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Verfassungsgerichtshof: Regelung im Juristenausbildungsgesetz ist verfassungsgemäß

53/2025
Erstellt von Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz

Zur heutigen Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichthofes erklärt Justizministerin Beate Meißner: „Die heutige Entscheidung bestätigt, dass der Anspruch auf Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst nicht grenzenlos ist. Wer Rechtsreferendar werden will, der muss Mindestanforderungen genügen, im Hinblick auf seine Treue zur Verfassung und damit im Hinblick auf seine persönliche Eignung für einen Beruf in der Rechtspflege. Wer gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung tätig ist, ist auch nicht geeignet, eine berufspraktische Ausbildung an Gerichten, Staatsanwaltschaften und Behörden zu durchlaufen.

Der Bürger muss sich darauf verlassen können, dass in der Rechtspflege, in Gerichten und Staatsanwaltschaften, verfassungstreue Beamte und eben auch verfassungstreue Referendare im Vorbereitungsdienst tätig sind. Wenn Zweifel an der Verfassungstreue eines Bewerbers bestehen, ist es an ihm, diese Zweifel auszuräumen. Wir müssen wissen, auf wen wir uns bei der Verteidigung des Rechtsstaats verlassen können und wer ihn untergräbt.

Wer meint, über semantische Grenzen des Begriffs ´Tätigwerden´ streiten zu müssen, und darüber, ab welchem Maß eine Tätigkeit gegen unsere freiheitlich demokratische Grundordnung nicht mehr hinnehmbar ist, zeigt, dass er bereit ist, diese Grenzen zu verschieben und zu überschreiten. Wir wollen keine Rechtsreferendare, die die Grenzen des Rechtsstaats austesten, wir wollen Rechtsreferendare, die ihn verteidigen.“

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