollständig ausgeschöpft. „Die hohe Auslastung der Einrichtung seit Beginn des Betriebs zeigt, dass ein erheblicher Bedarf besteht. Neben Personen, die sich in Thüringen aufhielten, konnten auch Anfragen aus anderen Bundesländern und der Bundespolizei erfüllt werden“, sagt Meißner. Allerdings mussten seit dem vierten Quartal 2025 schätzungsweise zehn bis 15 Aufnahmeersuchen pro Monat aufgrund einer Vollbelegung abgelehnt werden – auch von Thüringer Ausländerbehörden. Meißner: „Eine Erweiterung der Kapazitäten war daher alternativlos.“
Zwischen 2019 und 2024 stand Thüringen ein Abschiebungshaftplatz in Rheinland-Pfalz zur Verfügung. Damit konnten die tatsächlichen Bedarfe der 22 kommunalen Ausländerbehörden keineswegs gedeckt werden. Die landeseigene AHE hat sich innerhalb kurzer Zeit als zuverlässiges Instrument zur Sicherung von zwangsweisen Aufenthaltsbeendigungen bewährt. „Mit dem Richtungswechsel in der Migrationspolitik haben wir neue Prioritäten gesetzt. Vor allem warnende Beispiele von Straftaten, die durch vollziehbar Ausreisepflichtige begangen wurden, bestätigen unseren Kurs. Daher halten wir daran fest, die Kapazität der AHE weiter auszubauen. Sobald die personellen Bedarfe gesichert sind, wird es weitere Unterbringungsplätze geben. Entscheidend bleibt, dass den Bedarfen der Ausländerbehörden entsprochen wird und rechtsstaatliche Entscheidungen konsequent durchgesetzt werden“, so Meißner.