Der Bürger muss sich darauf verlassen können, dass in der Rechtspflege, in Gerichten und Staatsanwaltschaften, verfassungstreue Beamte und eben auch verfassungstreue Referendare im Vorbereitungsdienst tätig sind. Wenn Zweifel an der Verfassungstreue eines Bewerbers bestehen, ist es an ihm, diese Zweifel auszuräumen. Wir müssen wissen, auf wen wir uns bei der Verteidigung des Rechtsstaats verlassen können und wer ihn untergräbt.
Wer meint, über semantische Grenzen des Begriffs ´Tätigwerden´ streiten zu müssen, und darüber, ab welchem Maß eine Tätigkeit gegen unsere freiheitlich demokratische Grundordnung nicht mehr hinnehmbar ist, zeigt, dass er bereit ist, diese Grenzen zu verschieben und zu überschreiten. Wir wollen keine Rechtsreferendare, die die Grenzen des Rechtsstaats austesten, wir wollen Rechtsreferendare, die ihn verteidigen.“