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Beschäftigung und Vergütung von Gefangenen wird reformiert

5/2026
Erstellt von Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz

Justizministerin Beate Meißner hat einen Referentenentwurf zur Änderung der Thüringer Justizvollzugsgesetze in das Kabinett eingebracht.

„Wir stellen die Resozialisierung klar in den Mittelpunkt des Strafvollzugs und geben der Arbeit der Gefangenen den Stellenwert, den das Grundgesetz verlangt“, erklärte Meißner. „Arbeit und Bildung sind Schlüssel für ein straffreies Leben nach der Haft – und das muss sich auch im Gesetz widerspiegeln.“

Hintergrund der Reform ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juni 2023. Das Gericht hatte die seinerzeit geltenden Beschäftigungs- und Vergütungssysteme im Strafvollzug in Bayern und Nordrhein-Westfalen als unvereinbar mit dem Resozialisierungsgebot des Grundgesetzes bewertet. Gefordert wurde ein Gesamtkonzept, aus dem sich insbesondere Bedeutung und Ausgestaltung von Arbeit und Vergütung unmittelbar aus dem Gesetz ergeben. „Die Arbeit der Gefangenen ist nach dem Verständnis des Grundgesetzes nicht Teil des Strafübels“, betonte Ministerin Meißner. „Das Strafübel erschöpft sich allein in der Freiheitsentziehung. Alles Weitere – Arbeit, Therapie und Bildung – muss der Wiedereingliederung dienen.“

Auf Grundlage gemeinsam erarbeiteter Eckpunkte haben inzwischen alle Bundesländer ihre Strafvollzugsgesetze reformiert oder entsprechende Vorhaben auf den Weg gebracht. Thüringen setzt diese Eckpunkte nun landesspezifisch um. Arbeitstherapie, Arbeitstraining, Arbeit sowie schulische und berufliche Bildung sind zentrale Behandlungsmaßnahmen im Strafvollzug und wesentliche Elemente erfolgreicher Resozialisierung. Diese Beschäftigungsformen sollen auch künftig grundsätzlich vergütet werden.

Der Referentenentwurf präzisiert das Resozialisierungskonzept des Thüringer Strafvollzugs und konkretisiert insbesondere die Rolle von Arbeit und Vergütung. Seit 2001 betrug die sogenannte Eckvergütung für Gefangenenarbeit bundesweit neun Prozent des durchschnittlichen Arbeitsentgelts aller Sozialversicherten. Auch nach der Föderalismusreform 2006 wurde in vielen Ländern an diesem Satz festgehalten. Im Jahr 2025 entsprach dies bei durchschnittlich anspruchsvoller Tätigkeit einem Stundenlohn von 2,02 Euro.

Künftig soll die Eckvergütung in Thüringen auf 15 Prozent des durchschnittlichen Arbeitsentgelts aller Sozialversicherten angehoben werden. Auf Grundlage der Zahlen von 2025 würde sich der Stundenlohn damit von 2,02 Euro auf 3,37 Euro erhöhen.

„Mit der Erhöhung schaffen wir ein deutliches Plus an Anerkennung für geleistete Arbeit“, so Meißner. „Zugleich berücksichtigen wir die besonderen Bedingungen im Strafvollzug, etwa die geringere Produktivität im Vergleich zur freien Wirtschaft.“

Neben der Vergütung sieht der Referentenentwurf eine Stärkung nichtmonetärer Anreize vor. So sollen die durch beständige Gefangenenarbeit erwerbbaren Freistellungstage von bisher sechs auf bis zu zwölf Tage pro Jahr erhöht werden. Eine Anrechnung auf das Entlassungsdatum ist möglich. Zudem soll erstmals die Möglichkeit eines teilweisen Erlasses von Verfahrenskosten als Anerkennung für kontinuierliche Arbeit und Bildungsleistungen eingeführt werden. „Diese Instrumente wirken unmittelbar und motivierend“, erklärte die Justizministerin. „Sie honorieren Einsatz und Durchhaltevermögen, ohne den Landeshaushalt unverhältnismäßig zu belasten.“

Die finanziellen Auswirkungen der Reform lassen sich nur eingeschränkt prognostizieren. Maßgeblich sind unter anderem die jährliche Entwicklung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts, die Belegung der Justizvollzugsanstalten, die Gefangenenstruktur sowie der Umfang der Beschäftigungsmöglichkeiten. Nach Berechnungen hätte die vorgesehene Erhöhung im Jahr 2024 Mehrkosten von rund 1,5 Millionen Euro für die Gefangenenvergütung verursacht. Im Doppelhaushalt 2026/2027 wurde hierfür Vorsorge getroffen. „Wir verbinden verfassungsrechtliche Klarheit mit finanzieller Verantwortung“, so Meißner abschließend. „Das ist ein wichtiger Schritt für einen modernen, resozialisierungsorientierten Strafvollzug in Thüringen.“

Der Referentenentwurf wurde nun den kommunalen Spitzenverbänden, den zuständigen Gewerkschaften und Berufsverbänden sowie weiteren fachlich und gesellschaftlich relevanten Organisationen zur Anhörung zugeleitet.

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