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Deutliche Erhöhung der Gefangenenvergütung in Thüringen

50/2026
Erstellt von Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz

Nach dem Beschluss durch den Thüringer Landtag können die Vergütung für in den Justizvollzugsanstalten beschäftigte Gefangene angehoben sowie die der Resozialisierung dienenden Behandlungsformen systematisiert werden.

„Mit der Erhöhung der Gefangenenvergütung schaffen wir mehr Anerkennung für geleistete Arbeit und Bildung im Vollzug. Das ist ein wichtiger Schritt für einen modernen, resozialisierungsorientierten Strafvollzug in Thüringen, denn Arbeit und Bildung sind Schlüssel für ein straffreies Leben nach der Haft“, sagt Justizministerin Beate Meißner. „Eine angemessene Gefangenenvergütung ist kein Privileg. Sie ist ein Instrument für Verantwortung, Leistung, Qualifizierung und Resozialisierung.“

Die Eckvergütung steigt auf 15 Prozent der sozialrechtlichen Bezugsgröße. Für eine durchschnittliche Tätigkeit bedeutet das einen Anstieg des Stundenlohns von 2,02 Euro auf 3,37 Euro – also um rund 66 Prozent. Für Verpflegung, Unterkunft und medizinische Versorgung werden keine Abzüge vorgenommen. Unter Zugrundelegung der Zahlen des Jahres 2025 ergäben sich für die Vergütung der Gefangenen rechnerisch jährliche Mehrkosten in Höhe von rund 1,5 Millionen Euro. Im Doppelhaushalt 2026/2027 wurde hierfür bereits Vorsorge getroffen.

Arbeitstherapie, Arbeitstraining, schulische und berufliche Bildung sowie Arbeit werden künftig unter dem Oberbegriff „Beschäftigung“ gebündelt und in ihrer Bedeutung für die Resozialisierung klar beschrieben. Ziel ist es, die individuellen Fähigkeiten der Gefangenen gezielter zu fördern und ihre Wiedereingliederungschancen zu verbessern. Meißner: „Mit dieser Reform schaffen wir bessere Aussichten für eine gelungene Resozialisierung.“ Zudem wird unter anderem die Differenzierung zwischen Straf- und Jugendstrafgefangenen einerseits und Untersuchungsgefangenen weiter geschärft. Die Ausbildungsbeihilfe für Gefangene, die ein staatlich anerkanntes Hochschulstudium absolvieren, wird gestärkt.

„Strafe muss verbindlich sein. Der Schutz der Allgemeinheit steht im Mittelpunkt“, betont Meißner. „Aber ein grundgesetzkonformer Strafvollzug darf sich nicht darin erschöpfen, Menschen zu verwahren. Er muss sie dazu befähigen, nach der Haft ein Leben ohne neue Straftaten zu führen. Und erfolgreiche Resozialisierung bedeutet am Ende auch mehr Sicherheit: für mögliche Opfer und für unsere gesamte Gesellschaft.

„Justizvollzug läuft meist verborgen und routiniert. Dafür möchte ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Thüringer Justizvollzug herzlich für ihren täglichen Einsatz danken“, so Meißner. „Die Beschäftigten tragen täglich Verantwortung für Sicherheit, Resozialisierung und die Wahrung der Menschenwürde. Dafür verdient das gesamte Team des Justizvollzuges unseren Respekt und unsere Anerkennung.“

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